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Bürgerenergiegemeinschaften als Maßnahme zur Erreichung der ESG-Ziele

Zusammenfassung

In Bezug auf den Klimawandel handeln wir als Gesellschaft langsam. Die Auswirkungen des Klimawandels sind zur täglichen Realität geworden. Seit Jahrzehnten gibt es Leitlinien, Richtlinien und Vereinbarungen verschiedener globaler und europäischer Organisationen. Immer häufiger stellt sich die Frage: was wir selbst tun können, vor Ort, als engere Gemeinschaft, als Nachbarschaft, um zu Maßnahmen beizutragen, die die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels verlangsamen könnten.

In diesem Text wird die Möglichkeit untersucht, Bürger, den lokalen öffentlichen Sektor und das Unternehmertum in Bürgerenergiegemeinschaften einzubeziehen, um so schnell wie möglich zur Erreichung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele beizutragen. Es stellt sich die Frage, wie die EKG zur Erreichung der ESG-Ziele beitragen könnte. Es scheint, dass gerade juristische Personen, aktuelle oder zukünftige ESG-Berichterstattungseinheiten, die Ziele in der Energiegemeinschaft mit ihren Arbeitnehmern erreichen könnten.

1. EINLEITUNG

In der Geschichte gibt es zahlreiche Beispiele für unzulängliches menschliches Verhalten, das oft als „Verhalten zum Vorteil des eigenen Schadens“ bezeichnet wird. Es gibt verschiedene psychologische, soziologische und wirtschaftliche Gründe dafür, aber oft kommen die Anreize, das Verhalten zu ändern, zu spät, so dass die Konsequenzen greifbarer und allgegenwärtiger sind. Ein aktuelles Beispiel ist der „Klimawandel“, bei dem Jahrzehnte in Debatten darüber vergangen sind, ob es falsche wissenschaftliche Annahmen gibt oder ob sie Frucht von Fiktion sind und ob in dieser Hinsicht wie bisher getan werden sollte oder weiterhin getan werden sollte. Ungeachtet der Ursachen erleben wir überdurchschnittliche Sommertemperaturen, kurzfristige Wetterkatastrophen mit verheerenden Auswirkungen, häufigere Überschwemmungen oder Dürren usw. Die Menschen werden sich solcher Veränderungen bewusst, weil sie Teil ihres täglichen Lebens sind, und fordern daher von ihren Regierungen sofortige Maßnahmen, um das Leben unter „neuen normalen“ Umständen zu erleichtern.

Als Gesellschaft agieren wir in Zeitlupe. Die Maßnahmen, die jetzt dringend umgesetzt werden, werden seit Jahrzehnten in verschiedenen Richtlinien und Abkommen der Vereinten Nationen und der EU als Definitionen verwendet. SDG-Programm die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und EU-Rechtsrahmen wie die Der europäische Grüne Deal die erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen darlegen und die Finanzierung des Übergangs zu nachhaltigen Investitionen und Entwicklung sicherstellen, um sicherzustellen, dass bis 2050

  • Keine Netto-Treibhausgasemissionen;
  • Schaffung eines Wirtschaftswachstums, das nicht von der Nutzung von CO2-Fußabdruck-Ressourcen abhängt; und
  • Keine Person oder Region wird in diesem Übergang zurückgelassen werden.

Abbildung 1: SDG Ziele UN

Quelle: Vereinte Nationen.

Aber wie es normalerweise der Fall ist, wird der Hauptmotivator für spürbarere Veränderungen ein wesentlicher Vorteil sein, wie Larry Fink, CEO Black Rock (sonst eine Organisation, die finanzielle Vermögenswerte im Wert von mehr als 10 Billionen US-Dollar verwaltet),“Wir haben es nicht mit Energieeffizienz zu tun, weil wir "grün" sind – sondern weil sie profitabel ist“ Einer der empfohlenen Mechanismen zur Erreichung der genannten Ziele ist die ESG-Verordnung der Europäischen Union. ESG-Vorschriften sollen Transparenz, Nachhaltigkeit und ethische Geschäftspraktiken fördern. Sie sollen sicherstellen, dass Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) bewerten und offenlegen, die klimabezogene Risiken, nachhaltige Geschäftspraktiken und die Einhaltung regulatorischer Standards beeinflussen, ohne eine Belastung, sondern eine Chance zur Verbesserung ihres Geschäfts zu sein.

2. ESG

Was ist ESG und welche Auswirkungen hat es auf uns alle? ESG ist eine Abkürzung für englische Wörter EUmwelt, SGesellschaft, GÜberschuss  Es basiert auf den Konzepten der nachhaltigen Entwicklung, d.h. der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen, um den Bedürfnissen der Gegenwart gerecht zu werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden (begrenzen). Gleichgewicht ist nicht trivial, weil eine ganze Reihe von Kriterien harmonisiert werden sollten, die in der Regel als 3P dargestellt werden.PEople, PLanet, Profit) dargestellt in Abbildung 2:

  1. Menschen – diese Indikatoren umfassen soziale Indikatoren wie Reife der Gemeinschaft, Bildung, Gleichheit, soziale Ressourcen, Gesundheit, Lebensqualität usw.;
  2. Planet – umfasst Indikatoren für natürliche Ressourcen, Wasser- und Luftqualität, Energieerzeugung und rationellen Verbrauch, Raummanagement und Nutzung verfügbarer Flächen;
  3. Gewinn – umfasst Indikatoren für wirtschaftliche Aktivitäten, Rentabilität der Unternehmen, wirtschaftliche Entwicklung, Investitionen usw.

Es ist also eine komplexe Optimierung, weil es notwendig ist, Antworten auf eine Reihe von Fragen zu finden - wie kann die Entwicklung und das Wohlergehen der Menschen sichergestellt werden, ohne die Umwelt und die biologische Vielfalt zu zerstören, ist eine weitere wirtschaftliche Entwicklung nach den Prinzipien der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und des unbegrenzten Verbrauchs überhaupt möglich, oder gibt es rationale Alternativen wie eine intensivere Nutzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft? Schließlich können die durch wirtschaftliche Tätigkeiten erzielten Gewinne gerechter verteilt werden und eine transparentere Reinvestition in eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in ärmeren Umgebungen, ermöglichen. 

Abbildung 2: Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung und Schlüsselthemen

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind die bestehenden Probleme global. Keine Gemeinschaft kann isoliert oder sicher sein. Daher ist gemeinsames Handeln in Optimierungsprozessen erforderlich. Ohne Ausgewogenheit und gegenseitigen Respekt wird Fortschritt nicht möglich sein (ohne Profit gibt es keine nachhaltige Entwicklung, aber sie kann nicht auf Kosten von Mensch und Umwelt gehen).

2.1. Bedeutung von ESG

Die Anwendung der ESG-Grundsätze in Unternehmen kann greifbare Vorteile mit sich bringen, weshalb sie nicht als Verwaltungsaufwand, sondern als Chance für einen Übergang mit Mehrwert betrachtet werden sollten. Es ist möglich, zahlreiche direkte Einsparungen zu erzielen (geringerer Verbrauch von Rohstoffen, Energieprodukten, Wasser, Abfallentsorgung usw.), günstigere Finanzierungsquellen oder niedrigere Steuern aufgrund der Anwendung des ESG-Prinzips zu bieten, aber auch indirekte Vorteile wie einen besseren Ruf des Unternehmens oder einer Marktmarke. Die Bedeutung und große Verfügbarkeit von Finanzinstrumenten der Europäischen Union für die Unternehmenstransformation, die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen auf der Grundlage von Nachhaltigkeit sollte nicht verringert werden, was eine Chance ist, neue Märkte zu erobern. 

Im Zusammenhang mit der Republik Kroatien besteht ein hohes Maß an Vereinbarkeit der ESG-Ziele mit den in der Nationalen Entwicklungsstrategie (NRS 2030) festgelegten strategischen Zielen, was wichtig ist, da es sich auf konkrete Entwicklungspläne und die Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen wie NRP 2021-2026 oder ESI-Fonds 2021–2027. Die meisten Ausschreibungen haben eine „grüne“ Bewertung eingeführt, bei der beispielsweise die Energieeffizienz, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder die Verringerung der CO2-Emissionen bewertet werden, aber auch die Festlegung geeigneter Strategien, Prozesse und Systeme zur Bewältigung ökologischer, sozialer und Governance-Herausforderungen mit Schwerpunkt auf systemischen Ansätzen.

Die Implementierung von ESG-Prinzipien ist für einzelne Organisationen unterschiedlich, aber in den meisten Fällen ist es notwendig:

  1. Interne Analyse der Einhaltung der geltenden ESG-Vorschriften durch die Organisation;
  2. Identifizierung strategischer Risiken für die Organisation, wenn ESG-Prinzipien nicht eingehalten werden;
  3. Festlegung organisatorischer Ziele für die ESG-Anwendung und die Transformations-Roadmap;
  4. Anwendung der ESG-Prinzipien in den Geschäftsprozessen der Organisation;
  5. Bewertung und Zertifizierung und
  6. Berichterstattung und Förderung der Ergebnisse.

Unterschiedliche wissenschaftliche Forschung[1] einen direkten Zusammenhang zwischen der Anwendung der ESG-Grundsätze und besseren Geschäfts- und Finanzergebnissen der Organisationen, die sie umgesetzt haben, nachweisen (bessere Kapitalrendite, niedrigere Kapitalpreise, bessere Wahrnehmung der Organisation durch Verbraucher und potenzielle Investoren). Daher kann der Schluss gezogen werden, dass die Investition in die Umsetzung von ESG kein Kosten- und Verwaltungsaufwand ist, sondern eine großartige Gelegenheit, in die Zukunft der Organisation, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen und letztendlich in die Steigerung der Rentabilität und des Nutzens für Mitarbeiter, Eigentümer oder Aktionäre zu investieren.

2.2. Berichterstattung über ESG-Maßnahmen

Mit mehr als 2.400 ESG-Vorschriften weltweit ist klar, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem wichtigen Bestandteil der Corporate Compliance wird. Insbesondere hat die Europäische Union bei diesen Initiativen eine Vorreiterrolle übernommen, indem sie umfassende ESG-Vorschriften eingeführt hat, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig sind. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften bedeutet nicht nur die Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften, sondern auch die Möglichkeit, das Geschäft zu verbessern, Standards für die unternehmerische Verantwortung festzulegen und sich an den Erwartungen von Investoren und Verbrauchern auszurichten. Im Allgemeinen sind für das Verständnis der ESG-Maßnahmen in der Europäischen Union zwei im Jahr 2024 angenommene Verordnungen, die diesen Bereich im Detail regeln, von entscheidender Bedeutung.

Verordnung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Verordnung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen[2] (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD) stellt einen bedeutenden Fortschritt bei den Rechtsetzungsmaßnahmen der Europäischen Union dar, die darauf abzielen, den Anwendungsbereich der ESG-Berichtspflichten für in der EU tätige Unternehmen zu verbessern und auszuweiten. Diese Verordnung ist von wesentlicher Bedeutung für die Förderung einer Kultur der Transparenz. Es konzentriert sich auf die Bewertung der Auswirkungen aller Geschäftsaktivitäten auf Mensch und Umwelt. Ziel ist es, die ESG-Berichterstattung in verschiedenen Sektoren zu standardisieren und zu vereinfachen, um sicherzustellen, dass Unternehmen nachhaltige Geschäftspraktiken anwenden und klimabedingte finanzielle Risiken angehen. Die CSRD schreibt eine umfassende Offenlegung von ESG-Faktoren vor, wie Daten zu CO2-Emissionen, Abfallbewirtschaftung, Vielfalt und Inklusion, Arbeitnehmerrechten und Governance-Faktoren. Durch die Erleichterung des Zugangs zu wesentlichen ESG-Daten unterstützt die Richtlinie Finanzmarktteilnehmer und Kunden dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und damit Nachhaltigkeitsaspekte in die Geschäftsstrategien zu integrieren.

Für diejenigen, die mit der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) vertraut sind, ist die CSRD eine Überarbeitung und Verbesserung der bestehenden Vorschriften für die Angabe nichtfinanzieller Informationen. Diese „ursprünglichen“ Vorschriften verpflichten nur große Unternehmen, ihre ESG-Ergebnisse zu veröffentlichen, und gehen nicht in die Tiefe und in die Einzelheiten, die die neuen Melderichtlinien erfordern. Die CSRD wird die Reichweite auf ein breiteres Spektrum von Großunternehmen sowie auf börsennotierte KMU und schließlich auf in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen und -Tochtergesellschaften ausweiten. Die Anforderungen werden in Abhängigkeit von der Einstufung des Unternehmens schrittweise in Kraft treten:

  • 30. Juni 2023: Die Europäische Kommission nimmt erste Standards für die Berichterstattung an;
  • Januar 2024: große börsennotierte Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten) müssen ESG-Daten im Rahmen der CSRD (Berichtsjahr 2025) überwachen und erheben;
  • Januar 2025: Jedes Unternehmen, das zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt, muss ESG-Daten im Rahmen der CSRD überwachen und erheben: 250 Arbeitnehmer, 50 Mio. EUR Einnahmen oder 25 Mio. EUR in der Bilanz (Berichtsjahr 2026);
  • Januar 2026: das Datum des Inkrafttretens eines Gesetzes, nach dem die meisten kleinen und mittleren Unternehmen (10-250 Arbeitnehmer) mit der Berichterstattung beginnen müssen (Berichtsjahr 2027);
  • Januar 2028: Datum des Inkrafttretens der Einhaltung der CSRD durch Drittlandsunternehmen (europäische Tochtergesellschaften nichteuropäischer Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR).

Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR)

Verordnung über die Offenlegung von Informationen über ein nachhaltiges Finanzwesen[3] (Verordnung über Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzen – SDFR) eine Verordnung der Europäischen Union, die Finanzmarktteilnehmer (FMP) und Finanzberater verpflichtet, Informationen über ESG-Risiken und -Chancen ihrer Anlageprodukte offenzulegen. Der wichtigste Aspekt dieser Gesetzgebung ist, dass Fondsmanager vierteljährlich detaillierte, quantitative Daten im Namen ihrer Portfoliounternehmen melden müssen. Die SFDR verfolgt drei Hauptziele:

  1. Beseitigung von Greenwashing;
  2. Haftung für Nachhaltigkeitsaussagen von FMPs;
  3. Verbesserung der Transparenz nachhaltiger Anlageprodukte im europäischen Finanzsektor.

Um diese Ziele zu erreichen, wird die SFDR zwei Offenlegungsebenen in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihren Anlageentscheidungsprozess erfordern. Gemäß Stufe 1 müssen FMP offenlegen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Die FMP müssen auch die wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Renditen der von ihnen angebotenen Finanzprodukte erläutern. Diese Veröffentlichung wurde im März 2021 verpflichtend. Stufe 2 schreibt vor, dass FMP die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenlegen müssen. Dieser Offenlegungsgrad erfordert die Einhaltung der technischen Regulierungsstandards (RTS) für ESG und wurde im Januar 2023 verbindlich. Im Juni 2023 wurde auch die Einhaltung des Grundsatzes der nachteiligen Auswirkungen (PAI) im Rahmen der technischen Regulierungsstandards verpflichtend. Die PAI-Offenlegungen enthalten Einzelheiten zu Nachhaltigkeitsrisiken wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch und Auswirkungen auf die Menschenrechte. Eine detaillierte Analyse dieser Vorschriften geht über diesen Text hinaus, daher werden wir uns auf praktische Beispiele konzentrieren, wie ESG-Ziele erreicht werden können und wie Bürgerenergiegemeinschaften in diesem Zusammenhang helfen können.

Aus all dem kann geschlossen werden, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern innerhalb von Bürgerenergiegemeinschaften erreichbare Möglichkeiten für mehrere Vorteile darstellen kann: Arbeitnehmer in der eigenen Erzeugung erneuerbarer Energie und Erzielung von Einsparungen beim Eigenverbrauch sowie Unternehmen, die erneuerbare Energie zu niedrigeren und stabilen Preisen liefern und ESG-Ziele erreichen.

3. ENERGIEGEMEINSCHAFT DER BÜRGER

Citizen Energy Communities (ECECs) sind Unternehmensformationen, in denen Bürger, Behörden und Unternehmer zusammenkommen, um von der Erzeugung, dem Austausch und dem Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie zu profitieren.

3.1. Grundlegende Merkmale von Bürgerenergiegemeinschaften

Sie werden seit dem 5. Juni 2019 durch die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates in das Rechtssystem der Europäischen Union eingeführt. Einführung in das Rechtssystem der Republik Kroatien durch (teilweise) Umsetzung der Richtlinie in das Strommarktgesetz[4] (ZTEE) 22. Oktober 2021.

Die Einrichtung, Organisation und der Betrieb des EKG in der Republik Kroatien wird durch mehrere Verordnungen bestimmt, von denen die wichtigsten sind: ZTEE, Gesetz über erneuerbare Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (ZOIE)[5], Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten (Verordnung über Genehmigungen)[6], Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Stromversorgung (Verordnung über die allgemeinen Bedingungen)[7], Beschluss über die Höhe der Gebühren für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Regulierung von Energietätigkeiten (Entscheidung über Gebühren)[8], Vereinsgesetz[9] / Genossenschaftsgesetz[10] und das Gesetz über Finanzoperationen und Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen[11].

Einrichtungen, die der EKG angeschlossen sind, dürfen mehrere Tätigkeiten ausüben[12]:

  • Erzeugung von (erneuerbarem) Strom;
  • Elektrizitätsversorgung;
  • Energiemanagement;
  • Aggregation;
  • Energiespeicherung;
  • Energieeffizienz;
  • Laden von Elektrofahrzeugen;
  • Sonstige Energiedienstleistungen gemäß den für die einzelnen Strommärkte geltenden Vorschriften.

Es ist wichtig, hier darauf hinzuweisen, dass alle diese Tätigkeiten ausschließlich für Mitglieder der EKG durchgeführt werden können. Der wichtigste und am meisten erwähnte Dienst ist die gemeinsame Nutzung der erzeugten Energie. Was bedeutet das in der Natur? Technisch gesehen geht es nicht darum, dass ein Mitglied seine überschüssige erzeugte Energie an ein anderes Mitglied weiterleitet. Überschüssige erzeugte und derzeit nicht verbrauchte Energie des Mitglieds, das mit seiner Anlage Energie erzeugt, wird in das Stromnetz geleitet. Ein anderes Mitglied, das derzeit einen höheren Verbrauch als die Produktion hat (oder überhaupt keine Energie produziert), begleicht seinen Bedarf aus dem Stromnetz. Die gemeinsame Energienutzung ist „virtuell“ und erfolgt periodengerecht über sogenannte „Sharing Keys“. Am Ende jedes Abrechnungszeitraums verteilt der Verteilernetzbetreiber die überschüssige erzeugte Energie unter den EKG-Mitgliedern unter Verwendung von Freigabeschlüsseln. Diese Berechnung wird auf dem Konto jedes EKG-Mitglieds sichtbar sein, basierend auf Informationen über die Nutzung von Energie aus dem Netz und über die Nutzung von Energie von EKG-Mitgliedern, die über die Freigabeschlüssel verteilt werden.

Die Anpassung der EKG-Energieteilungsschlüssel mit Mitgliedern unterschiedlicher Merkmale (Produktions- und Verbrauchsdynamik, Anschaffungspreis für Energie aus dem Netz, Kapazität zur Übernahme überschüssiger innerhalb des EKG erzeugter Energie usw.) ist besonders wichtig, da der optimale Betrieb des EKG von ihren Werten abhängt. Unter optimalem Betrieb versteht man hier eine gleichmäßige Verteilung von Nutzen und Kosten unter den EKG-Mitgliedern.

3.2. Aufbau und Betrieb der EZG

Die Energiegemeinschaft der Bürger ist eine Unternehmensgründung. Gemäß der Richtlinie kann ihre Rechtsform „... eine Vereinigung, eine Genossenschaft, eine Personengesellschaft, eine Organisation ohne Erwerbszweck oder ein kleines oder mittleres Unternehmen, solange eine solche Einrichtung im eigenen Namen Rechte ausüben und Verpflichtungen unterliegen kann;[13]In der Auslegung durch das Wirtschaftsministerium (MINGOR)[14] Die Rechtsform ist ausschließlich ein Verein. Unter der Annahme, dass diese Auslegung im Sinne der EU-Verordnungen und des ZTEE erfolgt, wird das EZG nach dem Vereinsgesetz gegründet. Der Beginn der Einrichtung des EKG ist durch die Zusammenkunft einer Gruppe von Bürgern, Behörden und Unternehmen (oder einer Kombination) im Zusammenhang mit der Absicht der Einrichtung des EKG gekennzeichnet. Der nächste Schritt besteht darin, die Gründungsversammlung des Vereins einzuberufen, in der die Gründungsmitglieder anwesend sind. In der konstituierenden Sitzung wird Folgendes beschlossen:

  • Beschluss über die Gründung des Vereins;
  • Beschluss über den Namen des Vereins;
  • Beschluss über die Annahme der Satzung des Vereins;
  • Beschluss über die Wahl der Vertreter in die Leitungsgremien des Vereins;
  • Beschluss über die Ernennung der vertretungsberechtigten Personen;
  • die Entscheidung über die Wahl des Insolvenzverwalters und
  • Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Eintragung in das Vereinsregister.

Zusätzlich zu diesen Entscheidungen ist es notwendig, eine Liste der Gründer des Vereins, eine Einladung zur Gründungsversammlung und ein Protokoll zu erstellen. Alle Dokumente sollten vom Präsidenten des Vereins beglaubigt werden.

Die Satzung des Vereins sollte die Ziele, Tätigkeitsbereiche und Aktivitäten des Vereins enthalten. Die Besonderheit des Energiegemeinschaftsverbands sind wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bestimmung des Artikels 26.11. ZTEE. Darüber hinaus sollte das Statut die Behandlung der Mitgliedschaft im Verein, die Beilegung von Streitigkeiten und Interessenkonflikten, die Organe des Vereins (z.B. Versammlung, Präsident und stellvertretender Präsident, Sekretär usw.), die Art und Weise des Erwerbs und der Entsorgung von Eigentum und die Auflösung des Vereins umfassen. Die Satzung wird vom Präsidenten des Vereins unterzeichnet und von der für die allgemeine Verwaltung zuständigen Bezirksverwaltungsabteilung beglaubigt. Wenn die Gründung des Vereins rechtmäßig erfolgt, erlässt die Verwaltungsabteilung einen Beschluss über die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister der Republik Kroatien. Der erwartete Zeitraum für diese Aktivitäten liegt zwischen 1 und 3 Monaten.

Mit der Gründung und Registrierung des Vereins wurde der erste administrative Schritt hin zum Endziel einer funktionalen Energiegemeinschaft vollzogen. Der zweite Schritt ist die Erlangung einer Genehmigung zur Durchführung der Energietätigkeit der Organisation einer Energiegemeinschaft von Bürgern. Diese Genehmigung wird von der kroatischen Energieregulierungsbehörde HERA ausgestellt. Dies ist ein viel komplexerer Prozess als die Gründung des Vereins. Die Bestimmungen von Nummer 8 In den Genehmigungsvorschriften sind die Dokumente und Nachweise festgelegt, die die Energiegemeinschaft sammeln und der HERA vorlegen muss, um eine Genehmigung für die Durchführung von Energietätigkeiten zu erhalten:

  • Antragsformular für die Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung von Energietätigkeiten;
  • Auszug aus dem Vereinsregister der Republik Kroatien;
  • Gründungsakt;
  • eine Liste aller Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft mit Angaben zu i) der Art der juristischen oder natürlichen Person, ii) dem Wohnort, iii) dem prozentualen Anteil an der Mitgliedschaft und der tatsächlichen Kontrolle, iv) dem tatsächlichen prozentualen Anteil an der Mitgliedschaft oder der tatsächlichen Kontrolle der Bürgerenergiegemeinschaft;
  • Erklärung der verantwortlichen Person, dass mittlere und große Unternehmen keine wirksame Kontrolle über die Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft haben;
  • Auszug aus dem einschlägigen Register, mit dem der Antragsteller nachweist, dass die Bürgerenergiegemeinschaft auf der Grundlage des Gesetzes über die Finanzgeschäfte und die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen tätig ist;
  • Nachweis der technischen Qualifikation: (i) Nachweis des Eigentums oder des Rechts zur Nutzung der Räumlichkeiten, (ii) Beschreibung des Informationssystems für den Energieaustausch, (iii) laufende Verträge mit anderen juristischen Personen, die sich auf die technische Qualifikation des Antragstellers auswirken, (iv) ein dreijähriger Entwicklungs- und Investitionsplan, (iv) Bedingungen für die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft;
  • Nachweis der fachlichen Eignung: (i) ein Organigramm, (ii) eine Liste der Beschäftigten, (iii) laufende Verträge mit anderen juristischen Personen, die sich auf die fachliche Kompetenz auswirken;
  • Nachweis der finanziellen Qualifikation: BON-1 und BON-2;
  • Erklärung über kein Vorstrafenregister.

So wird eine ganze Reihe von Dokumenten, in denen der Inhalt unterschiedlich interpretiert werden kann, so dass die Hilfe derjenigen, die den Prozess der Erlangung einer Genehmigung für die Energietätigkeit bestanden haben, nützlich sein wird. Für die Durchführung dieser Maßnahme wird ein Zeitraum von 4 bis 7 Monaten erwartet.

Sobald eine EKG-Genehmigung erteilt wurde, bleibt der dritte und letzte Schritt zum operativen Betrieb – die praktische gemeinsame Nutzung von Energie innerhalb des EKG. Für diesen Schritt müssen wir nach den Aussagen von Personen aus HEP ODS bis Ende 2024 warten. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Energieteilung um einen Abrechnungsprozess, der vom Verteilernetzbetreiber verwaltet wird. Auf der Grundlage der von allen energieerzeugenden Mitgliedern an das Netz gelieferten Energie, der Abrechnung der Abnahmen und Einspeisungen im Abrechnungszeitraum und der dem Verteilernetzbetreiber übergebenen definierten Schlüssel erstellt der Betreiber für jedes Mitglied eine gemeinsame Energiematrix für jeden Abrechnungszeitraum. Vor dem direkten Austausch von Energie innerhalb des EKG ist es jedoch notwendig, die Messsysteme zu verbessern, Daten über die Erzeugung und den Verbrauch von Energie der Mitglieder zu sammeln und den besten Wert der Verteilungsschlüssel zu berechnen, damit der Verband gemäß den für seine Geschäftstätigkeit geltenden Vorschriften arbeiten kann. Für diese Tätigkeiten sollten mindestens sechs Monate vorgesehen werden.

Die Bürgerenergiegemeinschaft ist keine passive Geschäftseinheit. Mit Beginn der Tätigkeiten, für die sie gegründet wurde, sollten verschiedene administrative und technische Tätigkeiten kontinuierlich durchgeführt werden, damit sie eine rentable Geschäftseinheit werden und bleiben kann. Dies sind Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Rechtsform dieser Bildung von Verbänden und Aktivitäten der Durchführung von Energieaktivitäten. In diesem Zusammenhang sollten die Aufzeichnungen der Mitglieder, die Aufnahme neuer Mitglieder und der Ausschluss bestehender Mitglieder berücksichtigt werden. Es ist notwendig, in regelmäßigen Abständen Versammlungen der Gesellschaft einzuberufen, vorzubereiten und durchzuführen. Es ist notwendig, eine Website zu erstellen und zu verwalten, um die Mitglieder und die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Situation in der Gemeinschaft zu informieren. Jede Transaktion sollte geschäftlich aufgezeichnet werden, daher ist es notwendig, sich um die rechtzeitige und legale Führung von Geschäftsbüchern zu kümmern. In diesem Zusammenhang sind auch die Tätigkeiten der Berichterstattung und der Vorlage regelmäßiger Finanzberichte miteinander verbunden. Berücksichtigt werden sollte auch der Bedarf bestehender und neuer Mitglieder in Bezug auf Investitionen in technische Kapazitäten, z. B. die Installation von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Fotovoltaikanlagen, vertikale Windkraftanlagen, Batterien usw. In letzter Zeit gibt es eine wachsende öffentliche Debatte über die Wartung von Einrichtungen, so dass die professionelle und rechtzeitige Organisation solcher Aktivitäten für die Mitglieder von Vorteil sein wird. Auf der anderen Seite ist es technisch notwendig, die Energieteilungsströme kontinuierlich zu überwachen und es den Gemeindemitgliedern zu ermöglichen, am Ende jedes Abrechnungszeitraums über die Energieteilung und die Zahlungen zu berichten. Da es sich um zahlreiche Kombinationen handelt, wird es wichtig sein, eine spezifische und situationsspezifische Zahlung zu organisieren, d. h. die Ausführung gemeinsamer Energiezahlungstransaktionen. Dabei handelt es sich um spezifische Computerprogramme, bei denen ein kontinuierlicher und zuverlässiger Betrieb sichergestellt werden soll. Schließlich verändern sich die Märkte, an denen die EKG teilnimmt, sowohl aus technischer und technologischer Sicht als auch aus legislativer und administrativer Sicht ständig, und es ist daher notwendig, die Mitglieder über diese Möglichkeiten zu informieren. Die Überwachung der Entwicklung dieser Aktivitäten ist von großer Bedeutung, da neue Technologien dazu beitragen können, das Verbrauchsprofil an die Dynamik der Energieerzeugung anzupassen. Die Implementierung verschiedener Technologien der künstlichen Intelligenz in die Geschäftsprozesse der EZG kann zur Effizienz der Arbeit und zur Erreichung des Zwecks der Existenz einer Energiegemeinschaft beitragen.

4. BEISPIELE FÜR GUTE VERFAHREN

Um die Beziehung zwischen Bürgerenergiegemeinschaften und Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) zu untersuchen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Energiegemeinschaften sind Gruppen von Menschen oder Organisationen, die sich zusammenschließen, um Energie vor Ort zu produzieren, zu verbrauchen und zu verwalten, wobei der Schwerpunkt häufig auf erneuerbaren Quellen liegt. Sie zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und der Gemeinschaft wirtschaftliche (und finanzielle) Vorteile zu bieten. Die ESG-Ziele sind mit den Zielen des Beitritts zur EKG vereinbar.

Die Erfahrung bestätigt dies, da Energiegemeinschaften häufig erneuerbare Energiequellen (Sonne, Wind usw.) fördern, die direkt zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks beitragen. Durch die Förderung der lokalen Energieerzeugung kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden, indem die ESG-Kriterien mit den Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden. Energiegemeinschaften schaffen auch neue lokale Arbeitsplätze, tragen zur Verfügbarkeit billigerer Energie bei und tragen dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der lokalen Bevölkerung gegenüber Energie- oder Finanzstress zu erhöhen. Die EKG trägt zur Energiegleichstellung bei, indem sie den Gemeinschaften die Kontrolle über ihre Energiequellen gibt, indem sie sich an den sozialen Aspekt der ESG anpasst. Die dritte Komponente der Governance ist ebenfalls wichtig – Energiegemeinschaften handeln häufig nach den Grundsätzen der demokratischen Governance und der Beteiligung der Gemeinschaft. Dies erhöht die Transparenz, Rechenschaftspflicht und inklusive Entscheidungsfindung der EKG-Mitglieder durch die Angleichung an die ESG-Governance-Kriterien.

Informationen zu Einzelfällen, in denen Bürgerenergiegemeinschaften erfolgreich waren, können Aufschluss darüber geben, wie die ESG-Kriterien erfüllt werden können. Beispiele können kommunale Solarprojekte, kooperative Windparks usw. sein. Leider, da es in der Republik Kroatien noch keine operativen EKGs gibt, ist es notwendig, sich über Beispiele aus der Welt zu informieren.

Larsmo Vindkraft Oy, Finnland

Larsmo Vindkraft GmbH  von Privatpersonen im Gebiet Larsmo in der Nähe von Kokkola (Finnland) gegründet. Ziel der Gemeinde war es, die Exploration des Windpotenzials zu finanzieren und schließlich einen Windpark in der Region zu bauen. Diese Initiative wurde von einem Anwohner ins Leben gerufen, der sich für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien interessiert. Das Projekt hat erfolgreich die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien gefördert, die CO2-Emissionen reduziert und die Beteiligung der Bürger gefördert.

Genossenschaft Lohtaja, Finnland

Anfang der 2000er Jahre entstand die Genossenschaft Lohtaja als Lösung für veraltete Heizsysteme auf Heizöl in finnischen ländlichen Gemeinden. Die Genossenschaft konzentrierte sich auf die Verwendung von Hackschnitzeln als Heizquelle, die im Vergleich zu Öl kostengünstiger und umweltfreundlicher war. Diese Initiative senkte nicht nur die Heizkosten, sondern förderte auch die Nutzung lokaler erneuerbarer Quellen, indem sie sich an ökologischen und sozialen ESG-Kriterien ausrichtete, indem sie die Energieversorgungssicherheit verbesserte und die lokale Wirtschaft unterstützte.

Karise Permatopia, Dänemark

Karise Permatopia ist ein Öko-Dorf in Dänemark, das sich auf Nachhaltigkeit in allen Aspekten seines Geschäfts konzentriert. Eine Gemeinschaft von 90 Häusern in Folge ist energieautark. Es nutzt ein geothermisches Heizsystem, das mit lokal erzeugter erneuerbarer Energie betrieben wird. Es besitzt und betreibt auch eine Windkraftanlage, die zum Energiebedarf der Gemeinde beiträgt und Ladestationen für Elektroautos speist. Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der ökologische, soziale und Governance-Aspekte abdeckt.

Dindgen, Deutschland

In Dingden im Landkreis Hamminkelna (27.000 Einwohner), einer freiwilligen Bürgerinitiative zur Unterstützung des Betriebs eines öffentlichen Freibades, werden nun öffentliche Dächer zur Erzeugung von Photovoltaik-Energie genutzt. Der Erlös aus dem Verkauf von Strom ermöglicht es dem Unternehmen, die Gemeinde finanziell zu unterstützen, um die Wartung des Pools zu gewährleisten. Hotels in der Nähe von Dingden Outdoor Swimming Pools SocietyFreibad-Verein Dingden e.V.) hat 3.100 Mitglieder (Stand März 2019) und wurde im Jahr 2000 gegründet.

Diese Beispiele veranschaulichen, wie kleine Energiegemeinschaften und Bürgerinitiativen ESG-konforme Projekte erfolgreich umsetzen und ökologische Nachhaltigkeit, soziale Vorteile und gute Governance-Praktiken demonstrieren.

Neben Beispielen für die Bildung von Bürgerenergiegemeinschaften in Zusammenarbeit mit Städten und Behörden sind auch Erfahrungen der aktiven Beteiligung von Unternehmen interessant, für die das Erreichen von ESG-Zielen besonders wichtig ist. Diese Ziele zu erreichen, zeigt die Praxis, ist einfacher in Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft, genauer gesagt, durch die Einrichtung der EKG. Ein Beispiel ist die Umsetzung eines Programms, bei dem ein Unternehmen seine Mitarbeiter bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern ihrer Häuser unterstützt und dann an der gemeinsamen Energieteilung teilnimmt. Aus der Praxis ergibt sich, dass solche Initiativen und Kooperationen ein guter Weg sind, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele zu erreichen. Hier sind ein paar Argumente für diese Annahme:

Umweltauswirkungen

Durch die Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen fördern Unternehmen die Nutzung erneuerbarer Energien, wodurch der CO2-Fußabdruck von Arbeitnehmern in ihren Häusern und Unternehmen direkt reduziert wird. Diese Initiative trägt auch dazu bei, die Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinschaft insgesamt zu erhöhen, indem sie zu den Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt. Schließlich können Unternehmen überschüssige Energie effizient nutzen, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energiequellen verringern und ein nachhaltigeres Energieökosystem fördern.

Soziale Auswirkungen

Die Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen kann die Energiekosten in ihren Haushalten senken und zu ihrem finanziellen Wohlergehen sowie zur Zufriedenheit der Arbeit im Unternehmen beitragen. Diese Initiative kann als Modell für andere Unternehmen und Gemeinschaften dienen, indem sie die Vorteile der Nutzung erneuerbarer Energien demonstriert und einen breiteren Einsatz fördert. Durch die Umsetzung solcher Programme erhöhen Unternehmen das Bewusstsein und das Wissen über erneuerbare Energien bei ihren Mitarbeitern, aber auch in der gesamten Gemeinschaft.

Auswirkungen des Managements

Das Teilen überschüssiger Energie mit Arbeitnehmern zu wettbewerbsfähigen Preisen zeigt ein Engagement für faire und ethische Geschäftspraktiken. Solche Initiativen zeigen eine Tendenz zur Einbeziehung von Arbeitnehmern und anderen Interessenträgern, indem sie das Gemeinschaftsgefühl und die Beteiligung an der Erreichung eines gemeinsamen Ziels fördern. Unternehmen können dieses Programm in ihren ESG-Berichten hervorheben und ihr Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Management unter Beweis stellen.

Aus den oben genannten Gründen lohnt es sich, ein paar Richtlinien hervorzuheben. Erstens muss sichergestellt werden, dass der Prozess der gemeinsamen Nutzung überschüssiger Energie transparent und fair ist und angemessene Preise bietet, die allen Interessenträgern den gleichen Nutzen und die gleichen Kosten bieten. Zweitens sollten die Aktivitäten immer an die lokalen öffentlichen Strategien und Vorschriften angepasst werden, um Risiken durch Nichteinhaltung zu vermeiden. Drittens ist es wichtig, die Arbeitnehmer bei der Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen zu unterstützen und zu schulen, um einen optimalen Betrieb der Initiative zu erreichen. Ein gutes Beispiel für die Identifizierung solcher Initiativen kann Google sein. Es hat ein Programm für den Aufbau von Systemen zur Erzeugung erneuerbarer Energien entwickelt, mit dem es die Arbeitnehmer bei der Einführung von Lösungen für erneuerbare Energien unterstützt, einschließlich der Unterstützung bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Programme auf der Grundlage von Crowdfunding-Grundsätzen, die Arbeitnehmern und Anwohnern helfen, Energiegemeinschaften zu erschwinglichen Kosten und mit Unterstützung lokaler Behörden und/oder Unternehmen zu gründen, könnten ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Anlagen spielen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung verschiedener Programme zur Unterstützung und Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in Bürgerenergiegemeinschaften im Einklang mit den ESG-Prinzipien und -Zielen steht. Sie fördern die ökologische Nachhaltigkeit und das soziale Wohlergehen. Solche Initiativen können Unternehmen als führende Unternehmen in den Bereichen Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit positionieren.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Internationale Praxis, Merkmale von ESG und EZG und Trends, die sich an nationalen und EU-Vorschriften im Bereich Klima und Umwelt orientieren, lenken die Aufmerksamkeit der öffentlichen und privaten Verwaltung zunehmend auf die Möglichkeit, ESG-Ziele zu erreichen, indem sie mit ihren Arbeitnehmern in Form von Bürgerenergiegemeinschaften zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit kann sich positiv auf die Zufriedenheit und stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer bei der Erreichung der strategischen Ziele des Unternehmens auswirken, aber auch auf die Vorteile des Unternehmens, erneuerbare Energien zu reduzierten und stabilen Preisen zu liefern. Folglich kann sich eine solche Zusammenarbeit positiv auf ESG-Berichte auswirken und Geschäftsrisiken verringern.


[1] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S221484502200103X

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/HR/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022L2464

[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=EN

[4] NN 111/21, 83/23

[5] NN 138/21, 83/23

[6] NN 44/22

[7] NN 100/22

[8] NN 38/22

[9] NN 74/14, 70/17, 98/19, 151/22

[10] NN 34/11, 125/13, 76/14, 114/18, 98/19

[11] NN 121/14, 114/22

[12] ZTEE Art. 26.11.

[13] Nr. 44 der einleitenden Ausgangspunkte.

[14] Bericht über die durchgeführte Konsultation der interessierten Öffentlichkeit zum Vorschlag des Gesetzes zur Änderung des Strommarktgesetzes mit dem endgültigen Gesetzesvorschlag (PZ 516).

dr.sc. Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Hr. sc. Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Wirtschaftsfaktoren der Bürgerenergiegemeinschaften in der Republik Kroatien

Zusammenfassung

Trotz der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten durch ihren rechtlichen und institutionellen Rahmen die Gründung und den Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften in der Republik Kroatien fördern, entsteht ein solcher Eindruck, aber die Situation ist das Gegenteil. Die Vorschriften für den Betrieb der EZG schaffen trotz einer Änderung keinen fruchtbaren Boden für das Wachstum und die Entwicklung der EZG in Kroatien. Dieser Text listet die Faktoren aus den geltenden Vorschriften auf, die das Wachstum dieses Marktes in der Republik Kroatien stimulieren und abschrecken könnten, und testet die möglichen Operationen der EZG mit dem Ziel, die Möglichkeit zu überprüfen, die Interessen der Gemeindemitglieder durch Vereinigung zu erreichen.

1. EINLEITUNG

Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, RED III) und der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (IEMD) wird das Konzept der „Bürgerenergiegemeinschaften“ eingeführt, mit denen Bürger, Behörden und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Unterstützung und eines der Instrumente der Energiewende einbezogen werden sollen.

Der Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ermöglicht es Energiegemeinschaften, verschiedene Tätigkeiten (Erzeugung, gemeinsame Nutzung, Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen, Speicherung, Aggregation, Entwicklung von Energieeffizienzdiensten und Laden von Elektrofahrzeugen) durchzuführen, die zur Erreichung der Ziele, für die sie festgelegt wurden, sowie der Ziele im Zusammenhang mit ihrer Kostenwirksamkeit und langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit beitragen können. Mit anderen Worten, der Regulierungsrahmen trägt zum Verständnis der Möglichkeiten und Möglichkeiten bei, das Interesse an der Einbeziehung der oben genannten Einrichtungen in Bürgerenergiegemeinschaften zu erreichen.[1].

Rechtsvorschriften, die im Rechtsrahmen für die Gründung, den Betrieb und die Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften enthalten sind (vor allem: Saubere Energie für alle Europäer, Strategie der Europäischen Union für die energetische Sanierung, Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), Strommarktrichtlinie, EU-Strategie für Solarenergie und ähnlich) mehrere wichtigere Ziele hervorheben, von denen angenommen wird, dass sie durch die Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften einfacher und schneller zu erreichen sind:

  1. Ausbau der erneuerbaren Energiequellen;
  2. Verbesserung der Energieeffizienz;
  3. Demokratisierung des Energiesektors;
  4. soziale Eingliederung und Schutz vor dem Risiko der Energiearmut;
  5. Unterstützung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.

Die Struktur dieser Ziele und die Bedeutung der Bürgerenergiegemeinschaften für ihre Verwirklichung werden in Schema 1 veranschaulicht:

Quelle: Energy Research and Social Science Journal.

Bürgerenergiegemeinschaften können wirksame Instrumente sein, um das Ziel der Steigerung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen, da sie die Bürger ermutigen, sich an der Erzeugung, dem Verbrauch, der Speicherung und dem Austausch erneuerbarer Energie zu beteiligen. Mehr Energiegemeinschaften, mehr Mitglieder von Energiegemeinschaften, größere maximale Leistung einer Energiegemeinschaft, die Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu verbinden, stehen in direktem Zusammenhang mit der Menge der erzeugten erneuerbaren Energie. Innerhalb der Energiegemeinschaft können die Bürger eine gestickte Erfahrung für Energieeffizienz, deren Verbesserung und breitere Anwendung teilen. Bürger - Mitglieder der Energiegemeinschaft könnten an solchen Aktivitäten interessiert sein, da die angewandten Energieeffizienzmaßnahmen zur Verwirklichung ihres wirtschaftlichen und finanziellen Interesses beitragen können. Energiegemeinschaften ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern – den Mitgliedern, sich aktiv an der Erzeugung und Entsorgung von erzeugter Energie zu beteiligen, wobei die Abhängigkeit von Energie aus herkömmlichen Standardversorgungswegen geringer ist. Insbesondere Energiegemeinschaften können zur Erreichung des Ziels der sozialen Inklusion beitragen, da sie in spezifischen Organisationsformationen mit dem lokalen öffentlichen Sektor den von Energiearmut bedrohten Bürgern erschwingliche Energie zur Verfügung stellen können und somit zu einem wichtigen Faktor bei der Verringerung negativer externer Kosten wie der öffentlichen Kosten für die Behandlung von Krankheiten werden können, die durch unzureichende Heizung und Kühlung von Wohnraum verursacht werden. Energiegemeinschaften können Innovationen und Investitionen in erneuerbare Energiequellen und deren gemeinsame Nutzung fördern, was zur Erreichung des Ziels beitragen könnte, den Übergang zu nachhaltiger Energie zu unterstützen, insbesondere weil das gesamte System der Erzeugung, gemeinsamen Nutzung und Überwachung des optimalen Verbrauchs erneuerbarer Energie auf modernen digitalen Technologien beruht.

Bürgerenergiegemeinschaften werden jedoch nur dann in einer bestimmten Volkswirtschaft existieren, wenn Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen ihr soziales und finanzielles Interesse daran finden, sich solchen Unternehmensgründungen anzuschließen. Umso wichtiger ist es, die Interessen dieser potenziellen Mitglieder von Energiegemeinschaften aufeinander abzustimmen, da die Interessen unterschiedlich und oft widersprüchlich sein können. Zum Beispiel können die Interessen der Bürger (i) ein niedrigerer Strompreis, (ii) Schutz vor dem Risiko einer Erhöhung des Strompreises, (iii) ein größerer finanzieller Nutzen aus der Erzeugung und Aufteilung der erzeugten Energie über den eigenen Bedarf sein. Unternehmen können Interesse haben an (i) der Streuung der Risiken von Stromversorgungswegen, (ii) dem Schutz vor dem Risiko eines Anstiegs der Strompreise und (iii) niedrigeren Strompreisen. Die Interessen der Behörden können einen so genannten nichtfinanziellen Charakter haben, wie i) die Verringerung der Treibhausgasemissionen oder ii) einen Beitrag zur Verringerung der Energiearmut. In jedem der oben genannten Fälle wird der Treiber für die Beteiligung von Einrichtungen an Bürgerenergiegemeinschaften die Erreichung der erklärten Interessen sein. Wenn Unternehmen der Auffassung sind, dass der Beitritt zu Energiegemeinschaften ihre Interessen nicht erreichen wird, oder wenn der rechtliche und institutionelle Rahmen abschreckend wirkt und Kosten verursacht, die ihre Interessen verringern, wird die Gründung von Energiegemeinschaften höchstwahrscheinlich nicht stattfinden. Dies führt auch zu Maßnahmen, die die politischen Entscheidungsträger des Marktes für Energiegemeinschaften anwenden sollten, um den Markt zu etablieren und zu wachsen.

2. ORGANISATORISCHE MÖGLICHKEITEN DER EG MIT VERSCHIEDENEN WIRTSCHAFTLICHEN EIGENSCHAFTEN

Energiegemeinschaften stellen keine einzige Organisationsstruktur dar. Sie können je nach den spezifischen Interessen ihrer Mitglieder sowohl in Bezug auf den Prozess der Investition in Produktionskapazitäten als auch in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Ziele in mehreren Optionen organisiert werden. So kann die EKG beispielsweise als Gemeinschaft aktiver Mitglieder organisiert werden, die Energieüberschüsse miteinander teilen. Die zweite Option ist eine Kombination aus aktiven und passiven Mitgliedern innerhalb der Haushaltskategorie, die dritte Option ist eine Gruppe aktiver Mitglieder mit einem passiven Mitglied aus der Unternehmenskategorie, während die vierte Option eine Kombination aus einem aktiven Mitglied – einer lokalen Selbstverwaltungseinheit und einer Reihe passiver Mitglieder – von Energiearmut bedrohten Bürgern sein könnte. Jede organisatorische Chance hat Auswirkungen auf die Wirtschaft der EZG und ihrer Mitglieder.

Option 1 umfasst aktive Mitglieder – selbst erzeugte Haushaltskunden, die überschüssige Energie untereinander teilen. Die Methode der Teilnahme ist in Schema 1 dargestellt:

Regelung 1: EKG als Gruppe aktiver Haushaltsmitglieder organisiert

Quelle: Autoren

Bei Option 1 investieren die EKG-Mitglieder einzeln in eine Anlage für erneuerbare Energien und kommen zusammen, um Energieüberschüsse zu teilen. Die Rechtsperson EZG (in diesem Fall der Verein) hat die Aufgabe, die Infrastruktur für die gemeinsame Energienutzung bereitzustellen. Die Mitglieder tragen die Betriebskosten des Vereins durch einen Mitgliedsbeitrag.

Regelung 2: EKG als Gruppe aktiver und passiver Mitglieder organisiert

Quelle: Autoren

Im Gegensatz zu Option 1, bei der alle Mitglieder aktiv sind (Erzeugung und Verbrauch der erzeugten Energie), umfasst Option 2 auch passive Mitglieder (Übernahme von Energieüberschüssen). Die Rolle des Vereins entspricht der von Option 1.

Regelung 3: EKG organisiert als Gruppe aktiver Mitglieder mit einem passiven Mitglied aus der Kategorie Unternehmertum

Quelle: Autoren

Option 3 ist eine Kombination aus aktiven Mitgliedern aus der Haushaltskategorie und einem Unternehmer, dessen Bedarf an erneuerbarer Energie alle erzeugten Überschüsse übersteigt. In diesem Fall endet jeder Überschuss mit dem passiven Mitglied – dem Unternehmer.

Regelung 4: EKG zur Verringerung des Risikos von Energiearmut organisiert

Quelle: Autoren

Option 4 ist ein Sonderfall, bei dem der Schwerpunkt nicht auf dem Jahresabschluss der Wirtschaft, sondern auf dem sozialen liegt. Hier werden die Vorteile als positive Externalitäten ausgedrückt. Im Rahmen dieser Option erzeugt ein aktives Mitglied (in der Regel eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – LSGU) erneuerbare Energie für passive Mitglieder – von Energiearmut bedrohte Bürger.

3. FAKTOREN DER WIRTSCHAFT DER ENERGIEGEMEINSCHAFTEN DER BÜRGER

Die Gründung, Organisation und der Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften in der Republik Kroatien wird durch mehrere Verordnungen bestimmt, von denen die wichtigsten sind: Strommarktgesetz (ZTEE)[2], Gesetz über erneuerbare Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (ZOIE)[3], Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten (Verordnung über Genehmigungen)[4], Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Stromversorgung (Verordnung über die allgemeinen Bedingungen)[5], Beschluss über die Höhe der Gebühren für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Regulierung von Energietätigkeiten (Entscheidung über Gebühren)[6], Vereinsgesetz[7] / Genossenschaftsgesetz[8] und das Gesetz über Finanzoperationen und Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen[9]. Diese Verordnungen regeln detailliert den Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften, aber bestimmte Merkmale können die Kostenwirksamkeit, die finanzielle Nachhaltigkeit und die Verwirklichung der Interessen von Einrichtungen, die sich in Energiegemeinschaften engagieren, erheblich beeinträchtigen. Es geht um Folgendes:

1. Installierte Gesamtkapazität von Anlagen für erneuerbare Energien

Nach Art. 51 Abs. 3 der Zivilprozessordnung. ZOIE schreibt vor, dass die Gesamtanschlussleistung aller in EZG installierten Anlagen 500 kW nicht überschreiten darf. Artikel 51 Absatz 4 sieht ferner vor, dass ein Endkunde mit einer Anschlussleistung von weniger als 20 kW eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 20 kW installieren kann. Eine maximale Anlagenleistung von 20 kW kann akzeptabel sein, da die Bürger in der Regel technische Beschränkungen für die Installation von Anlagen mit solcher Leistung (Dachfläche) haben. Die Begrenzung der Gesamtleistung aller EKG-Anlagen stellt jedoch zumindest nach dem Kriterium der Möglichkeit, Größenvorteile zu erzielen, eine erhebliche Einschränkung dar. Relativ kleine Gemeinden, und diejenigen mit einer maximalen Leistung von 500 kW sind sicherlich, werden höchstwahrscheinlich in einem suboptimalen Sharing-Regime sein. Unter Suboptimalität versteht man den größten Teil der erzeugten Energie, der nicht verteilt, sondern in das Netz eingespeist wird. Je höher die installierte Kapazität der EKG ist, desto größer ist die Anzahl der Mitglieder, desto größer ist die Anzahl der passiven Mitglieder (EKG-Mitglieder, die ausschließlich aktuelle Energieüberschüsse übernehmen) und die ausreichende Anzahl aktiver Mitglieder (energieerzeugende Mitglieder), desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass überschüssige erzeugte Energie benötigt wird. In diesem Fall wirkt sich die Kapazität, d. h. die installierte Kapazität der Anlage im EKG, erheblich auf die Wirtschaftlichkeit des EKG und aller seiner Mitglieder aus.

2. Definition des Begriffs „Energieteilung“ zwischen den Mitgliedern

Auf dem kroatischen Markt für Energiegemeinschaften wird der Begriff „Sharing“ in zahlreichen einschlägigen Verordnungen erwähnt. Für die Artikulation von Geschäftsprozessen hat dieser Begriff jedoch keine Bedeutung. In diesem Sinne ist nicht klar, ob der Begriff „Übertragung“ von überschüssiger Energie (Übertragung von überschüssiger Energie ohne finanziellen Ausgleich), „Ausgleich“ von Überschüssen und Defiziten von Energie (Übertragung und Übernahme von überschüssiger Energie zu Produktions- oder Netzpreisen), „Verkauf“ von überschüssiger Energie zu von den Mitgliedern der Gemeinschaft akzeptierten Preisen (vertragliche Finanztransaktion) oder was sonst. Ohne eine klare Definition dieses Begriffs in finanzieller Hinsicht ist es nicht möglich, die Wirtschaftlichkeit oder finanzielle Tragfähigkeit einer Fusionstransaktion in ein EKG zu bestimmen.

3. Betriebskosten - Obligatorische Einstellung von Arbeitskräften

Die Bestimmung in Punkt 8.8.b des Nachtrags zur Genehmigungsverordnung sieht vor, dass die fachliche Kompetenz durch eine Liste der beschäftigten Arbeitnehmer und/oder Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft und/oder Anteilseigner der Bürgerenergiegemeinschaft nachgewiesen wird, die Aufgaben in der Energietätigkeit der Organisation der Bürgerenergiegemeinschaft wahrnehmen. Für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit des EKG ist es vor den finanziellen Auswirkungen erforderlich, den Begriff „Energietätigkeit der Organisation einer Bürgerenergiegemeinschaft“ zu präzisieren. Warum ist das wichtig für die Wirtschaftlichkeit des EKG? Sie ist wichtig, weil sich die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Unternehmensstruktur aus der Durchführung der Tätigkeiten dieser Struktur ergeben. Aus der zitierten Bestimmung ergebe sich, dass der Arbeitnehmer bei der Ausübung der Tätigkeit, für die er beschäftigt gewesen sei, andere EKGs organisiere (gegründet und unterstützt) und aus der verkauften Dienstleistung Einkünfte aus dem EKG (Verband) erhalte, aus denen er die Tätigkeiten finanziere, für die er gegründet worden sei. Dies ist ein Widerspruch, da die Tätigkeiten, für die die EKG eingerichtet wurde (in rechtlicher Form z. B. Verbände), unter anderem die Erzeugung und gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne von Artikel 26.11. sind. ZTEE. Daher ergibt sich die Wirtschaftlichkeit der EZG aus der fortgesetzten Ausübung ihrer Tätigkeiten, und es ist nicht logisch, dass es sich dabei um Tätigkeiten der „Organisation der EZG“ handelt, sondern um die gemeinsame Nutzung von Energie. Es folgt auch die Frage nach der Arbeit, die der Arbeitnehmer verrichten soll. Moderne Energiegemeinschaften sind meist auf den Betrieb von Computerprogrammen reduziert, die eine gemeinsame Energienutzung ermöglichen. Es ist daher nicht ganz klar, welche Funktion ein festangestellter Arbeitnehmer im EKG hätte, abgesehen von einer (substanziellen) Erhöhung der Betriebskosten des EKG und einem Beitrag zu einer reduzierten Wirtschaftlichkeit.

4. Beteiligung mittlerer und großer Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 26.2 ZTEE legt fest, dass EKG-Mitglieder Bürger, lokale Selbstverwaltungseinheiten, Kleinst- und Kleinunternehmen sein können. Mittelgroße und große Unternehmen dürfen nicht Mitglied der EKG sein. Dieser Faktor kann einen starken Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der EZG haben. Es ist nämlich nicht klar, warum ein mittleres und großes Unternehmen, dessen Tätigkeit nicht mit Energietätigkeiten verbunden ist und das alle Beteiligungskriterien für Kleinst- und Kleinunternehmen erfüllt, nicht zumindest passives Mitglied des EKG sein sollte, um überschüssige Energie aufzunehmen. Gerade in kleinen Energiegemeinschaften, und sie sind die einzige Option, die sich aus den Regelungen für den EKG-Bereich ergibt, ist die Beteiligung von Einrichtungen, die in der Lage sind, alle Überschüsse an über der aktuellen Nachfrage erzeugter Energie zu übernehmen, von besonderer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit. Hierbei handelt es sich um sogenannte “Sohn’s, d. h. Geschäftssysteme mit hohem Energiebedarf. Solche "Synkos" sind unerlässlich, um die Möglichkeit der Umleitung überschüssiger Energie in das Netz zu verringern.

5. Übergabe überschüssiger Energie an das Netz

Die Abgabe überschüssiger erzeugter und ungeteilter Energie an das Netz ist ein Faktor, der sich auf die Kostenwirksamkeit des EKG auswirkt, und seine Auswirkungen auf die Kostenwirksamkeit hängen vom Kaufpreis des Lieferanten ab. Sie unterliegt den Bestimmungen der Artikel 51.5 und 51.8. ZOIE. Da der endgültige Kaufpreis auch vom Verhältnis von verbrauchter und gelieferter Energie im Abrechnungszeitraum abhängt, kann dieses System zur Berechnung des Preises der in das Netz gelieferten Energie für einzelne Endkunden mit eigener Produktion einen erheblichen Anreiz darstellen, in das EVG einbezogen zu werden und die Rentabilität ihrer eigenen Anlage zu erhöhen.

6. Kosten für die Gründung einer Gemeinschaft

Die Gebührenentscheidung sieht vor, dass der Antragsteller für die Erteilung einer Lizenz für die Durchführung von Energietätigkeiten verpflichtet ist, der zuständigen Agentur (HERA) die Kosten für[10] ab 995,42 €. Dieser hohe Wert der Kompensation wirkt sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des EKG aus. Die Höhe der Gebühr ist umso seltsamer, als der Gesetzgeber die Mitglieder der EZG (Vereinigung) verpflichtet, nach dem Gesetz über die Finanzgeschäfte und die Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen zu arbeiten. Zum Vergleich: Unternehmen, die gewinnbringende Energieaktivitäten wie die Gewinnung von Öl, Gas und anderen Energieformen oder den Transport von Energie betreiben, zahlen eine Gebühr für die Durchführung einer Energieaktivität im Wert von 1.990,84 € oder 1.493,13 €. Somit ist der Wert der Vergütung für rentable Energietätigkeiten etwas höher als die Vergütung für Tätigkeiten, die rechtlich an die Unrentabilität gebunden sind.

7. Verhältnis zwischen Netzpreisen für verschiedene Kategorien von Mitgliedern und Anlagenenergiepreisen

Verschiedene Kategorien von Kunden beziehen Strom aus dem Netz zu unterschiedlichen Stückpreisen. Endkunden mit eigener Produktion hingegen werden von der Anlage über die Installation von Anlagen für erneuerbare Energien zu Stückpreisen mit Energie versorgt. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage und damit der Bürgerenergiegemeinschaften hängt von der Preisdifferenz zwischen Netz und Anlage ab. Ein geringerer Unterschied, der durch niedrige und häufig nicht marktübliche Netzpreise für bestimmte Kundenkategorien verursacht wird, wird sich auf die geringere Kostenwirksamkeit, das geringere Interesse an Investitionen in Anlagen und das geringere Interesse am Beitritt zum EKG auswirken. Ein geringerer Unterschied in Kombination mit höheren Subventionen wird sich auf das gestiegene Interesse an Investitionen in einzelne Anlagen auswirken, aber weniger Interesse am Beitritt zum EKG. Andererseits könnte in einer Situation niedrigerer, nicht marktüblicher Netzenergiepreise die Tatsache, dass mittlere und große Unternehmen höhere Netzankaufspreise im Vergleich zu den Einkaufspreisen der Bevölkerungskategorie haben, das geringere Interesse am Beitritt zum EKG ausgleichen.

8. Befreiung von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer

Die Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer bei der Beschaffung einer Anlage ist ein stimulierender Faktor für die Wirtschaftlichkeit des EKG, da der größte Teil der Einnahmen aus dezentraler Energie beim Mitglied des EKG – einer natürlichen Person – verbleibt. Der höhere Restumsatz trägt zur höheren Rentabilität der Anlage bei. Eine ähnliche Wirkung hat auch die Befreiung des Anschaffungswerts einer Anlage von der Mehrwertsteuerpflicht.

9. Subventionierung des Anschaffungspreises für Strom

Die Subventionierung des Strompreises für die Kategorie der Haushalte und anderer juristischer Personen, d. h. die Schaffung von nicht marktbestimmten Strompreisen für einen Teil der Bevölkerung, ist ein weiterer Faktor, der die Wirtschaftlichkeit der EZG stark beeinflusst. In Kombination mit anderen Faktoren (z. B. Verbot der Beteiligung von mittleren und großen Unternehmen zumindest als passive Mitglieder) wirkt es als völlig abschreckend, einen Markt für Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen. Nicht marktgerechte, subventionierte Strompreise tragen dazu bei, die Bürger davon abzuhalten, in EKG zu investieren. Andererseits ist die Subventionierung des Kapitalwerts von Photovoltaikanlagen nach Abschaffung der Mehrwertsteuerpflicht sozial inakzeptabel, weil direkte Subventionen mit Mehrwertsteuerbefreiung die Rentabilität bereits rentabler Investitionen weiter steigern. Mit diesem System der Subventionen geben Bürger, die nicht genug verfügbares Einkommen haben oder die nicht die technische Fähigkeit haben, eine Photovoltaikanlage zu installieren, einen Teil ihres Einkommens an reichere Bürger, um noch reicher zu sein. Vielleicht wäre eine gerechtere Lösung für alle Bürger eine Erhöhung der Netzenergiepreise, was ein Anreiz sein könnte, in Anlagen für erneuerbare Energien zu investieren, sowie ein Anreiz, der EKG beizutreten, mit der Erlaubnis, dass sowohl mittlere als auch große Unternehmen (passive) Mitglieder der EKG werden können. Auf diese Weise profitieren alle Mitglieder des Unternehmens und des EKG von: Bürger, die sich nicht an der Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen, richten einen Teil ihres Einkommens nicht an Bürger, die noch reicher sein werden, Bürger, die über ein ausreichendes verfügbares Einkommen verfügen, werden ein Interesse daran haben, in Anlagen zu investieren und sich EKG anzuschließen, mittlere und große Unternehmen, deren Kaufpreis aus dem Netz deutlich höher ist als die Preise für Bürger, werden ein Interesse daran haben, Energie zu höheren Preisen als den Einkaufspreisen für die Haushaltskategorie zu beziehen, Bürger, die nicht über die technischen Fähigkeiten verfügen, Anlagen zu installieren, werden in der Lage sein, die Kapazitäten anderer Mitglieder zu nutzen. Folglich wird der Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien nicht von Bürgern mit geringerem verfügbaren Einkommen, sondern von mittleren und großen Unternehmen subventioniert.

4. MODELL UND AUSWIRKUNGSSIMULIERUNG

Die Wirtschaftlichkeitssimulation wurde durch den Vergleich von vier Optionen erstellt: (i) ein Kunde aus eigener Produktion, der nicht in das EKG einbezogen ist (Option 1), (ii) eine Gruppe von Kunden aus eigener Produktion, die in das EKG-Sharing einbezogen sind 90% die gesamte vorproduzierte Energie zu Preisen, die den Netzpreisen entsprechen, während die übrigen 10% liefert Energie ins Netz aufgrund von EKG-Ineffizienz aufgrund geringer Kapazität (Option 2), (iii) einer Kombination aus aktiven und passiven Mitgliedern, bei der der gesamte Überschuss an erzeugter Energie über den Verbrauch aktiver Kunden zu Netzenergiepreisen für die Haushaltskategorie an passive Mitglieder verteilt wird (Option 3), und einer selbst erzeugten Gruppe von Kunden, die den Überschuss an erzeugter Energie mit passiven Mitgliedern teilen – Unternehmer zu einem Preis von 30% höher als der Kaufpreis für Netzenergie für die Haushaltskategorie (Option 4).

Wirtschaftlichkeit messen[11] wird durch einen Indikator für die finanzielle Rendite eines Projekts umgesetzt, der Einsparungen sowie Betriebseinnahmen und -kosten umfasst. Einsparungen werden durch ein Formular dargestellt:

Dabei gilt Folgendes:  Si Einsparung der i-ten Möglichkeiten, Efi die Energie aus der i-ten Anlage und GP jährlicher Energieverbrauch des Mitglieds. Die finanzielle Rendite des Projekts (Investition) wird durch das Formular angegeben:

Wo sie sind Ii den Wert der Investition der i-ten Option, c den Einheitspreis für Netzenergie; k Verringerungskoeffizient des Energiepreises aus dem Netz im Falle der Energieeinspeisung in das Netz, Preis der Energieteilung zwischen den Mitgliedern, in das Netz eingespeiste Energie, aus dem Netz entnommene Energie, jährliche Betriebskosten der i-ten Möglichkeit, jährliche Kosten der Mitgliedschaft in der EKG, finanzieller Ertrag des Projekts (Investition) des Mitglieds, i Option 1 bis 4 und j Planungshorizont (Lebensdauer) von 25 Jahren.

Die Simulation basiert auf folgenden Annahmen:

  • Community-Mitglieder sind im System des Ausgleichs von heruntergeladener und zugesagter Energie mit dem Netz (Netto-Messung);
  • Die Mitglieder der Gemeinschaft investieren in ihre eigenen Anlagen für erneuerbare Energien;
  • Die Funktion des EKG besteht darin, einen Dienst der Energieteilung und der Steuerung der Energieströme zu erbringen;
  • Die EZG ist eine gemeinnützige Organisation und erreicht ihre Unrentabilität, indem sie die Betriebskosten mit den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen gleichsetzt.
  • Im Falle einer Anlage, die weniger als ihren jährlichen Energieverbrauch erzeugt, erwirbt das Mitglied die Differenz aus dem Netz zu gesetzlich geregelten Preisen;
  • Erzeugt das Mitglied mehr Energie aus Anlagen als der jährliche Energieverbrauch, so verkauft es den Überschuss zu gesetzlich geregelten Preisen an das Netz.
  • Die Mitglieder haben unterschiedliche Anschaffungspreise für Energie aus dem Netz und finden Interesse daran, den Preis zu vereinbaren, zu dem die Energieteilung durchgeführt wird.

Die Simulation untersucht Umstände, die aktive Gemeindemitglieder dazu ermutigen würden, Anlagen zu installieren, die den Eigenverbrauch übersteigen, und so zur Erreichung des grundlegenden sozialen Ziels der Steigerung erneuerbarer Energiequellen beitragen würden. Die Ergebnisse dieser Optionen sind in Abbildung 1 dargestellt:

Abbildung 1: Abhängigkeit der FRRC von der Anlagenkapazität in verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten der EZG

Quelle: Simulationen des Autors.

Die Erhöhung der Kapazität der Anlage des EKG-Mitglieds wirkt sich direkt auf die finanzielle Rendite bis zum Ausgleich der Kapazität der Anlage in der (jährlichen) Produktion aus[12] Energie mit (jährlichem) Verbrauch. Diese Regel gilt für alle angezeigten Optionen. Die finanzielle Rendite eines einzelnen Mitglieds hängt von den oben beschriebenen Parametern ab. Bei Option 2, wenn 90% verteilt überschüssige Energie zwischen Mitgliedern (aktiv und passiv) zu Preisen, die dem Preis für Netzenergie für die Haushaltskategorie entsprechen, und 10% Energie, die zu Preisen in das Netz eingespeist wird, die durch Vorschriften aufgrund der Ineffizienz von kleinem EKG bestimmt werden, wird die Erhöhung der Kapazität der Anlagen aktiver Mitglieder gegenüber dem Eigenverbrauch zur Verringerung der FRRC beitragen. Eine etwas höhere FRRC ist zu erwarten, wenn die gesamte überschüssige Energie unter den EKG-Mitgliedern zu Preisen aufgeteilt wird, die dem Preis für Netzenergie für die Haushaltskategorie entsprechen (Option 3), aber in diesem Fall haben aktive Mitglieder keinen Anreiz, ihre Produktionskapazität zu erhöhen, da die FRRC mit der Erhöhung der Anlagenkapazität gegenüber dem Eigenverbrauch nicht zunimmt. Der einzige Fall, in dem aktive Mitglieder ein Interesse daran haben könnten, die Erzeugungskapazität über ihren eigenen Energieverbrauch hinaus zu erhöhen, wird durch eine Kurve unter Option 4 beschrieben, in der passive Mitglieder – Unternehmen, die bereit sind, gemeinsame Energie über dem Netzpreis zu bewerten – immer noch unter ihrem Anschaffungspreis für Netzenergie liegen. Im Rahmen dieser Option könnten passive Mitglieder auch daran interessiert sein, die technischen Kapazitäten aktiver Mitglieder zu nutzen, um ihre Anlage für erneuerbare Energien auf ihren verbleibenden Freiraumkapazitäten zu installieren.

Aus der Analyse der oben dargestellten Optionen könnte der Schluss gezogen werden, dass die Präsenz von Unternehmern, d. h. der Kategorie der Stromkunden, deren Einkaufspreise höher sind als die Einkaufspreise für Energie für die Haushaltskategorie, für die EKG-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. In einem solchen Fall könnten alle Mitglieder ein Interesse daran haben, die Produktionskapazität für erneuerbare Energien über ihren (jährlichen) Verbrauch hinaus zu erhöhen. Im Rahmen dieser Option könnte die juristische Person EZG angesichts der Rentabilitätsbeschränkungen im Einklang mit dem Gesetz handeln und die Mitglieder der EZG (aktiv und passiv) könnten ihre Interessen durch den Beitritt zur EZG verfolgen.

5. TECHNOLOGIE FÜR ENERGIETEILE

Die Frage des Vertrauens

Der Austausch von Gütern, einschließlich Energie, im Falle der EKG impliziert das Vertrauen aller Akteure in die Gültigkeit der durchgeführten Transaktionen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, Plattformen und Messmethoden einzurichten, die es ermöglichen, alle Aktivitäten in der EKG sowohl periodengerecht/statistisch als auch in Echtzeit in Bezug auf die Arten von Diensten zu überwachen, die die EKG den Nutzern möglicherweise bietet.

Vor kurzem wurde vorgeschlagen, einen methodischen Rahmen für die Einrichtung von Digital Trust einzuführen.[13] auf Interoperabilität und offenen Standards beruhen. Angesichts der starken Resonanz und breiten Akzeptanz ist es möglich, die rasche Umsetzung dieser oder ähnlicher Konzepte im Energiesektor zu erwarten, insbesondere die Unterstützung durch das EKG.

Studien über die Wahrnehmung neuer Technologien oder politischer Veränderungen zeigen oft, dass die Bürger sich über ihre Informationsquellen nicht sicher sind und den Interessenträgern nicht trauen, in einer Weise zu handeln, die für sie akzeptabel ist.[14]. Fallstudie zur kroatischen Insel der Union im Rahmen der EU-Horizont Projekt Insulae machte deutlich, dass die Einrichtung einer EKG ohne einen transparenten Ansatz und die Aufklärung aller Interessenträger nicht möglich wäre. Die Veränderung des Verbrauchsparadigmas, bei dem der Verbrauch der Produktion folgt, impliziert ein deutlich höheres Maß an Vertrauen aller Akteure, aber auch eine Automatisierung des Managements der Energieströme.

Neben dieser lokalen Ebene ist auch die staatliche Ebene von entscheidender Bedeutung, in der manchmal Entscheidungen getroffen werden können, die nicht vollständig den wirtschaftlichen, sozialen oder entwicklungspolitischen Interessen entsprechen. Zwei teilweise divergierende Ansätze sind hier zu finden. Der erste ist der sogenannte Liberale. Sie setzt häufig eine Selbstregulierung des Energiemarktes voraus – Marktteilnehmer, die sich an ihrem eigenen Interesse orientieren, werden zur Abstimmung von Energieangebot und -nachfrage beitragen. Der Staat wird in diesem Fall die Teilnehmer vor Monopolen schützen. Die Realität des Marktes weicht jedoch manchmal von dieser Annahme ab.[15].

Nach diesem Ansatz können Nationalstaaten innerhalb ihrer eigenen Grenzen politische Entscheidungen treffen, die die rationale und nachhaltige Entwicklung des Energiesystems langfristig verhindern und gleichzeitig die Entwicklung beispielsweise von Bürgerenergie blockieren könnten. Eine solche Möglichkeit könnte sich aus der Ansicht ergeben, dass die Kernenergie eine ökologische Quelle ist. 

Angesichts der Unsicherheiten darüber, welche langfristigen Ziele mit kurzfristigen Mitteln und mit dieser Kombination kombiniert werden, um die Auswirkungen der Krise abzumildern, kann ein Beschluss zur Demokratisierung der Energieströme, zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der lokalen Energiesysteme und zur Schaffung von Möglichkeiten für eine gerechtere Verteilung des „Energiekuchens“ sicherlich akzeptabel sein.

Da der Schwerpunkt auf Einzelpersonen liegt, die die Verantwortung für die Folgen ihres Verhaltens übernehmen, und angesichts der erheblichen Unsicherheit darüber, was die Zukunft bringt, muss jede Politik des öffentlichen Engagements ein Element des „Vertrauens“ enthalten – das Vertrauen der Öffentlichkeit in Technologie, Wissenschaft, politische Entscheidungsträger und Unternehmen, wirklich ineinander.

Technologische Infrastrukturkomponenten EKG

Die Schaffung einer transparenten Energieteilung innerhalb der EKG umfasst verschiedene technische Aspekte, um eine effiziente Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energieressourcen zu gewährleisten. Aber im Gegensatz zu dem üblichen Denken, das bei Solar- oder Windkraftanlagen landet, geht es nicht nur darum, zu teilen, sondern vielleicht noch wichtiger, eine ganze Reihe neuer Dienstleistungen zu schaffen, die synergistisch einen großen Einfluss auf die Energiestabilität des Systems sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene haben können.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Komponenten und Komponenten der EKG-Technologiesysteme zu unterscheiden:

  1. Energieerzeugungssysteme Erneuerbare Energien sind Komponenten wie Photovoltaik-Anlagen (PV), Windkraftanlagen, Biomassekessel oder Generatoren, Kleinwasserkraftwerke oder Kombinationen davon, abhängig von den verfügbaren Ressourcen und dem Energiepotenzial der lokalen Umwelt. Solche Produktionskomponenten werden von Plattformen zur Echtzeit-Leistungsüberwachung und Optimierung erneuerbarer Energiesysteme zwingend überwacht und betrieben. Dies kann SCADA (Überwachungskontrolle und Datenerfassung) Systeme oder IoT (Internet der Dinge) Fernüberwachungs- und -steuerungseinrichtungen. Wenn die Plattformen in das nationale Energiesystem oder den nationalen Aggregator integriert sind, besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an den Strommärkten zusätzliche Einnahmen zu erzielen.[16].
  • Energiespeicherlösungen sind Komponenten wie Batterieenergiespeichersysteme (wie Lithium-Ionen-Batterien), Pumpspeicher, Schwerkraftspeicher, Schwungradenergiespeicher oder thermische Energiespeichersysteme, die von Batteriemanagementsystemen (BMS), Energiemanagementsoftware (EMS) oder dezentralen Energiemanagementsystemen (DEMS) unterstützt werden, um Energiespeichervorgänge zu verwalten, Lade- und Entladezyklen zu optimieren und die Systemstabilität zu erhalten. Es wird geschätzt, dass der Energiespeicherdienst möglicherweise eine bedeutende Einnahmequelle für das EKG sein wird.[17].
  • EKG-Mikronetzinfrastruktur ist eine Komponente, deren Hauptfunktion die Aufteilung der Energie innerhalb der Gemeinschaft ist. Das Microgrid ermöglicht eine lokalisierte Energieerzeugung, -verteilung und -verbrauch, erhöht die Widerstandsfähigkeit und verringert die Abhängigkeit des EKG von einer zentralisierten Netzinfrastruktur. Es kann virtuell sein (bei kleinen Energiegemeinschaften, deren Mitglieder direkt mit dem Netz des Verteilers verbunden sind) und besteht dann ausschließlich aus Komponenten, die die Erfassung und Verarbeitung von Messdaten über intelligente Zähler ermöglichen. Bei der zweiten Variante handelt es sich um ein „echtes“ Mikronetz, das aus Umrichtern, Transformatoren, Schaltanlagen und Verteilerleitungen besteht, um eine lokalisierte Netzinfrastruktur zu schaffen (in der Regel in größeren Industriegebieten, großen Campus, Inseln oder abgelegenen Siedlungen). Obligatorisch sind SCADA-Systeme, verteilte Energiemanagement-Plattformen oder Microgrid-Controller, um den Netzbetrieb in Echtzeit zu optimieren und zu koordinieren. Die Analyse- und Messinfrastruktur (AMI) zur Echtzeitüberwachung von Energieverbrauchsmustern ermöglicht eine zeitnahe Entscheidungsfindung. Die Entwicklung solcher Mikronetze erhöht im Allgemeinen die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems und kann daher eine potenzielle Einnahmequelle sein.[18] für EZG. In diesem Zusammenhang entsteht auch ein neuer potenzieller EZG-Dienst – Blindenergiekompensation. Blindleistung, die oft einfach als „reaktive Energie“ bezeichnet wird, ist ein integraler Bestandteil der Elektrizität, die zwischen Quelle und Last oszilliert, ohne nützliche Arbeit zu leisten. Im Gegensatz zur Wirkleistung (gemessen in Watt), die für die Ausführung nützlicher Arbeiten in Geräten wie Heizungen, Glühbirnen oder Elektromotoren verantwortlich ist, trägt die Blindleistung (gemessen in Voltampere reaktiv, VAR) nicht direkt zu diesen Aufgaben bei, sondern ist notwendig, um das Spannungsniveau aufrechtzuerhalten und die Stabilität des elektrischen Netzes zu gewährleisten. In elektrischen Systemen mit Wechselstrom (AC) tritt Blindleistung aufgrund der Phasendifferenz zwischen den Wellenformen Spannung und Strom auf. Die Blindleistung ist erforderlich, um elektromagnetische Felder in induktiven (z. B. Motoren, Transformatoren) und kapazitiven (z. B. Kondensator) Geräten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Die Auswirkungen der Blindleistung im EKG-Mikronetz können erheblich sein und hängen in erster Linie mit der lokalen Spannungsstabilität und der Netzqualität zusammen. Ein ordnungsgemäßes Blindleistungsmanagement sorgt für Spannungsstabilität, so dass Mikronetze, in denen Solarkraftwerke mit modernen Wechselrichtern vorherrschen, sowohl auf lokaler als auch auf höherer Ebene an Blindenergiekompensationsprozessen teilnehmen können.  Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Blindleistung allein zwar nicht zu nützlicher Arbeit beiträgt, ihre Überwachung und Verwaltung jedoch der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der Spannungsstabilität, zur Verbesserung der Energiequalität, zur Gewährleistung eines effizienten Betriebs von kommunalen Mikronetzen und zur Generierung zusätzlicher Einnahmen auf dieser Grundlage sind.
  • Energiehandelsplattformen (Peer-to-Peer) im Rahmen des EKG, das es Bewohnern und Unternehmen innerhalb der Gemeinschaft ermöglicht, überschüssige Energie direkt miteinander zu kaufen, zu verkaufen oder auszutauschen. Blockchain oder andere dezentrale Technologien werden häufig verwendet, um sichere und transparente Energietransaktionen zu ermöglichen und gleichzeitig die Privatsphäre und Datenintegrität zu wahren. Sie bestehen aus einem sicheren Kommunikationsnetzwerk (wie Ethernet, WLAN oder Mobilfunknetze), um Plattformen zu verbinden, auf denen intelligente Verträge implementiert wurden, um Energiehandelsabkommen zu automatisieren und sichere und transparente Transaktionen zu gewährleisten.[19].
  • Zusammenschaltung des Netzes und die Verordnung stellt die Verbindung des EKG-Netzes mit dem größeren Stromnetz sicher (fakultativ – kann beim Anschluss isolierter Mikronetze in Betracht gezogen werden).  In diesem Fall werden auch Netzwerkverbindungskontrollsysteme installiert, um Netzwerkinteraktionen, Frequenzsteuerung und Inselbetrieb zu verwalten.

Energieteilung

Der Begriff „Teilung“ von Energie sollte von Anfang an präzisiert werden. Innerhalb des EKG gibt es keine physikalische Energieteilung (außer in einigen Sonderfällen von isolierten Gemeinschaften), dh die überschüssige Energie, die von einem EKG-Mitglied erzeugt wird, wird immer in das Netz des Verteilers eingespeist, und das andere EKG-Mitglied nimmt immer Energie aus dem Netz des Verteilers. Daher ist die Energieteilung ausschließlich eine Bilanzierungskategorie und läuft auf das Netting der zugesagten und verbrauchten Energie aller EKG-Mitglieder hinaus. Typischerweise liegt diese Berechnung in der Verantwortung des Verteilers, dem das EKG nur den sogenannten Freigabeschlüssel zur Verfügung stellen muss. Der Verteilungsschlüssel kann statisch sein und muss im Voraus bereitgestellt werden, wenn die Verteilung der überschüssigen Energie fest oder dynamisch ist, wenn am Ende des Abrechnungszeitraums alle Daten über die tatsächliche Erzeugung und den tatsächlichen Verbrauch zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft dem EKG-Betreiber zur Verfügung gestellt werden und die Verteilungsbedingungen festgelegt werden.

Im vorherigen Kontext ist das Schlüsselelement des Vertrauens die Einrichtung einer Messinfrastruktur auf der Grundlage intelligenter Zähler und einer Plattform für die Erhebung und Verarbeitung von Messdaten, die neben der Funktion der meldenden EKG-Mitglieder auch die Funktion haben wird, dem lokalen Händler Messdaten zur Verfügung zu stellen, und im Falle größerer Gemeinschaften möglicherweise Verbrauch und Rechnungsstellung. In einer weiteren Perspektive kann die Plattform auch Teil der bereits erwähnten Peer-to-Peer Systeme für den Energiehandel und die Anbindung an Aggregationsdienste. Gemäß dem Strommarktgesetz sollten dem Endkunden unverifizierte Verbrauchsdaten in Echtzeit ohne zusätzliche Kosten über eine standardisierte Schnittstelle oder per Fernzugriff zur Verfügung stehen. Um zusätzliche Kosten und mögliche unterschiedliche Interpretationen der Messergebnisse zu vermeiden, wird empfohlen, standardisierte intelligente Zähler eines lokalen Verteilers zu verwenden, an die Kommunikationsgeräte über eine P1-Schnittstelle angeschlossen sind, d.h. Mbus Protokoll, abhängig vom Hersteller und der Art des fortgeschrittenen Zählers. Kommunikationsgeräte sind ausschließlich für die Kommunikation mit der Benutzeroberfläche des Zählers bestimmt, und Daten werden vom Zähler zum Gerät und weiter zur EZG-Plattform gesendet, wo ihre Verarbeitung und Visualisierung durchgeführt wird. Mit anderen Worten, der gesamte Prozess ist vollständig automatisiert und erfolgt autonom, ohne dass ein externes Eingreifen des Bedieners erforderlich ist.

Es ist daher völlig unverständlich, von einer Regulierungsbehörde zu verlangen (also technisch gesehen haben sich die Wirtschaftsautoren bereits im vorigen Kapitel dazu geäußert), „Arbeitnehmer einzustellen, die Aufgaben in der Energietätigkeit der Organisation einer Bürgerenergiegemeinschaft wahrnehmen“, weil es wirklich nicht klar ist, was diese Person tun sollte.

Offene Netzwerke und Transaktionssysteme

Offenes Transaktionsnetzwerk[20], im weitesten Sinne, bezieht sich auf ein Netzwerksystem, in dem Knoten – bei denen es sich um Computer, Einzelpersonen oder Organisationen handeln kann – ohne eine zentrale Kontrollstelle frei beitreten und interagieren können. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht einen dynamischen Austausch von Informationen und Ressourcen. Offene Netzwerke zeichnen sich durch ihre horizontale Konnektivität aus, die unbegrenzte und nicht-hierarchische Interaktionen zwischen Knoten ermöglicht. Es ist dieses Merkmal, das offene Netzwerke, in denen gleiche und offene Kommunikation vorherrscht, von den zentralisierten Kontrollmechanismen unterscheidet, die in den meisten heutigen Plattformen im Energiesektor vorhanden sind. Offene Transaktionsnetzwerke verwenden häufig weithin akzeptierte Protokolle und Standards wie Beckn Protokolle[21], wodurch sichergestellt wird, dass verschiedene Knoten nahtlos kommunizieren und zusammenarbeiten können. Diese Interoperabilität ist für das kollaborative Potenzial und die Betriebsstabilität offener Netze von entscheidender Bedeutung.

Offene Netzwerke zeichnen sich durch eine Reihe verschiedener Merkmale aus, die zusammen ein kollaboratives, effizientes und integratives Umfeld fördern und somit für die Entwicklung von Transaktionsplattformen innerhalb der EKG unerlässlich werden. Im Rahmen der Energiegemeinschaft der Nordadria werden technologische Tests von OTM durch Beckn-Sandbox weist auf die großen Entwicklungsaussichten und -potenziale für die EKG-Plattformen hin. Ziel ist es, Mechanismen zur Steuerung von Energieflüssen (Produktion und Verbrauch), deren Messung und Erfassung durch die beteiligten Akteure zu etablieren. Leider ist dies ein weiteres Beispiel, bei dem die neuesten Technologien verfügbar sind, aber die Personalgesetzgebung hinkt katastrophal hinterher, so dass wir derzeit kein operatives EZG haben, geschweige denn, dass Regeln festgelegt wurden, die in die OTN-Infrastruktur integriert werden sollten. Es bleibt zu hoffen, dass die genannten und andere Forschungen, an denen verschiedene Institutionen und Verbände arbeiten, den Gesetzgebern helfen werden, bessere Gesetze und Verordnungen zu erlassen. 

Quelle: World Economic Forum - Zentrum für vertrauenswürdige Technologie[22].

Das zentrale Merkmal des offenen Netzwerks liegt in der Erleichterung einer verbesserten Zusammenarbeit. Dies wird durch eine dezentrale Struktur erreicht, in der jeder Knoten oder Teilnehmer beitragen, zusammenarbeiten und sogar abbrechen kann, ohne dass eine zentrale Kontrolle durch eine Behörde erforderlich ist. Ein solches Setting an sich unterstützt einen partizipativeren Ansatz, der eine Vielzahl von Beiträgen und Interaktionen ermöglicht. Darüber hinaus zeichnen sich offene Netzwerke durch ihre Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit aus. Sie sind so konzipiert, dass sie eine wachsende Anzahl von Knoten und Verbindungen effizient ohne signifikante Leistungseinbußen bewältigen können. Diese Skalierbarkeit stellt sicher, dass offene Netzwerke eine Vielzahl von Anwendungen aufnehmen können, von kleinen Projekten bis hin zu großen, komplexen Systemen.

Transparenz ist ein zentrales Prinzip, das offene Netzwerke durchdringt. Transparenz bei Betrieb und Protokollen fördert das Vertrauen zwischen Nutzern und Interessengruppen, das für das effektive Funktionieren des offenen Netzwerks unerlässlich ist. Schließlich zeigen offene Netzwerke oft ein gewisses Maß an Selbstorganisation und aufkommendem Verhalten. Sie können sich an Veränderungen in ihrer Umgebung oder im Verhalten ihrer Knoten anpassen und neu konfigurieren, was zu innovativen Lösungen und ihrem organischen Wachstum führt.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Aus der durchgeführten Analyse und den Ergebnissen der Simulation geht hervor, dass der derzeitige rechtliche und institutionelle Rahmen für Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien erheblich davon abhält, häufiger ein EKG einzurichten. Die hohen Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen für Energietätigkeiten und das Verbot, mittlere und große Unternehmen zumindest als passive Mitglieder der Gemeinschaft einzubeziehen, führen zu einer rationalen Entscheidung des Eigentümers der Anlage für erneuerbare Energien, Energie für den eigenen Bedarf mit einer eigenen Anlage zu erzeugen, und mit einem Vorbehalt hinsichtlich ihrer Aufnahme in die EKG. Außerdem wird ein solcher Kunde mit eigener Produktion eine Kapazitätsanlage bis zur Höhe seines Eigenverbrauchs installieren. Es wird kein Interesse an einer Kapazitätssteigerung bestehen, da höhere Kapazitäten, die sich auf die Einnahmen aus der Einspeisung stützen, keinen größeren finanziellen Nutzen bringen werden.

Die Analyse hat gezeigt, dass es keine erheblichen technologischen Hindernisse für die Einrichtung von Plattformen gibt, die die operative Arbeit der EZG ermöglichen, und neue Initiativen wie digitales Vertrauen oder offene Transaktionsnetze garantieren, dass solche Plattformen für die Endnutzer glaubwürdig, zuverlässig und erschwinglich sind.

Die einzige Organisationsform des EKG, die rational zu organisieren ist, ist das EKG zum Schutz vor dem Risiko von Energiearmut, bei dem öffentliche Einrichtungen darauf abzielen, negative finanzielle Auswirkungen zu erzielen, indem sie Energie zu niedrigeren Anschaffungspreisen als dem Preis für Energie aus dem Netz bereitstellen.

Daher handelt es sich um eine Empfehlung an politische Entscheidungsträger, die die Einrichtung und den Betrieb der EKG regeln, um die Einbeziehung mittlerer und großer Unternehmen zu ermöglichen, die mit Haushaltsbürgern erreicht werden könnten. Win-Win aktueller Stand bei der Maximierung des Ziels der öffentlichen Politik der EU – Steigerung der erneuerbaren Energiequellen.


[1] ClientEarth (2022), Enforcecing the rights of energy communities – Overview of judicial and non-judicial mechanisms at EU and national levels (Durchsetzung der Rechte von Energiegemeinschaften – Überblick über gerichtliche und außergerichtliche Mechanismen auf EU-Ebene und nationaler Ebene), Oktober. (https://www.clientearth.org/latest/documents/enforcing-the-rights-of-energy-communities-overview-of-judicial-and-non-judicial-mechanisms-at-eu-and-national-levels/)

[2] NN 111/21, 83/23

[3] NN 138/21, 83/23

[4] NN 44/22

[5] NN 100/22

[6] NN 38/22

[7] NN 74/14, 70/17, 98/19, 151/22

[8] NN 34/11, 125/13, 76/14, 114/18, 98/19

[9] NN 121/14, 114/22

[10] 7.500 kn / 7.5345 kn/€ = 995,42 €.

[11] Der Begriff „Investitionswirtschaft“ sollte hier nicht mit dem Indikator „Wirtschaftskoeffizient“ verwechselt werden.

[12] Der Produktionsparameter ist akzeptabler als die Leistung der Anlage, da er auch die Sonneneinstrahlung in einem bestimmten Bereich umfasst.

[13] Digital Trust Framework (weforum.org)

[14] https://insulae.wp.fsb.hr/wp-content/uploads/sites/18/2022/08/7257_The-Challenges-od-Digitalization-at-Unije-Island_LR.pdf

[15] https://lpeproject.org/blog/energy-price-shocks-and-the-failures-of-neoliberalism/

[16]478811981.pdf (core.ac.uk)

[17] https://energy.ec.europa.eu/topics/research-and-technology/energy-storage/recommendations-energy-storage_en

[18] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0378778821001900

[19] https://energyinformatics.springeropen.com/articles/10.1186/s42162-022-00235-2

[20] https://www.weforum.org/agenda/2024/03/open-transaction-network-shift-technology-transform-economy/

[21] https://becknprotocol.io/

[22] Open-Transaction-Network.pdf (c4tt.org)

dr.sc. Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Hr. sc. Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Ankündigungen Expertentexte

Bürger im Mittelpunkt der Energiewende

ZUSAMMENFASSUNG

Mit seinem Ehrgeiz und der Erreichung der Energie- und Klimaziele hinkt Kroatien den führenden Ländern der Europäischen Union hinterher, was durch die jüngste Überarbeitung des Entwurfs des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) der Europäischen Kommission bestätigt wird. 

Energiegemeinschaften, die 2019 von der Europäischen Union mit Richtlinien als Teil des Maßnahmenpakets eingeführt wurden, spielen eine wichtige Rolle beim Übergang zu erneuerbaren Energien. Rein Energiewirtschaft für all Inspiriert von der Bürgerenergiebewegung und den Energiegenossenschaften, die in den letzten Jahrzehnten in ganz Europa tätig waren.

Derzeit besteht eine Lücke bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien in Kroatien, die die Nutzung des Potenzials von Energiegemeinschaften für die Energiewende und die Ausübung der Rechte auf aktive Teilnahme am Energiemarkt, die kroatische Bürger als Bürger der Europäischen Union haben, fast verhindert.

WAS SIND ENERGIEGEMEINSCHAFTEN UND WARUM SIND SIE WICHTIG?

Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürgern, Unternehmern und dem öffentlichen Sektor, in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu investieren und eine aktive Rolle auf dem Energiemarkt zu spielen. Sie stellen eine Alternative zu kommerziellen Energieunternehmen dar und zeichnen sich durch offene und freiwillige Beteiligung (Mitgliedschaft), direktes Eigentum der Bürger, Zusammenarbeit mit lokalen kleinen und mittleren Unternehmen und mit lokalen Selbstverwaltungseinheiten und demokratische Regierungsführung aus. 

Ein wichtiger Unterschied zwischen kommerziellen Energieunternehmen und Energiegemeinschaften ist das Engagement für sozioökonomische und ökologische Vorteile für die Gemeinschaft – diese Vorteile sind für die Energiegemeinschaft wichtiger als Gewinne zu erzielen. 

Energiegemeinschaften:

  • die Bürger in die Lage versetzen, sich an Entscheidungen über ihre eigene Energieerzeugung, -nutzung und -preise zu beteiligen und sie vor Krisen zu schützen;
  • dazu beitragen, das Bewusstsein und das Wissen über eine effizientere Energienutzung zu schärfen und das Verhalten und die Lebensweise ihrer Mitglieder in Richtung nachhaltigerer zu ändern;
  • Beitrag zur Diversifizierung der Energiequellen und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in lokalen Gemeinschaften;
  • Zusammenarbeit mit Sozialdiensten zur Bekämpfung der Energiearmut;
  • Schaffung grüner Arbeitsplätze vor Ort und Beitrag zu langfristigen Energieeinsparungen;
  • können zwei- bis achtmal höhere Renditen für die lokale Wirtschaft bringen als Projekte externer Investoren (Forschung in Frankreich i Deutschland);
  • eine wichtige Rolle bei der Förderung einer stärkeren, gesünderen, widerstandsfähigeren und energieautarken Gesellschaft spielen;
  • kann zur Finanzierung der Energiewende beitragen – ihre Kapazität bis 2030 beträgt bis zu 240 Milliarden Euro.

STAAT IN KROATIEN

Obwohl Energiegemeinschaften durch das Strommarktgesetz und das Gesetz über erneuerbare Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung in den kroatischen Rechtsrahmen aufgenommen wurden, sind sie in der Praxis nur sehr schwer zu verwirklichen. Der Prozess der Gründung von Energiegemeinschaften ist kompliziert, und die auferlegten Registrierungspflichten stellen unüberwindbare Hindernisse für Bürgergruppen dar, die nicht über die Unterstützung professioneller Institutionen und finanzieller Ressourcen verfügen. 

Von 2021, als Energiegemeinschaften in den kroatischen Rechtsrahmen aufgenommen wurden, bis zum Frühjahr 2024 gelang es nur einer Bürgerinitiative, mit Unterstützung mehrerer Experten und den Kosten erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. 

PRIORITÄTSANFORDERUNGEN AN DIE ENTWICKLUNG DER ENERGIEGEMEINSCHAFTEN UND ZIVILENERGIE IN KROATIEN

Die Energiewende kann nur in der Zusammenarbeit aller Akteure gelingen, und die Bürgerinnen und Bürger müssen im Mittelpunkt stehen, so dass alle Kandidaten, die an den Wahlen zum kroatischen Parlament und den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 teilnehmen, aufgefordert werden, sich für diese vier Prioritäten einzusetzen, damit Energiegemeinschaften und Bürgerenergie in Kroatien schnell und effektiv zum Leben erweckt werden können.

  1. den Prozess der Registrierung von Energiegemeinschaften für Gruppen von Bürgern, die keine (Energie-)Experten sind, einfach und erschwinglich zu machen und ein Unterstützungssystem in diesem Prozess einzurichten.
  2. Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Energiegemeinschaften aus verfügbaren Mitteln unter Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen, um das Risiko von Projekten der Energiegemeinschaft zu mindern und ihre Entwicklung und ihr stabiles Wachstum zu fördern.
  3. Sicherstellung, dass Energiegemeinschaften die Stromrechnung ihrer Mitglieder leicht senken können, indem sie Energie erzeugen, Energie direkt mit den Mitgliedern teilen und Strombezugsverträge direkt mit anderen Marktteilnehmern abschließen.
  4. Städte und Gemeinden an die Spitze der Entwicklung der Bürgerenergie zu bringen, indem die Beteiligung von Bürgern und Energiegemeinschaften an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in öffentlichen Bereichen und auf Dächern sichergestellt wird.

ENERGIEÜBERTRAGUNG MUSS FAIR UND NÜTZLICH SEIN ALLE BÜRGER

Die Energiewende bringt bedeutende Veränderungen in der Gesellschaft mit sich, die ohne die Unterstützung und Anerkennung der Rolle der Bürger und lokalen Gemeinschaften nicht erfolgreich erreicht werden können. Eines der neuen Beispiele ist der deutliche Anstieg der Energiepreise, der zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten für die Bürger und zu einem Anstieg der Energiepreise geführt hat.

Energiearmut. In Kroatien wird dieser Sprung durch das Maßnahmenpaket der Regierung der Republik Kroatien abgemildert, das die Energiepreise subventioniert, aber es ist vorübergehend und stellt keine systemische Lösung dar. Ein inklusiver Ansatz, der mit den Bedürfnissen der Bürger und Gemeinschaften beginnt, ist die Art und Weise, wie wir einen gerechteren Übergang und die Akzeptanz des Wandels hin zu erneuerbaren Energiequellen sicherstellen können.

Erneuerbare Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Geothermie stehen allen als gemeinsame Güter zur Verfügung, und ihre Nutzung durch Energiegemeinschaftsprojekte zur Deckung des Grundenergiebedarfs garantiert, dass die erzeugte Energie und der daraus resultierende Nutzen in unseren lokalen Gemeinschaften erhalten bleiben. 

LISTE DER ANWENDUNGEN:

Grüne-Energie-Genossenschaft (ZEZ) In den letzten zehn Jahren hat sie Bürger und lokale Gemeinschaften bei Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Technologien unterstützt, die zur Dekarbonisierung des Energiesystems beitragen. ZEZ hat die ersten Bürgerenergieprojekte in Kroatien umgesetzt und ist Mitglied der European Federation of Citizen Energy Cooperatives

REScoop.eu. – https://www.zez.coop/  

ZEZ Sun ist eine europäische Energiegenossenschaft, die Bürger für gemeinsame, langfristige und nicht spekulative Investitionen in Solarkraftwerke zusammenbringt, um positive soziale, ökologische und wirtschaftliche Werte in ihrer Gemeinschaft zu schaffen. ZEZ Sunce hat seinen ersten Mitgliederaufruf im März 2024 veröffentlicht.  140.000 Euro für den Bau eines 200-kW-Solarkraftwerks in Bürgerbesitz gesammelt. – https://www.zez.coop/zez-sunce/  

Kroatische Energiewende (HET) ist eine Initiative und interaktiv Online-offener Zugang eine Plattform, die allen interessierten Interessenträgern einen Einblick in die Methodik der langfristigen Planung intelligenter Energiesysteme bietet, mit der Republik Kroatien als Fallstudie. – https://het.hr/

Apsyrtides Energiegenossenschaft ist auf dem Archipel Cres-Lošinj tätig und bringt lokale Selbstverwaltungseinheiten, die Wirtschaft und die Bürger zusammen. Ziel der Genossenschaft ist es, ihre Mitglieder und die lokale Gemeinschaft zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, sich an Projekten zur Energiewende zu beteiligen und anderen Inselgemeinschaften mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Genossenschaft ist einzigartig in Kroatien, da es Mitglieder von zwei Städten gibt, Cres und Mali Lošinj.

Gesellschaft für Nachhaltige Entwicklung (DOOR) ist eine Vereinigung von Experten, die sich für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich einsetzen. Unsere Mission ist es, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, vor allem im Bereich Energie und Klima, und wir arbeiten aktiv mit lokalen Gemeinschaften zusammen, um Führer der Energiewende zu werden. – https://www.door.hr/  

REGEA - Regionale Energie- und Klimaagentur Nordwestkroatiens ist eine Einrichtung, die sich auf die Beratung und innovative Lösungen im Energie- und Umweltsektor mit Projekten in der gesamten Europäischen Union konzentriert. – https://regea.org/  

Inselbewegung, informationspädagogische Plattform die an einem Ort alle Informationen enthält, die für die Initiierung und Beteiligung an der Energiewende auf den kroatischen Inseln erforderlich sind, mit besonderem Schwerpunkt auf Energieeffizienz, erneuerbaren Energiequellen und der Bedeutung der Beteiligung der Inselbewohner am Prozess der Energiewende. – www.isoci.eu

Energiegenossenschaft NOVI ISLAND KORČULA Maßnahmen zur Unterstützung der Bürger bei Aktivitäten zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch die Durchführung von Energierenovierungsprojekten, die Aufklärung der Bevölkerung aller Altersgruppen über Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sowie Umweltschutzprojekte durch die Priorisierung von "grüner" Energie und nachhaltiger Entwicklung in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen.

Energiegemeinschaft Nordadria ist eine Vereinigung, die aus 20 Mitgliedern (Bürgern, Unternehmern und nichtstaatlichen Organisationen) mit dem Ziel gegründet wurde, den Verbrauch erneuerbarer Energien zu erzeugen, zu teilen und intelligent zu steuern; https://ezsj.hr

Verein ohne Grenzen arbeitet seit 12 Jahren an der Entwicklung der lokalen Gemeinschaft in der Rijeka-Siedlung Drenova. Er ist Initiator und Träger zahlreicher HR- und EU-Projekte und arbeitet unter anderem seit Jahren an der Förderung von Bürgerenergie und nachhaltiger Entwicklung. Besonders hervorzuheben ist das Projekt des Wiederaufbaus des Sozialzentrums Drenova, in dem zahlreiche Veranstaltungen und Schulungen für die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und der Unternehmer stattfinden. Derzeit ist er Partner im dreijährigen LIFE DISCOVER-Projekt, bei dem der One-Stop-Shop eingerichtet wird, um den Aufbau von Energiegemeinschaften im Landkreis Primorje-Gorski Kotar zu unterstützen. https://energija.bezgranica.hr. 

Greenpeace in Kroatien – Greenpeace ist eine unabhängige globale Umwelt-NRO. Das Unternehmen ist seit 2012 in Kroatien tätig. – www.greenpeace.hr

Grünes Netzwerk von Aktivistengruppen (ZMAG) ist eine Vereinigung, die Bio-Gärtner, Praktiker von anwendbaren Technologien und ökologischem Bauen, Permakultur-Designer, Forscher fairer sozialer Organisationsmodelle und gleichberechtigter zwischenmenschlicher Beziehungen sowie Umweltaktivisten zusammenbringt. – https://www.zmag.hr/  

Meine Energiegemeinschaft - MEC ist die erste offiziell gegründete Energiegemeinschaft in Kroatien. – https://www.myenergycommunity.hr/  


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Expertentexte

Die Rolle von Energiegemeinschaften bei der Verringerung der Energiearmut unter den Bürgern

Zusammenfassung

Es wird geschätzt, dass es ungefähr 11 % Die Bevölkerung der Europäischen Union, 54 Millionen Europäer, ist von Energiearmut betroffen oder bedroht. Es handelt sich um ein Phänomen, von dem nicht nur schutzbedürftige Bürger, sondern auch alle anderen indirekt aufgrund der Zunahme negativer externer Effekte betroffen sind. Daher werden die öffentlichen Verwaltungen in ganz Europa in zahlreichen Dokumenten auf EU-Ebene aufgefordert, sich sinnvoll und systematisch zu engagieren, um viele Bürgerinnen und Bürger vor dem wachsenden Trend der Energiearmut zu schützen.

In diesem Text schlagen die Autoren einen Mechanismus für die Vereinigung schutzbedürftiger Bürger mit öffentlichen Einrichtungen innerhalb von Bürgerenergiegemeinschaften vor, und am Beispiel der Stadt Rijeka zeigen sie die indikativen Werte einer solchen öffentlichen Politik auf.

1. EINLEITUNG

In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von globalen Gesundheits-, Wirtschafts- und schließlich Energiekrisen erlebt, und obwohl die EU-Bürger weniger betroffen zu sein scheinen als der Rest der Welt, zeigt Eurostat, dass dies nicht der Fall ist. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist unmittelbar von Energiearmut bedroht. Energiearmut ist eine Situation, in der Einzelpersonen oder Haushalte keinen Zugang zu ausreichenden Energieressourcen wie Strom oder Wärme haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.[1]. Energiearmut kann durch wirtschaftliche Gründe (schlechte wirtschaftliche Lage im Land, Arbeitslosigkeit usw.) verursacht werden, die auf unzureichende Wohnbedingungen, hohe Energiekosten oder mangelnde Qualität der Energieinfrastruktur in der Siedlung oder im ganzen Land zurückzuführen sind. Man sollte auch das Problem der mangelnden Aufklärung der breiteren Bevölkerung über Themen im Zusammenhang mit neuen Energiequellen oder der effizienten Nutzung von Energie beachten, was sie oft daran hindert, ihre derzeitige Situation zu verbessern.

Energiearmut kann schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft und die Gesundheit, die Lebensqualität und das allgemeine Wohlbefinden haben. Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, können in den kalten Monaten Probleme haben, ihr Zuhause zu erwärmen, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann, insbesondere bei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Kindern und älteren Menschen.

Viele Länder und NRO erkennen an, wie wichtig es ist, Energiearmut zu bekämpfen, um die Lebensqualität der Bürger zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Dazu gehören die Bereitstellung finanzieller Unterstützung, die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, die Entwicklung erschwinglicher Energiequellen und die Umsetzung von Bildungsprogrammen zur Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang sind Bürgerenergiegemeinschaften besonders wichtig, da sie neben der Produktion auch den Energieaustausch ermöglichen, und die Unterstützung schutzbedürftiger Menschen ist oft eines der wichtigen Ziele ihrer Arbeit.

Die EU-Kommission hat die Bedeutung von Energiegemeinschaften erkannt und spricht sie in mehreren Artikeln der kürzlich verabschiedeten Empfehlungen zur Bekämpfung der Energiearmut ausdrücklich an.[2]. Diese Empfehlungen stellen einen starken Anreiz dar, eine Reihe von Hindernissen zu beseitigen, die unverständlicherweise in die kroatische Auslegung und Umsetzung der RED-II-Richtlinien eingebettet sind, wodurch die Entwicklung von Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien vollständig verhindert wird.

Insbesondere aus der Empfehlung 2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zur Energiearmut können wir die folgenden Punkte hervorheben, die die Rolle der Energiegemeinschaften, aber der lokalen Gebietskörperschaften (Städte und Siedlungen) unterstreichen:[3]:

(35) Erneuerbare Energien sind für die Verbraucher vorteilhafter, wenn sie es können. direkter Zugang. Kollektive Eigenverbrauchsregelungen können die begrenzte Kapazität von von Energiearmut betroffenen Haushalten überwinden, Zugang zu erneuerbarer Energie zu erhalten und als Verbraucher aktiv zu werden, während sie Strom erzeugen (sogenannte „Prosumenten“). Ein Prosumer, der an kollektiven Eigenverbrauchssystemen teilnimmt, bringt größere nichtfinanzielle Vorteile, wie mehr Autonomie, neue Fähigkeiten und soziale Inklusion des Einzelnen sowie Vertrauen und Vernetzung für die Gemeinschaft.

Empfehlung 2023/2407 der Kommission

(36) Zu den Systemen des kollektiven Eigenverbrauchs gehören: Energiegemeinschaften und Energie-Sharing-Systemen. Die Kommission unterstützt die laufende wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union über Energiegemeinschaften durch die Mitgliedstaaten und schlägt spezifische Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung vor. Gemeinden[4] eine wichtige Rolle dabei spielen, kollektive Eigenverbrauchsregelungen für von Energiearmut betroffene Haushalte offen und zugänglich zu machen, insbesondere in Fällen, in denen der Markteintritt andernfalls finanzielle Anforderungen mit sich bringen würde, sowie in komplexen Verwaltungsverfahren und -kosten.

Empfehlung 2023/2407 der Kommission

Es ist anzumerken, dass die EU-Kommission in den oben genannten Empfehlungen eine sehr klare Richtung zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Unterstützung von Energiegemeinschaften vorgegeben hat, aber leider wird es nach den bisherigen Erfahrungen lange dauern, bis dies zu einer kroatischen Operation wird.

2. ENERGIEGESELLSCHAFT IN DEN STAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Energiearmut ist in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Herausforderung[5] (EU). Obwohl das Ausmaß der Energiearmut von Land zu Land unterschiedlich sein kann, gibt es auf EU-Ebene gemeinsame Faktoren und Initiativen zur Bekämpfung dieses Problems. Paradoxerweise treten in Südeuropa größere Heizprobleme auf, aber in jüngster Zeit[6] Untersuchungen zeigen, dass das Hauptproblem das Fehlen einer angemessenen Isolierung von Anlagen und die Tatsache ist, dass der Preis von Energieprodukten in der gesamten EU nahezu identisch ist, die Erschwinglichkeit oder Finanzkraft der Haushalte im Norden der südlichen EU jedoch erheblich unterschiedlich ist.

Abbildung 1: Prozentsatz der EU-Haushalte, die eine Wohnung beheizen können

Quelle: EPAH 2022

Im Allgemeinen sind die beiden Dimensionen bei der Analyse des Problems der Energiearmut von entscheidender Bedeutung und haben die größten Auswirkungen auf den Status der Anfälligkeit – Eigentum an Immobilien und die Art des für die Heizung verwendeten Energieprodukts, das auch die größten Einzelausgaben darstellt. Nämlich durch Abfrage der verfügbaren EU-Statistiken[7] (Tabelle 1) ist eine spürbare Schwachstelle von fast einem Drittel der EU-Bevölkerung, wobei die am stärksten gefährdeten Nutzer von Sozialwohnungen, Gebäudeeigentümer und die am wenigsten Mieter sind. Das Ergebnis ist auch deshalb interessant, weil es deutlich auf die Kosten hinweist, die Eigentümer haben, um ihre Anlagen zu warten (Wartung wird aufgrund fehlender Mittel ignoriert) und möglicherweise die Energieeffizienz der Anlagen, die sie besitzen, zu erhöhen, so dass, wenn es keine Investitionen in Verbesserungen gibt, die Kosten für die Heizung steigen und damit in die Risikozone gelangen. Analysen, die die Art des Gebäudes berücksichtigen würden – z. B. Einfamilienhäuser gegenüber Mehrfamilienhäusern sind leider nicht verfügbar, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die energetische Sanierung pro m2 bei Einfamilienhäusern deutlich höher sind als bei Reihenhäusern oder mehrstöckigen Gebäuden. 

Tabelle 1: Unzureichende Heizung und Zahlungsunfähigkeit (2018)

Quelle: EPAH 2022

Ein weiterer kritischer Bestandteil ist die Technologie und Art der Energiequelle, die zum Heizen verwendet wird. Die Tabelle zeigt die Energieart, die in mehreren ausgewählten Ländern am häufigsten vorkommt, und zeigt große Unterschiede, die nicht so sehr durch den Grad der technologischen Entwicklung bedingt sind, sondern auch durch einige soziale oder historische Gründe (das Beispiel Griechenlands, das stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist, Bulgarien, wo Elektrizität hauptsächlich aufgrund mehrerer Kernkraftwerke dominiert, die während des Sozialismus gebaut wurden, oder Kroatien, wo die extreme Nutzung von Biomasse (Holz, Pellets, Briketts) aufgrund der breiten Verteilung und lokalen Verfügbarkeit solcher Energieprodukte einfach ist). Dies kann sofort mit der vorherigen Tabelle korreliert werden, wo deutlicher wird, warum die durchschnittlichen Griechen (wenn auch mit einem höheren BIP pro Kopf) stärker gefährdet sind als Kroaten oder Portugiesen. Die Art des Energieprodukts bestimmt auch die Möglichkeit seiner Substitution, wenn das Energieprodukt Strom ist. dann kann es relativ leicht durch Energie aus nachhaltigen Energiequellen (Photovoltaikkraftwerke oder Windkraftanlagen) ersetzt werden und in Kombination mit Energiegemeinschaften ist es möglich, eine relativ einfache Verteilung von Überschüssen zu gewährleisten. Es ist jedoch zu beachten, dass der Austausch von Energieprodukten oder Heiztechnologien zusammen mit der energetischen Renovierung des Gebäudes durchgeführt werden muss, da sonst die geplanten Einsparungen nicht erreicht werden und die rekonstruierte Heizung nicht in der Lage sein wird, den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden (ein gutes Beispiel ist der Austausch von Heizung durch herkömmliche Heizkörper und einen Heizölkessel mit Niedertemperatur-Fußbodenheizung und Wärmepumpen).    

Tabelle 2: Energieprodukte, die in ausgewählten Ländern zum Heizen verwendet werden

Quelle: EPAH 2022

Ein schneller Übergang zu grüner Energie wird ohne staatliche Unterstützung nicht möglich sein und muss schrittweise erfolgen, um die schädlichen Nebenwirkungen für schutzbedürftige Energieverbraucher zu verringern und eine Situation zu vermeiden, in der die Energiewende die Energiearmut erhöht. Mit anderen Worten, schutzbedürftige Energieverbraucher benötigen Unterstützung, um höhere Energiekosten auszugleichen. Diese Subventionen üben jedoch zusätzlichen Druck auf die Haushalte aus und führen zu zusätzlichen Defiziten, was andererseits den Spielraum für steigende Sozialausgaben verringert.

Im Jahr 2009 schätzte ein europäisches Projekt, das den Zusammenhang zwischen Armut und Energieeffizienz untersuchte, dass zwischen 50 und 125 Millionen Menschen in der EU von Energiearmut (EFP) bedroht waren. Energiearmut wirkt sich direkt auf die Gesundheit von etwa 34 Millionen Menschen aus und ist ein großes Problem in der gesamten Europäischen Union. Während Gesundheit jedoch oft als Rechtfertigung für die Behandlung von EFP verwendet wird, sind Definitionen, EFP-Messungen und die entsprechenden gesundheitlichen Folgen oft unterschiedlich und vage definiert. Die gesundheitlichen Auswirkungen von EFP sind wahrscheinlich komplex und es gibt viele potenzielle Kovariaten, die sich auf die gesundheitlichen Ergebnisse auswirken, was es schwierig macht, Korrelationen zu messen und zu trennen und somit zu überprüfen.

Trotz der recht deutlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger scheint es, dass das EFP oft mehr in den Bereichen Energie, Finanzen und Wirtschaft verarbeitet wird als in der öffentlichen Gesundheit. Anstieg der Zahl der Todesfälle im Winter in der EU[8] ist indikativ, auch wenn die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie nicht unerheblich sind. Letztendlich liegt die Lösung des Problems im Gleichgewicht zwischen der Geschwindigkeit der Energiewende, der ordnungsgemäßen Verteilung der Last des Übergangs auf alle Interessenträger und der besonderen Betreuung schutzbedürftiger Gruppen, um unnötige zusätzliche Todesfälle von EU-Bürgern zu vermeiden.  

Abbildung 2: Zunahme der Zahl der Erkältungstoten in der EU

Quelle: EPAH 2022

In der Republik Kroatien ist die Energiearmut noch nicht klar definiert und es wurden noch keine allgemeinen Kriterien oder Methoden zur Bestimmung der Energiearmut festgelegt. Es ist jedoch interessant, Energiearmut als Begriff in das Energieeffizienzgesetz aufzunehmen, ohne zu beschreiben, wie sie bestimmt, gemessen und vermieden oder gelöst wird. Es gibt keine klar definierten Kriterien, die breitere Kategorien der Energieanfälligkeit von Haushalten abdecken als die bestehenden (und engen) Kriterien, um finanziell schwächeren Haushalten zu helfen, ihre Stromkosten zu decken. Bei der Definition des Begriffs „energiegefährdeter Haushalt“ in der Verordnung über Kriterien für den Erwerb des Status eines schutzbedürftigen Netzenergiekunden werden nicht alle Aspekte der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt, und der Status eines schutzbedürftigen Energiekunden sollte nicht nur für Strom, sondern auch für andere Energieformen (z. B. Wärme) gelten.

Darüber hinaus ist nicht klar, welches Ministerium für diese Frage zuständig sein sollte (Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familien- und Sozialpolitik oder Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung), so dass es keine spezifischere Verantwortung für die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen gibt. Folglich verfügt Kroatien derzeit nicht über ein System zur Überwachung der Energiearmut, weshalb es keinen klaren Einblick in die tatsächliche Situation energiegefährdeter Haushalte gibt, aber nach der gängigen Praxis werden die Mittel "hubschraubermäßig" verteilt, was allen Teilnehmern an der Energiewende langfristigen Schaden zufügt. Es liegen nur die in Abbildung 1 dargestellten Umfragedaten vor, aus denen die Anfälligkeit kroatischer Haushalte eindeutig hervorgeht.

Abbildung 1: Unfähigkeit, Energierechnungen in den letzten 12 Monaten zu bezahlen

Quelle: EPAH 2022

In der Republik Kroatien, ähnlich wie in der gesamten Europäischen Union, fast 50 % verwendet den Endenergieverbrauch für Heizen und Kühlen, davon 80 % in Gebäuden. Im Falle Kroatiens ist es offensichtlich, dass die durch Heizung verursachten Treibhausgasemissionen deutlich höher sind als beispielsweise in Norwegen, was in erster Linie auf den Unterschied in der Gebäudeisolierung zurückzuführen ist (Abbildung 2). Die langfristige Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des Nationalen Baufonds der Republik Kroatien bis 2050 bietet einige potenzielle Lösungen zur Verbesserung der Energiehülle von Gebäuden. Im Einklang mit den vorgelegten Vorschlägen werden für den Zeitraum 2021-2030 voraussichtlich drei zentrale Energierenovierungsprogramme für Wohngebäude, Einfamilienhäuser und öffentliche Gebäude angenommen.

Abbildung 2: Treibhausgasemissionen durch Heizen und Kühlen pro Kopf

Quelle: EPAH 2022

Gemäß der Strategie besteht der kroatische nationale Bestand an Wohngebäuden aus 762 397 Gebäuden (Mehrfamilien- und Mehrfamilienhäuser), während der Bestand an Nichtwohngebäuden aus 124 924 Gebäuden (gewerblich und öffentlich) besteht. Die Energieeffizienz und die Eigenschaften von Gebäuden sowie ihr Energieverbrauch werden weitgehend durch die Bauzeit, aber auch durch das weit verbreitete Problem der unzureichenden Instandhaltung von Gebäuden bestimmt. In der Republik Kroatien über 90 % Der Wohnungsbestand befindet sich in Privatbesitz[9] Haus 73 % und Appartements 27 %Mit anderen Worten, die gesamte Last der Energiewende liegt auf dem Rücken finanziell gut erschöpfter Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang ist die Verfügbarkeit neuer technologischer Lösungen zu erschwinglichen Preisen günstig (zum Beispiel kostet ein Photovoltaik-Kraftwerk in Kombination mit einer Wärmepumpe weniger als ein kleineres Familienauto), und wenn die Kofinanzierung der Renovierung der Energiehüllen von Gebäuden in Kombination mit der Aufteilung von Energieüberschüssen durch Energiegemeinschaften gelöst wird, ist es vernünftig zu erwarten, dass die Risiken der Energiearmut in der Republik Kroatien verringert werden könnten.

2. ENERGIEGEMEINSCHAFTEN IN DER REPUBLIK KROATIEN

Energiegemeinschaften sind gemeinnützige Unternehmensgründungen, die zum Zweck der gemeinsamen Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energie, die in einer Gemeinschaft erzeugt wird, gegründet wurden. Die Initiative für die Existenz von Bürgerenergiegemeinschaften geht auf die Richtlinie (EU) 2019/944 zurück, und der Betrieb in der Republik Kroatien wird durch Energievorschriften und Vorschriften für den Betrieb von gemeinnützigen Organisationen geregelt. Der Zweck von Bürgerenergiegemeinschaften ergibt sich vor allem aus Klimatrends, so dass die kleinmaßstäbliche Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beiträgt, den Strompreis senkt und langfristig einen stabilen Preis erreicht. Natürlich gibt es Nebeneffekte im Zusammenhang mit dem Zweck, und sie hängen hauptsächlich mit der Entlastung des nationalen Stromsystems und der Verringerung des Bedarfs an Stromimporten zusammen. Das Thema Energiegemeinschaften leitet sich aus den Vorschriften über zulässige Tätigkeiten ab: Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherung der erzeugten Energie, Energieeffizienzmaßnahmen, Energieversorgung, Steuerung des Energieverbrauchs, Aggregation usw.

Bürgerenergiegemeinschaften können unterschiedliche Geschäftsmodelle haben, die hauptsächlich vom Beschaffungsmodell der Anlagen und Geräte abhängen, die für die Durchführung der Tätigkeit verwendet werden. Welches Geschäftsmodell die Energiegemeinschaft wählen wird, hängt unter anderem von der Situation zum Zeitpunkt ihrer Gründung ab. Beispielsweise werden Bürgerenergiegemeinschaften, deren Mitglieder bereits Eigentümer von Energieerzeugungs- und/oder -speicheranlagen sind, auf ein Geschäftsmodell ausgerichtet, bei dem die Energiegemeinschaft selbst Dienstleistungen für ihre Mitglieder im Bereich der gemeinsamen Nutzung und Aufzeichnung gemeinsamer Energie- und Laststeuerungsdienste erbringt. Andererseits könnten Energiegemeinschaften, deren Mitglieder nur Investitionen in Anlagen planen, ein Geschäftsmodell wählen, bei dem eine juristische Person einer Energiegemeinschaft in Anlagen auf dem Vermögen ihrer Mitglieder investiert. Die dritte Option eines Geschäftsmodells kann eine Kombination der oben genannten mit dem Ziel sein, Installationen in verfügbaren öffentlichen Bereichen zu entwickeln. Ein solches Geschäftsmodell wird von Mitgliedern bevorzugt, die über verfügbare Flächen verfügen, aber nicht über die technische Investitionsfähigkeit verfügen, beispielsweise aufgrund des Schutzes städtischer Einheiten oder von Bauzwängen.

Es ist hier besonders interessant, auf das Geschäftsmodell aufmerksam zu machen, dh die Möglichkeit für eine Gruppe von Gemeindemitgliedern, die Kapazitäten von Flächen zu nutzen, die anderen Mitgliedern gehören (Dächer, Gärten). Dies liegt daran, dass im Rahmen dieses Geschäftsmodells einzelne Mitglieder der Gemeinschaft in Anlagen investieren, deren Produktionskapazität ihren Bedarf übersteigt, um die überschüssige erzeugte Energie mit Mitgliedern der Gemeinschaft zu teilen, die nicht über die technische Fähigkeit verfügen, in Produktionskapazitäten zu investieren, aber bereit sind, für diesen Teil der erzeugten Energie zu zahlen. So wird hier der gemeinsamen Energie als Ausgleich für die Nutzung der Kapazitäten anderer Menschen ein monetärer Wert zugewiesen, um die technischen Zwänge eines Gemeinschaftsmitglieds zu überwinden, das für die gemeinsame Energie zahlt.

Im Zuge dieses letzten Geschäftsmodells eröffnen sich auf dem Markt für Energie, die in Bürgerenergiegemeinschaften erzeugt wird, eine ganze Reihe von Optionen und Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist das große Potenzial von Energiegemeinschaften, einen Beitrag zu leisten. Verringerung der Energiearmut Bürger in Not.

Eines der Ziele der öffentlichen Politik zur Regulierung von Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut der Bürger besteht darin, die Verfügbarkeit billigerer Energie für diejenigen Bürger zu erhöhen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für die gesamte in einem Jahr benötigte Energie zu decken. Aufgrund des fehlenden Einkommens geben die Bürger einen Teil des gesamten Energiebedarfs auf, was zu Gesundheitsschäden und folglich zu einem Anstieg der öffentlichen Behandlungskosten führen kann. Um die Einkommensbeschränkung zu überwinden, subventionieren Behörden in der Regel einen Teil des Einkommens dieser Bürger. Eine solche Maßnahme ist jedoch häufig zeitlich begrenzt, und die mangelnde Dauerhaftigkeit der Subvention trägt zur zusätzlichen Unsicherheit des Subventionsempfängers bei. Die Überwindung dieser Unsicherheit bei gleichzeitiger Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Erhöhung der Verfügbarkeit billigerer Energie ist durch den Mechanismus möglich, Behörden (auf der einen Seite) und bedürftige Bürger (auf der anderen Seite) in Energiegemeinschaften zusammenzubringen, in denen Behörden erneuerbare Energie aus ihren Vermögenswerten erzeugen, die sie bedürftigen Bürgern zu einem reduzierten Preis oder kostenlos zur Verfügung stellen. Eine solche Lösung trägt auch die Annahmen einer langfristig umsetzbaren öffentlichen Politik aufgrund der Natur von Photovoltaikanlagen. Die mögliche Struktur der Organisation und Beschaffung ist im Schema X dargestellt:

Regelung 1: Organisation und Finanzierung von Energiegemeinschaften zur Verringerung der Energiearmut

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Behörden (Gemeinden, Städte) (3) investieren in Anlagen für erneuerbare Energien zur gemeinsamen Nutzung innerhalb der Bürgerenergiegemeinschaft. Einrichtungen (2) können beschafft werden (1) als Werk oder als Verfügbarkeitsdienst (PVaaA[10]). In beiden Fällen befindet sich die erzeugte erneuerbare Energie im Eigentum der öffentlichen Stelle und ist daher frei, sie (4) mit den Bürgern (6) über ein Energieteilungssystem (5) innerhalb der Energiegemeinschaft zu teilen. Der Geldbetrag der gemeinsamen Energie wird von der Behörde festgelegt.  Je nach materieller und sozialer Situation der Bürger (Mitglieder der Energiegemeinschaft) kann sie von 0 €/kWh bis zu ihrem Erzeugerpreis (ca. 4-6 €c/kWh) reichen. Natürlich sollten hier die Kosten für die Nutzung des Verteilungs- und Übertragungssystems hinzugefügt werden.

Durch die vorgeschlagene Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut könnten folgende Ziele von öffentlichem und privatem Interesse erreicht werden:

  • Steigerung der Gesundheit der Bürger durch Erhöhung der Erschwinglichkeit der erforderlichen jährlichen Energiemenge;
  • Senkung der Behandlungskosten;
  • Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden;
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien;
  • Stärkung des Vertrauens in die Möglichkeit, solidarisch zu leben.

Dies sind greifbare Ziele, die zu einem besseren Verhältnis zwischen Preis und Qualität öffentlicher Dienstleistungen, aber auch zur Stärkung des Vertrauens in öffentliche Einrichtungen beitragen können.

3. MÖGLICHKEITEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE BEITRAGSPOLITIK ZUR REDUZIERUNG DER ENERGIENSYROMAGE DER BÜRGER

Die öffentliche Politik, zur Verringerung der Energiearmut der Bürger beizutragen, kann durch die Installation von Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung erschwinglichen Stroms für Bürger umgesetzt werden, die sich nicht genügend Strom für ihren Jahresbedarf leisten können, d. h. für Bürger, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich die erforderliche Strommenge für den Jahresbedarf nicht leisten können. Die Politik könnte auf folgende Weise umgesetzt werden:

  1. Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern bedürftiger Bürger;
  2. Installation von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude und/oder öffentlicher Bereiche, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden;
  3. Kombination der Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Behörden, öffentlichen Bereichen und den Dächern bedürftiger Bürger.

Der erste Weg beinhaltet die Aktivitäten der Stadt oder Gemeinde im Zusammenhang mit Investitionen in die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück anderer Personen (Dächer von Privatgebäuden). Diese Option wird durch den Abschluss eines Dachmietvertrags umgesetzt, bei dem die Stadt oder Gemeinde das Dach eines privaten Gebäudes anmietet und eine Anlage für erneuerbare Energien installiert. Gemäß den Vorschriften für den Strommarkt wird die erzeugte Energie nach einem bestimmten Schlüssel unter den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses aufgeteilt, wobei bedürftige Bewohner bevorzugt werden. Der Vorteil dieser Option ist der Status der Eigenerzeugung, bei dem sich der Energieversorger (Stadt oder Gemeinde) nicht mit dem Energieverbraucher (bedürftige Bürger) in der Energiegemeinschaft verbinden muss. Der Nachteil könnte das komplexe Verfahren der Beauftragung des Installationsprozesses, die Organisation der Energieteilung in Form einer Gruppe gemeinsam handelnder Endkunden und der komplexe Prozess der Überwachung und Steuerung des Prozesses sein.

Die zweite beruht auf der Annahme, dass die Stadt oder Gemeinde Photovoltaikanlagen auf den Dächern der ihnen gehörenden Gebäude installiert. Dies können allgemeine öffentliche Gebäude, öffentliche Gebäude, die nicht in einer öffentlichen Funktion oder Nutzung sind (verlassene Komplexe), öffentliche Parkplätze in offenen Bereichen und dergleichen sein. Die Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung der erzeugten Energie an von Energiearmut bedrohte Bürger ist ihre Verbindung zur Energiegemeinschaft der Bürger. Dies ist eine Möglichkeit, die durch die Vorschriften für den Strommarkt geregelt wird. Zwar gibt es derzeit noch offene Fragen bei der Umsetzung von Energiegemeinschaften, es wird jedoch erwartet, dass sie in der kommenden Zeit angemessen angegangen werden. Die Vorteile dieser Methode, unter der Annahme der Praxis der funktionalen Etablierung der Energiegemeinschaft, ist ein relativ einfaches Verfahren der Umsetzung der Installation der Anlage sowie der Energieteilung. Bürger in Not erscheinen als eine Art passives Mitglied der Energiegemeinschaft in der Rolle von Kunden oder Nutzern erneuerbarer Energien. Es wird angenommen, dass die Mängel vorübergehend sind und sich hauptsächlich auf die derzeit unklaren Anforderungen beziehen, die der Gesetzgeber an Mitglieder von Energiegemeinschaften stellt.

Der dritte Weg ist komplexer und bezieht sich auf die Kombination der beiden vorherigen. Es geht darum, Photovoltaikanlagen auf den Dächern von öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Bereichen und auf den Dächern von Privatgebäuden zu installieren, die von bedürftigen Bürgern bewohnt werden. Die Prozesse zur Einrichtung eines funktionalen Systems innerhalb dieser Möglichkeit sind komplex, und die Vorteile hängen hauptsächlich mit der Möglichkeit zusammen, größere Kapazitäten an erzeugter erneuerbarer Energie zu nutzen. Schwächen ergeben sich hauptsächlich aus der Vervielfachung der Komplexität der Verfahren und der Managementrisiken, die sich aus solchen komplexen Verfahren ergeben.

4. MÖGLICHKEIT DER BESCHAFFUNG VON FOTONAPON-EINRICHTUNGEN FÜR ENERGIEGEMEINSCHAFTEN DER BÜRGER

Unter der Annahme des Bewusstseins und der Bereitschaft der Gemeinschaft, zur Verringerung des Risikos der Energiearmut eines Teils der Bürger beizutragen, werden sich öffentliche Auftraggeber (Anbieter billigerer oder kostenloser erneuerbarer Energie für bedürftige Bürger) bei der Entscheidungsfindung über die Formulierung, Annahme, Vorbereitung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Energiearmut der Bürger mit der Frage der Möglichkeiten der Beschaffung von Anlagen für erneuerbare Energien befassen. Natürlich gibt es immer die Möglichkeit der traditionellen Beschaffung von Werken, aber in letzter Zeit hat sich die Praxis der Beschaffung solcher Anlagen als Verfügbarkeitsdienst entwickelt.

Im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen schließt der Auftraggeber (Stadt, Gemeinde) einen Bauvertrag ab, nach dem der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Anlage zu erwerben und zu installieren. Die Kosten für die ausgeführten Arbeiten werden vom Kunden aus seinen eigenen Budgetquellen oder aus anderen Schuldenquellen innerhalb des Kapitalbudgets bezahlt. Die Wartung und Verwaltung der Anlage obliegt dem Kunden.

Anders als bei der Beschaffung von Bauleistungen erfolgt die Beschaffung des Verfügbarkeitsdienstes einer Photovoltaikanlage über einen Verfügbarkeitsvertrag.[11] (PVaaA). Der Verfügbarkeitsdienstleister beteiligt sich nicht ausschließlich in der Installationsphase, sondern auch über einen längeren Nutzungszeitraum an dem Projekt. Der Auftragnehmer ist für die Funktionalität (Verfügbarkeit) der Anlage verantwortlich, damit der öffentliche Auftraggeber die durch den Betrieb der Anlage erzeugte Energie nutzen kann. Für die erbrachte Verfügbarkeitsdienstleistung zahlt der Auftraggeber, wenn die Einrichtung verfügbar ist, eine Verfügbarkeitsgebühr. Zahlungen von Verfügbarkeitsgebühren werden im operativen Haushalt des Auftraggebers verbucht.

In Bezug auf die Kofinanzierung aus EU-Quellen (Kapitalbeihilfen oder Zuschüsse, Fremdfinanzierungsinstrumente) haben diese Beschaffungsmodelle den gleichen Status mit dem Unterschied, dass bei der Beschaffung von Bauleistungen die Kapitalbeihilfe den Kaufpreis der Anlage und bei der Beschaffung der Dienstleistung der Verfügbarkeit die Verfügbarkeitsgebühr senkt.

5. BEWERTUNG DER INVESTITIONEN IN DER ENERGIEGEMEINSCHAFT DER BÜRGER ZUR REDUZIERUNG DER ENERGIESIROMATIEN AM BEISPIEL DER STADT RIJEKA

Um das Volumen der Investitionen in Energiegemeinschaften von Bürgern zu veranschaulichen, deren Zweck es ist, Energiearmut zu reduzieren oder vor dem Risiko der zunehmenden Energiearmut der Bürger zu schützen, haben die Autoren eine Rahmenanalyse der Struktur und des Volumens der erforderlichen Investitionen in der Stadt Rijeka auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Daten und Schätzungen der Autoren erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Analyse indikativ ist und dass für die Zwecke der Festlegung der öffentlichen Ordnung und ihrer Umsetzung Änderungen ausgearbeitet werden müssen.

Die Struktur der Annahmen und ihre geschätzten Werte sind in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3: Struktur der Annahmen zur Schätzung des Investitionsvolumens in der Stadt Rijeka

Quelle: des Kroatischen Amtes für Statistik (CBShttps://podaci.dzs.hr/2023/hr/58287), Hrvatska elektroprivreda.

Legende: Min (minimaler Schätzwert), ML (wahrscheinlichster Wert), Max (maximaler Schätzwert), E (erwarteter Wert).

Unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Daten über die Bevölkerung in der Stadt Rijeka und Daten über von Energiearmut bedrohte Bürger wird geschätzt, dass in der Stadt Rijeka zwischen 7 und 8 Tausend Bürger von Energiearmut bedroht sein könnten, dh Bürger, die sich in einem Jahr keine ausreichende Energiemenge leisten können oder können. Um diese Bürger nachhaltig vor dem Risiko der Energiearmut zu schützen, werden die Investitionen in Anlagen auf 15,5 Mio. EUR bis 17,6 Mio. EUR geschätzt. Die Umsetzung dieser öffentlichen Solidaritätspolitik könnte zwischen 700.000 und 1 Million Euro pro Jahr für alle Bürger von Rijeka kosten. Natürlich sollte die Umsetzung einer Politik zum Schutz der Bürger vor dem Risiko der Energiearmut mit einem Pilotprojekt mit einer Stichprobe von beispielsweise 500 Bürgern beginnen. Der Kapitalwert eines solchen Pilotprojekts könnte zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro liegen, d. h. die durchschnittlichen jährlichen Haushaltsausgaben könnten zwischen 50 und 80 Tausend Euro liegen. Die für die Durchführung des Pilotprojekts erforderliche öffentliche Fläche (öffentliche Bodenflächen oder Dächer öffentlicher Gebäude) wird auf 1800 bis 2100 m2 geschätzt.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Bürgerenergiegemeinschaftsmechanismus könnte ein wirksames Instrument für öffentliche Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von Energiearmut für die Bürger sein. Verschiedene Optionen des Beschaffungsmodells für Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern, diese öffentliche Politik schnell umzusetzen, ohne anfängliche Finanzierungsquellen in Anspruch zu nehmen. Am Beispiel der Stadt Rijeka ist es offensichtlich, dass das Pilotprojekt, das etwa fünfhundert Bürger umfassen würde, die am stärksten von Energiearmut bedroht sind, alle Bürger von Rijeka im Verhältnis zu den Vorteilen, die schutzbedürftige Bürger aus der Umsetzung einer solchen öffentlichen Politik hätten, vernachlässigbar kosten würde. Es bleibt zu glauben, dass die lokale öffentliche Verwaltung auch diese oder eine ähnliche Initiative akzeptieren wird.


[1] https://energy.ec.europa.eu/topics/markets-and-consumers/energy-consumer-rights/energy-poverty_en (15.12.2023.)

[2] https://energy.ec.europa.eu/news/commission-publishes-recommendations-tackle-energy-poverty-across-eu-2023-10-23_en (18.12.2023.)

[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/HR/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302407 (18.12.2023.)

[4] Wir sehen hier eine unzureichende Übersetzung des englischen Originaltextes der Empfehlungen – eine viel angemessenere Übersetzung wären die lokalen Selbstverwaltungseinheiten, die aus Städten und Gemeinden bestehen.

[5] https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/-/DDN-20200120-1 (15.12.2023.)

[6] https://www.euronews.com/green/2022/12/09/europes-energy-crisis-in-data-which-countries-have-the-best-and-worst-insulated-homes (17.12.2023.)

[7] Nationale Indikatoren – Europäische Kommission (europa.eu) (17.12.2023.)

[8] EPAH_Energy Poverty National Indicators Report_0.pdf (europa.eu) (15.12.2023.)

[9] https://ec.europa.eu/eurostat/cache/digpub/housing/bloc-1a.html#:~:text=Houses%20are%20most%20common%20in,and%20Malta%20(both%2057%20%25) (15.12.2023.)

[10] PVaaA – PhotoVoltaic als Verfügbarkeit – Der öffentliche Auftraggeber beschafft die Verfügbarkeit der Einrichtung. Der Lieferant installiert die Installation auf dem Grundstück und hält sie für die Vertragslaufzeit bereit. Für den Verfügbarkeitsdienst zahlt der Kunde eine Verfügbarkeitsgebühr. Mehr dazu in D., D.; Medved, D. (2023) Erwerb von Anlagen-, Geräte- und Anlagenverfügbarkeitsservices, Tim4Pin Nr. 12.

[11] PhotoVoltaic als Verfügbarkeit. Mehr zu diesem Modell in: Juric, D.; Medved, D. (2023) Erwerb von Anlagen-, Geräte- und Anlagenverfügbarkeitsservices, Team 4 Pin, Nummer 12.


dr.sc. Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Hr. sc. Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Erwerb von Anlagen-, Geräte- und Anlagenverfügbarkeitsservices

Zusammenfassung

Kürzlich wurde in Kroatien ein Vertrag über die Lieferung einer Photovoltaikanlage als Verfügbarkeitsdienstleistung abgeschlossen. Es handelt sich um einen Vertrag, bei dem der Auftragnehmer die Verfügbarkeit der Einrichtung gemäß den vom Auftraggeber festgelegten Verfügbarkeitsstandards sicherstellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anlage zu erwerben, zu installieren, zu testen, zu kaufen und zu installieren und eine bestimmte Anzahl von Jahren (hauptsächlich bis zu 10 Jahren) aufrechtzuerhalten. Life-Cycle Costing (LCC) wurde im Beschaffungsprozess des Auftragnehmers verwendet.[1]) gemäß den Artikeln 287 und 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Da Kroatien die Praxis der Nutzung von Verträgen für die Bereitstellung von Anlagen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen sowie die Anwendung von Lebenszykluskostenkriterien noch nicht entwickelt hat, werden in diesem Text die grundlegenden Merkmale des Vertrags selbst, die Standards für die Verfügbarkeit, die Kofinanzierung und die Auswirkungen der Kapitalbeihilfe auf die Höhe der Entschädigung und die Verbuchung von Transaktionen in den Büchern des öffentlichen Auftraggebers und des Auftragnehmers berücksichtigt.

1. Einleitung

Öffentliche Auftraggeber können öffentliche Investitionsvorhaben (Bau und Nichtbau – Anlagen, Ausrüstungen, Geräte usw.) auf unterschiedliche Weise beschaffen. Jede Methode hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Transparenz, die Dauerhaftigkeit der Qualität im Lebenszyklus, den Preis, die finanzielle Tragfähigkeit, die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, die den Bürgern durch das Projekt erbracht werden, usw. Die am häufigsten verwendete Beschaffungsmethode (oder das Beschaffungsmodell für öffentliche Investitionsprojekte) der öffentlichen Auftraggeber ist die traditionelle Vergabe von Bauleistungen. Nach diesem Beschaffungsmodell schließt der öffentliche Auftraggeber einen Bauvertrag mit dem Auftragnehmer ab und zahlt für die gelieferten Bauleistungen aus eigenen (Haushalts-)Quellen oder aus anderen Quellen, in erster Linie aus Fremdfinanzierungen. Ein wichtiges Merkmal dieses Beschaffungsmodells besteht darin, dass der öffentliche Auftraggeber die Konstruktion oder Installation während ihres gesamten Lebenszyklus aufrechterhält, indem er den überwiegenden Teil der Gesamtrisiken der Konstruktion oder Installation während ihres gesamten Lebenszyklus übernimmt.

Ein weiteres Modell, das von öffentlichen Auftraggebern in den Industrieländern zunehmend verwendet wird, ist der Kauf des Verfügbarkeitsdienstes eines Gebäudes oder einer Anlage. Der Unterschied dieses Beschaffungsmodells für öffentliche Investitionsprojekte besteht darin, dass der öffentliche Auftraggeber nicht nur Bauleistungen, sondern auch damit verbundene Instandhaltungsarbeiten beschafft. Daher sind im Falle des Beschaffungsmodells für Verfügbarkeitsdienste die Arbeiten und die Wartung untrennbar miteinander verbunden. Unter Verfügbarkeit versteht man die Verpflichtung des Erbringers der Verfügbarkeit, das Gebäude oder die Anlage während der Vertragslaufzeit, die in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren für Gebäude und zwischen 5 und 15 Jahren für Anlagen liegt, in seinem verfügbaren (funktionalen) Zustand zu halten. Der öffentliche Auftraggeber zahlt nicht für die ausgeführten Arbeiten, sondern in regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit für die erbrachten Verfügbarkeitsleistungen, wenn während des Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr) das Gebäude oder die Anlage verfügbar war. In diesem Sinne übernimmt der Dienstleister der Verfügbarkeit neben dem Bau und der Wartung meistens die Verpflichtungen zur Finanzierung des Baus eines öffentlichen Projekts.

Einer der Gründe für die häufigere Anwendung des Beschaffungsmodells für die Verfügbarkeit von Dienstleistungen ist die Spezialisierung und effizientere Organisation der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Die öffentlichen Auftraggeber sind auf die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen spezialisiert (z. B. Bildung, medizinische Behandlung, Beleuchtung öffentlicher Räume, Nutzung erneuerbarer Energien, Sicherheit, Verteidigung usw.). Ihr Kerngeschäft besteht nicht darin, Gebäude oder Einrichtungen zu betreiben (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, öffentliche Beleuchtung, Anlagen für erneuerbare Energien, Polizei und Feuerwehr, Militärgebäude). Sie ordnen daher die Betreuung von Gebäuden und Anlagen spezialisierten Einrichtungen des privaten Sektors zu, die durch Verträge über die Bereitstellung von Gebäuden oder Anlagen den Bau, die Instandhaltung, die Finanzierung und häufig auch die Verwaltung betreiben. Sie zahlen nur für die Nutzung von Gebäuden und Anlagen und nur, wenn sie ihnen für die Erbringung ihrer öffentlichen Dienstleistungen, für die sie existieren, zur Verfügung stehen.

Vor kurzem wurde zum ersten Mal in der Republik Kroatien ein Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung der Verfügbarkeit einer Photovoltaikanlage geschlossen. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem privaten Unternehmer, nach dem der Unternehmer verpflichtet ist, die Projektdokumentation der Anlage zu erstellen, Genehmigungen einzuholen, eine Dachanlage im Eigentum der Gemeinde zu liefern und zu installieren, Finanzmittel zu erwerben und zu installieren und die Anlage für eine angemessene Anzahl von Jahren in einer Weise zu warten, die kontinuierlich erneuerbare Energie erzeugt. Wenn die Einrichtung in der von den vereinbarten Standards festgelegten Weise verfügbar (funktional) ist, zahlt die Gemeinde eine Verfügbarkeitsgebühr für den Vormonat.

Jedes Modell der Vergabe öffentlicher Investitionsvorhaben hat Vor- und Nachteile, und die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung besteht darin, festzustellen, ob die Vorteile größer sind als die Nachteile, und in einem solchen Vergleichsverfahren dasjenige zu wählen, mit dem die höchste Wahrscheinlichkeit, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen, zu erwarten ist. Tabelle 1 zeigt die Vor- und Nachteile des öffentlichen Projektvergabemodells als Verfügbarkeitsdienst:

Tabelle 1: Vor- und Nachteile des Beschaffungsmodells für Verfügbarkeitsdienste

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Ein großer Vorteil der Anwendung des Beschaffungsmodells für Verfügbarkeitsdienste ist die Erreichung der Geschäftssituation des Kunden, in der sich die Verwaltungstätigkeit auf die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung und nicht auf den Bau oder die Installation selbst als Voraussetzung für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung konzentriert. Beim Abschluss eines Verfügbarkeitsdienstleistungsvertrags verbringt die öffentliche Verwaltung keine Zeit und Kapazitäten für die kontinuierliche Wartung von Gebäuden und Anlagen, sondern ausschließlich mit der Qualität der erbrachten öffentlichen Dienstleistung und der Kommunikation mit den Nutzern der Dienstleistung, die den Bürgern durch den Bau oder die Anlage erbracht wird. Der Bau oder die Installation wird von einem Unternehmer durchgeführt, dessen Hauptgeschäft darin besteht. Die Folge einer solchen Geschäftslage (Geschäftsmodell) ist die Übertragung des überwiegenden Teils des Risikos eines öffentlichen Projekts auf einen Unternehmer mit dem Ausgleich einer Prämie für übertragene Risiken (Verfügbarkeitsgebühr), die voraussichtlich einen höheren Wert der öffentlichen Dienstleistungen für das gezahlte Geld erreichen wird. Wenn der Vertrag außerdem vorsieht, dass die Durchführung des Projekts (Kapitalwert) von einem Unternehmer finanziert wird, leiht oder zahlt der öffentliche Auftraggeber den Kapitalwert nicht zu Beginn der Durchführung des Projekts aus dem Haushalt, sondern sukzessive in der Vertragslaufzeit, aus dem operativen Haushalt, in der Vertragslaufzeit. Die im Vergabeverfahren ermittelten Daten zum Kapitalwert des Projekts und zu den Betriebskosten stellen Marktwerte dar und sind daher für die Vorbereitung künftiger ähnlicher öffentlicher Projekte von großem Wert. Datenbanken mit Marktwerten werden dazu beitragen, das Risiko einer Überschreitung des Budgets künftiger Projekte zu verringern, den Durchführungszeitraum zu überschreiten und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die geplanten Auswirkungen erreicht werden. Da eine erfahrenere Einrichtung an der Vorbereitung, Durchführung und Nutzung beteiligt ist, werden öffentliche Auftraggeber mit unzureichenden Verwaltungskapazitäten in der Lage sein, komplexere öffentliche Projekte durchzuführen. In naher Zukunft wird es jedoch von großer Bedeutung sein, dass die gesamte erzeugte Energie von der Gemeinde stammt, die es ihr ermöglicht, Energiegemeinschaften zu bilden und die erzeugte Energie frei mit anderen Behörden, Bürgern und Unternehmen zu teilen.

Da der Verfügbarkeitsvertrag jedoch langfristig ist, wird seine Vorbereitung komplexer. Da der Auftragnehmer einen überwiegenden Teil des Projektrisikos übernimmt, erfordert seine Erstellung des Angebots auch die Einschaltung eines kompetenten Teams, das seinen finanziellen Wert hat. Im Vorbereitungsprozess sehen sich alle Bediener mit mehreren neuen Begriffen konfrontiert, wie zum Beispiel: Zuweisungs-, Risikoidentifizierungs- und Quantifizierungsmatrizen, Verfügbarkeitsdienststandards, Lebenszyklus- oder Gesamtlebenshaltungskosten, Zahlungsmechanismus usw. Dies bedeutet nicht, dass diese Begriffe und Analysen nicht in Verfahren zur Vergabe von Bauaufträgen verwendet werden sollten. Darüber hinaus sollten sie, aber die öffentlichen Auftraggeber nutzen sie nicht. Für die Erstellung solcher Verträge sind Experten erforderlich, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für die Durchführung des gesamten Vorbereitungsprozesses ausreichen.

2. Merkmale des Verfügbarkeitsvertrags

Der Vertrag über die Bereitstellung der Verfügbarkeit, insbesondere die Verfügbarkeit der Photovoltaikanlage, regelt die Beziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber (Gemeinde) und dem Auftragnehmer (Unternehmen). Die am häufigsten von dem Vertrag abgedeckten Bereiche sind: Definitionen von Begriffen; einleitende Bemerkungen; die Definition einer Anlage; Festlegung der Verfügbarkeit von Anlagen; die Rechte und Pflichten der Parteien; Verfügbarkeitsgebühr; Berechnung, Zahlung und Anpassung der Verfügbarkeitsgebühr; Laufzeit und Änderungen des Vertrags; Finanzierungs-, Refinanzierungs- und Kofinanzierungsverfahren; Kündigung des Vertrags; Schlussbestimmungen; Anhänge und dergleichen.

Die Vorbemerkungen bestimmen das Eigentum an der Immobilie, auf der die Anlage installiert ist, die Anzahl der Messstellen, Daten über das durchgeführte öffentliche Vergabeverfahren, die Leistung der Anlage, das Recht auf Nutzung der erzeugten erneuerbaren Energie usw. Das Konzept der Installation sollte im Vertrag klar definiert werden. Dies sind die Verpflichtungen der Vorbereitung des Hauptprojekts, der Einholung der Elektroenergiegenehmigung, der Beschaffung von Anlagenteilen und der Installation auf dem Dach, der Wartung, der regelmäßigen Inspektionen, der Einholung der Genehmigung für den dauerhaften Betrieb, der Prüfung und dergleichen. Ein besonders wichtiger Teil des Vertrags ist die genaue Definition der Bedeutung des Begriffs der Verfügbarkeit, d. h. die Beschreibung des Status einer Anlage, die möglicherweise verfügbar, teilweise verfügbar und nicht verfügbar ist. Im Falle einer Verfügbarkeitsbedingung zahlt der Auftraggeber die Verfügbarkeitsgebühr in voller Höhe. Im Falle einer teilweisen Verfügbarkeit wird eine reduzierte Gebühr gezahlt, während im Falle der Nichtverfügbarkeit die Zahlung der Gebühr ausgesetzt wird, bis die Einrichtung wieder verfügbar ist. Der Vertrag sollte die von den Vertragsparteien übernommenen Risiken vorsehen, die am häufigsten in der sogenannten Risikoallokationsmatrix beschrieben werden.

Der definierte Ausgleich wird angesichts des langfristigen Charakters des Vertrags am häufigsten an die Inflation angepasst. Die Inflationsanpassung erfolgt in regelmäßigen Abständen entsprechend dem ausgewählten Index, und der am häufigsten verwendete ist der vom kroatischen Statistikamt veröffentlichte harmonisierte Verbraucherpreisindex. Ein besonders wichtiger Teil des Vertrages ist der, der sich auf die Kündigung bezieht, die sogenannten Kündigungsklauseln. Kündigungsklauseln enthalten die Gründe, aus denen die Parteien den Vertrag im Zusammenhang mit den Folgen der Kündigung des Vertrags je nach den Gründen kündigen können. Da der Auftragnehmer in den meisten Fällen verpflichtet ist, das Projekt zu finanzieren, müssen die Verpflichtung zur Finanzierung sowie die Rechte und Folgen der Refinanzierung während der Vertragslaufzeit festgelegt werden. Es ist auch wichtig, hier den Mechanismus, das Verfahren im Falle der Zahlung eines Zuschusses (Kapitalbeihilfe) und die damit verbundene Senkung der Verfügbarkeitsgebühr zu definieren. Der Vertrag endet mit einer Liste von Anhängen, wobei die häufigsten Verfügbarkeitsstandards, eine Risikoallokationsmatrix, eine Lebenszykluskostenprojektion, ein Eigentumsnachweis usw. sind.

3. Verfügbarkeitsstandards

Die Schaffung von Vertrauen und Transparenz in den Kunden-Auftragnehmer-Beziehungen ist für die Operationalisierung des Verfügbarkeitsdienstes von entscheidender Bedeutung, und in diesem Zusammenhang ist es notwendig, eine Plattform einzurichten, die die Überprüfung von Vertragselementen und vereinbarten Verfügbarkeitsindikatoren ermöglicht. Die Verfügbarkeit in der Solarindustrie bezieht sich auf die technische Fähigkeit von Solarsystemen, in einem bestimmten Zeitraum Energie zu erzeugen.

3.1. Was sind Standards?

Verfügbarkeitsstandards sind das grundlegende Maß für Zuverlässigkeit und Effizienz von Solaranlagen. Hier sind auch die Besonderheiten nachhaltiger Energiequellen zu beachten, nämlich dass wir neben der Verfügbarkeit der Energieerzeugungssysteme selbst auch die Herausforderung der Verfügbarkeit von "Energiequellen" haben. In herkömmlichen Systemen zur Energieerzeugung (Wärmekraftwerke, Aggregate usw.) können wir davon ausgehen, dass das System bei Bereitstellung und Verfügbarkeit von Brennstoff eine kontinuierliche Energieerzeugung entsprechend der installierten Leistung der Anlage gewährleistet. Mit anderen Worten, Produktionsunterbrechungen treten hauptsächlich aufgrund von Ausfällen oder Kraftstoffwechseln auf.[2] . Bei nachhaltigen Energiequellen (RES – Solar und Wind) handelt es sich naturgemäß um die statistische Verfügbarkeit von Energieprodukten.[3]. Ein Beispiel für die Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger ist in Abbildung 1 dargestellt, wo die Saisonabhängigkeit des Angebots sowohl auf jährlicher als auch auf täglicher Basis deutlich sichtbar ist. Daher ist es für die Verfügbarkeit unerlässlich, über sehr genaue Informationen über Energiequellen zu verfügen und eine Korrelation zwischen der Verfügbarkeit von Energieprodukten und der von der Anlage erzeugten Energie herzustellen.

Abbildung 1: Verfügbarkeit von RES

Quelle: Die Natur.

Eine weitere kritische Komponente, die zur Bestimmung der Verfügbarkeit erforderlich ist, ist die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Energienetzes, an das die Anlage angeschlossen ist. Die Funktionsweise der Photovoltaikanlage muss an den Parametern des Energienetzes ausgerichtet sein, die von HOPS (für große Anlagen) oder DSO (für kleinere Anlagen) definiert werden. Netzparameter werden durch maximale Spannungen, Frequenzstabilität usw. definiert, und wenn die Anlage oder das Netz nicht harmonisiert ist, müssen die Sicherheitssysteme die Anlage abschalten, bis die Parameter wieder in einen normalen Bereich gebracht werden. Dies kann eine große Herausforderung sein und ist in Tabelle 2 zu sehen, die die Produktionsausfälle in einer Photovoltaikanlage auf dem kroatischen Küstengebiet zeigt. In diesem Fall war die Ursache des Anlagenausfalls zu hohe Netzspannung in bestimmten Phasen (Spannung höher als 253 V), was zur automatischen Abschaltung der Anlage führte.

Tabelle 2: Produktionsausfall in der PV-Anlage durch Überspannung des Netzes

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Die dritte Schlüsselkomponente der Anlagenverfügbarkeit ist die Qualität des Systems selbst, das aus einer großen Anzahl von Komponenten besteht[4] – jeweils mit einem eigenen Maß an Zuverlässigkeit.

Regelung 1: Übersicht der Komponenten von Photovoltaikanlagen

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Die Qualität der Anlage beginnt mit dem Design, das die Auswahl von Qualitätskomponenten, die optimale Installation von Sonnenkollektoren und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Kühlung und des Schutzes vor widrigen Wetterbedingungen umfasst. Solarmodule, Wechselrichter und andere Teile von Solaranlagen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, um einen langfristigen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Einer der Qualitätsindikatoren können Zertifikate sein, die von einschlägigen Branchenverbänden oder internationalen Organisationen ausgestellt werden.

Überwachungs- und Steuerungssysteme spielen eine wichtige Rolle für den optimalen Betrieb von Solaranlagen. Automatisierungs- und Fernüberwachungssysteme ermöglichen eine schnelle Problemerkennung und Fernsteuerung des Systems. Die Überwachung der Leistung von Solaranlagen hilft, Probleme zu identifizieren und zu lösen, die sich auf die Verfügbarkeit auswirken können. Die Überwachungsstandards umfassen in der Regel die Messung und Analyse der Energieerzeugung und die Überwachung der Anlagenleistung. Schließlich kann die regelmäßige Wartung einen großen Einfluss auf den langfristigen und effizienten Betrieb von Solaranlagen haben. Die Wartungsstandards umfassen in der Regel die regelmäßige Reinigung von Solarmodulen, die Inspektion und Prüfung von Geräten und den Austausch von Teilen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Standards je nach Region, Technologie und Art des Solarsystems variieren können, und das Verfügbarkeitsmanagement erfordert oft einen integrierten Ansatz, der technische, betriebliche und Managementstrategien umfasst.

3.2. Warum sind Standards der wichtigste Teil eines Vertrages?

Die Verknüpfung des Standards mit den vertraglichen Verpflichtungen des Diensteanbieters ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Anbieter des Verfügbarkeitsdienstes bestimmte Qualitäts-, Sicherheits- oder andere im Vertrag festgelegte relevante Standards erfüllt. Der erste Schritt besteht darin, die Standards, die für die erbrachte Dienstleistung gelten, klar zu definieren. Dies können Branchenstandards, Rechtsvorschriften, internationale Standards oder interne Standards sein, die von der Organisation angewendet werden. Es muss präzisiert werden, welche spezifischen Anforderungen Standards festlegen und wie diese Anforderungen in die Erbringung von Dienstleistungen integriert werden. Beispielsweise kann es einen Standard geben, der die erforderlichen Indikatoren oder Berichtspflichten an die zuständigen Kontrollbehörden festlegt, einige Organisationen verfügen über interne Sicherheitsstandards, für die regelmäßige Wartung der Ausrüstung oder für die Schulung des Personals. Sicherheitsstandards sind besonders wichtig, wenn es sich bei öffentlichen Auftraggebern um öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) mit spezifischen Anforderungen handelt. Eine offene Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Dienstleister über die Standards und deren Anwendung ist unerlässlich, d.h. dass beide Vertragspartner die Erwartungen und Pflichten verstehen.

Die operative Umsetzung von Standards erfolgt in der Regel über eine Plattform zur Überwachung der Verfügbarkeit, die eine Bewertung und Überwachung ermöglicht. Wenn Normen Änderungen oder Aktualisierungen unterliegen, ist es notwendig, die Flexibilität des Vertrags und der Plattform zu gewährleisten, die eine Anpassung an neue Versionen der Normen ermöglichen. Der Überwachungsprozess kann auch regelmäßige Audits, Leistungsberichte oder andere Bewertungsmethoden umfassen. Es ist eine gute Praxis, die Folgen einer vertraglichen Nichteinhaltung der festgelegten Standards unverzüglich zu ermitteln. Dies kann Strafmaßnahmen (Sanktionen), Verfahren zur Behebung von Problemen oder im Extremfall die Beendigung des Vertrags umfassen.

3.3. Notwendigkeit der Schaffung eines klaren und transparenten Messsystems

Das Vertrauen der Partner stellt sicher, dass Zuverlässigkeitsmessungen transparent sind, einschließlich der Analyse und Überwachung der System- oder Prozessleistung, um festzustellen, wie oft und in welchem Umfang sie ihre Funktionen ohne Ausfallzeiten oder Ausfälle erfüllen.

Der erste Schritt bei der Auswahl und Gestaltung des Systems besteht sicherlich darin, die Erwartungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zu definieren und zu harmonisieren. Dabei ist es wichtig, die technologischen und finanziellen Auswirkungen der Normung auf den Endpreis zu verstehen.[5].  Erwartungen entstehen in Form von Key Performance Indicators (KPIs), die eine Messung der Zuverlässigkeit wie Ausfallzeiten oder Wartungsintervalle ermöglichen. Um den KPI korrekt und realistisch zu bestimmen, sollten kritische Punkte im System oder Schlüsselkomponenten, die den größten Einfluss auf die Zuverlässigkeit haben, sowie Fehlerszenarien oder Probleme, die die Zuverlässigkeit des Systems beeinträchtigen könnten, identifiziert werden.

Der nächste Schritt besteht darin, die geeignete Messmethode für jeden identifizierten kritischen Punkt oder jedes identifizierte Bauteil auszuwählen und genau zu überwachen, was wir überwachen (Betriebszeit der Anlage vor dem nächsten Ausfall, Analyse der Fehlerursachen, Wartungsüberwachung usw.). Die Datenerhebung zum Zwecke der Messung gelieferter Normen sollte mit Sicherheit soweit wie möglich automatisiert werden, um menschliches Versagen zu minimieren und die Datenkonsistenz zu gewährleisten.

Eine automatisierte Plattform zur Überwachung der Verfügbarkeit ermöglicht eine regelmäßige Analyse der gesammelten Daten und die Identifizierung von Mustern, Trends oder potenziellen Verzögerungen bei der Systemverfügbarkeit. Dies geschieht durch Zuverlässigkeitsberichte, die einen Überblick über wichtige KPIs und Leistungsindikatoren geben und die tatsächlichen Ergebnisse mit festgelegten (vergebenen) Zuverlässigkeitszielen vergleichen. Bei Diskrepanzen werden in der Regel die Gründe untersucht und Verbesserungsstrategien entwickelt. Die Zuverlässigkeitsmessung erfordert häufig einen integrierten Ansatz, der technische, betriebliche und Managementaspekte umfasst. Eine regelmäßige Überwachung und Anpassung der Messmethoden ist unerlässlich, um eine hohe Zuverlässigkeit eines Systems oder Prozesses zu gewährleisten.

3.4. Plattform zur Ermittlung der Verfügbarkeit einer Photovoltaikanlage

Die Zuverlässigkeitsmessung einer Photovoltaikanlage umfasst den Einsatz verschiedener Komponenten und Geräte, um die Leistung der Anlage ordnungsgemäß zu überwachen und zu bewerten. Wie bereits in der Einleitung des Kapitels betont, muss die Plattform die Messung einer ganzen Reihe von internen und externen Parametern sicherstellen, für die spezifische Sensoren und Messgeräte verwendet werden. Stromerzeugung, Systemeffizienz und andere Schlüsselindikatoren werden von den Komponenten zur Überwachung der Energieerzeugung und Netzqualität überwacht. Zum Beispiel wandeln Wechselrichter Gleichstrom (DC), der von Sonnenkollektoren erzeugt wird, in Wechselstrom (AC) um, der in Haushalten verwendet wird oder an das Stromnetz angeschlossen ist. Die Überwachung des Betriebs des Wechselrichters hilft, Probleme bei der Energieumwandlung zu erkennen. Spannungsregler und Leistungsüberwachungssysteme sorgen für den optimalen Betriebspunkt von Solarmodulen, was zur Steigerung der Effizienz des Systems beiträgt. Stromzähler und Sensoren überwachen den Stromfluss durch das System und helfen dabei, Abweichungen oder Probleme mit der Elektrizität (Spannung oder Frequenz) zu erkennen.

Die Integration dieser Komponenten ermöglicht eine systematische Überwachung und Analyse der Leistung von Photovoltaikanlagen und trägt so dazu bei, einen zuverlässigen Betrieb aufrechtzuerhalten und mögliche Probleme rechtzeitig zu erkennen. Heute ist die Überwachung und Verwaltung der Photovoltaikanlage per Fernzugriff obligatorisch, was die Diagnose und Intervention bei Problemen erleichtert. Schema 2 enthält ein Blockdiagramm des Systems zur Überwachung der vereinbarten Parameter der Anlage, die Gegenstand dieses Artikels ist:

Regelung 2: Aufbau und Zusammenhänge der Komponenten des Verfügbarkeitsüberwachungssystems

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Schließlich sollte die Bedeutung von Algorithmen für die Analyse von Daten hervorgehoben werden, die zur Interpretation von Daten verwendet werden, die von verschiedenen Sensoren und Geräten gesammelt wurden, und für die Identifizierung von Proben oder Anomalien, die auf die Nichtverfügbarkeit der Anlage hinweisen können.

4. Anwendung von Life-Cycle-Costing-Kriterien (LCC)

Die Artikel 287 und 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sehen vor: Das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen gibt öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, die Förderfähigkeit der von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Angebote auf der Grundlage von Informationen über Lebenszykluskosten zu bewerten. Dies ist eine nützliche Information, da die Kosten eines öffentlichen Investitionsvorhabens nicht nur durch seinen Kapitalwert, sondern auch durch verschiedene Kosten über einen langen Nutzungszeitraum bestimmt werden. Wenn der Kunde die Arbeiten kauft, unterhält er das Gebäude oder die Anlage und trägt die Wartungskosten. Beim Kauf eines Gebäudes oder einer Anlage als Verfügbarkeitsdienstleistung wird das Gebäude oder die Anlage nicht gewartet, sondern eine Verfügbarkeitsgebühr entrichtet, die je nach Vertrag und Risikoaufteilung den Kaufwert, die Wartung, die Finanzierung und andere Kosten umfasst.

Aus der Natur des Lebenszykluskostenkriteriums ergibt sich, dass es nicht logisch ist, es bei der Vergabe von Bauleistungen außer zu Informationszwecken anzuwenden, da die Risiken und Verpflichtungen, die sich aus den angegebenen Betriebskosten ergeben, nicht vom Bieter, sondern vom öffentlichen Auftraggeber übernommen werden. Es ist daher logisch, dass dieses Kriterium hauptsächlich bei der Anwendung des Beschaffungsmodells für die Verfügbarkeit verwendet wird, in diesem Fall übernimmt der Bieter die Verpflichtungen und Risiken für die angegebenen Kosten. Wenn die tatsächlichen Kosten niedriger als prognostiziert sind, erzielt der Bieter einen Gewinn, und wenn sie höher als prognostiziert sind, erzielt der Bieter einen Verlust oder einen niedrigeren Gewinn als den, den er bei der Einreichung des Angebots geplant hat. Dieser Mechanismus ist auch die Grundlage für die Bedeutung des wirtschaftlichen Eigentums, das auf der Seite des Auftragnehmers im Vertrag über die Beschaffung von Verfügbarkeitsdiensten steht.

Die Lebenszykluskostenrechnung ist in der Regel ein integraler Bestandteil des wirtschaftlich günstigsten Angebots. In den Auftragsunterlagen verpflichtet der öffentliche Auftraggeber die interessierten Wirtschaftsteilnehmer, zu diesem Zweck in einer bestimmten Tabelle die Werte der Kosten und Risiken anzugeben, die sie übernehmen und für die sie unter anderem während der Vertragslaufzeit eine Verfügbarkeitsgebühr erheben werden. Die angegebenen Kosten werden gemäß einem vom öffentlichen Auftraggeber in den Auftragsunterlagen veröffentlichten einheitlichen Abzinsungssatz auf ihren Barwert herabgesetzt. Am Beispiel der Lebenszykluskosten in Tabelle 3 ihr Barwert mit einem Abzinsungssatz von 5% sie beläuft sich auf 269 213 EUR pro Jahr, und dieser Wert wird bewertet.

5. Kofinanzierung und Auswirkungen der Kapitalhilfe im Falle des Erwerbs eines Verfügbarkeitsdienstes

Das Verfahren für die Kofinanzierung oder die Gewährung von Kapitalzuschüssen bei Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen ist für die öffentlichen Auftraggeber im Allgemeinen klar. Das Verfahren beschränkt sich in der Regel auf die Vorfinanzierung der Arbeiten und die Zahlung der Kapitalbeihilfe nach Abschluss der Arbeiten. Der Vorfinanzierungsbetrag wird häufig verwendet, um den verbleibenden Kapitalbetrag des Vorfinanzierungsbetrags zu begleichen.

Bei Verfügbarkeitsverträgen ist das Verfahren jedoch etwas anders. Zwei Varianten sind möglich. In der ersten Variante veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber den Betrag der Kapitalbeihilfe sowie die Art und den Zeitpunkt der Zahlung, aufgrund deren die Bieter ihr Angebot von Verfügbarkeitszulagen anbieten, einschließlich der Zahlung der Kapitalbeihilfe in den Berechnungen. Die zweite Variante wird in Fällen angewandt, in denen die öffentlichen Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Auftrags die Höhe der Kapitalbeihilfe nicht kennen, aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Gewährung einer Kapitalbeihilfe rechnen. Das zweite Verfahren besteht aus folgenden Prozessen: i) die Projektion der Gesamtkosten in der Vertragslaufzeit (Angebot des erfolgreichen Bieters), ii) die Berechnung der finanziellen Rendite des FRR(C)-Projekts auf der Grundlage der Verfügbarkeitsgebühr und der in der Vertragslaufzeit angebotenen Kosten, iii) die Berechnung der erhöhten Rendite des FRR(C)-Projekts nach der Simulation der Auszahlung der Kapitalbeihilfe, iv) die Berechnung der reduzierten Gebühr in der Zeit nach der Auszahlung der Kapitalbeihilfe. Diese Schritte werden anhand von Berechnungen veranschaulicht:

i) Der erfolgreiche Bieter legte eine Projektion seiner Kosten während der Vertragslaufzeit vor.

Im Vergabeverfahren fügen die Wirtschaftsteilnehmer eine Tabelle mit einer Projektion der erwarteten Bau- und Wartungskosten bei. Die Daten in dieser Tabelle bilden die Grundlage für die Anwendung von LCC als eines der Kriterien für das wirtschaftlich günstigste Angebot (MEAT):

Tabelle 3: Projektion der Kosten in der Vertragslaufzeit

Quelle: Simulation des Autors.

ii) Berechnung der Kapitalrendite des FRR(C)-Angebots

Die Beschaffungsstelle nimmt in die Kostenprojektionstabelle, die integraler Bestandteil des Vertrags ist, die Projektion der vertraglich vereinbarten Gebühren auf, die zur Berechnung der finanziellen Rendite des FRR(C)-Projektangebots führt:

Tabelle 4: Berechnung des FRR(C)-Angebots

Quelle: Simulation des Autors.

Der erfolgreiche Bieter bot eine monatliche Verfügbarkeitsgebühr in Höhe von 4.655 EUR an. Wenn diese Vergütung (Einnahmen des Bieters) in die Projektion einbezogen wird, ergibt sich, dass die finanzielle Rendite des FRR(C)-Projekts 7,22 beträgt.% jährlich.

iii) Berechnung der Auswirkungen der Auszahlung von Kapitalzuschüssen (Erhöhung der Kapitalrendite des Projekts)

Die Zahlung der Kapitalhilfe stellt neben den geplanten Betriebskosten und der vereinbarten Verfügbarkeitsgebühr für den Auftragnehmer ein zusätzliches zusätzliches Einkommen dar. Dies bedeutet, dass seine finanzielle Rendite für das Projekt steigen wird. Im Falle des Beispiels und mit der im Januar des Jahres 3 gezahlten Kapitalbeihilfe von 100.000 Euro erhöht sich FRR(C) vom Nominalwert von 7,22% 29.96% jährlich wie in Tabelle 5 dargestellt:

Tabelle 5: Erhöhung der FRR(C) aufgrund der Auszahlung von Kapitalzuschüssen

Quelle: Simulation des Autors.

Grundsätzlich wird dem Kunden eine Kapitalbeihilfe gewährt, um die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts oder die Erschwinglichkeit bei der Durchführung eines öffentlichen Investitionsprojekts zu erreichen. Daher sollte die Kapitalhilfe gegenüber dem Vollstrecker neutral handeln. Alle Vorteile der Kapitalhilfe werden dem Kunden zugewiesen, und dieser Grundsatz sollte bei der Beauftragung des Verfügbarkeitsdienstes beibehalten werden.

iv) Berechnung des gekürzten Ausgleichs für den Zeitraum nach Auszahlung der Kapitalbeihilfe

Sobald die Kapitalbeihilfe ausgezahlt wurde, sollte ein neuer (reduzierter) Wert der Verfügbarkeitszulage festgelegt werden. Das Kriterium der Angleichung der FRR(C) des Auftragnehmers an den Wert vor der Auszahlung der Finanzhilfe wird verwendet, und im Fall des Beispiels beträgt dieser Wert 7,22% jährlich. Daher sollte die Verfügbarkeitsgebühr für den Zeitraum zwischen der Auszahlung der Kapitalhilfe und dem Vertragsende den Wert haben, mit dem der Auftragnehmer eine Projektrendite von 7,22 erreicht.%:

Tabelle 6: Berechnung der neuen Verfügbarkeitsvergütung aufgrund der Auszahlung von Kapitalzuschüssen

Quelle: Simulation des Autors.

Im Zeitraum vom 3. Februar bis zum Vertragsende wird die monatliche Verfügbarkeitsgebühr von EUR 4.655 pro Monat auf EUR 2.534 pro Monat gesenkt. Mit der Zahlung der neuen Verfügbarkeitsgebühr und der Kapitalhilfe erreicht der Auftragnehmer bis zum Vertragsende eine FRR(C) von 7,22.% jährlich.

6. Registrierung der Transaktion auf den Konten des Kunden und des Auftragnehmers

Eine der Besonderheiten der Transaktion, die Gegenstand dieses Textes ist, ist die Trennung des sogenannten rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums. Der rechtliche Eigentümer ist derjenige, der in den Eigentumsunterlagen eingetragen ist, während der wirtschaftliche Eigentümer des Projekts derjenige ist, der das Eigentum ausbeutet und Vorteile erzielt und die Risiken des Unternehmens trägt. Es stellt sich die Frage, wie diese Vorgänge in den Büchern der Vertragsparteien zu verbuchen sind. Quelle der Aufzeichnungen ist das ESVG 2010, Ziffern 20.287 und 20.288.[6]. Trennt die Transaktion das Eigentum in rechtliches und wirtschaftliches Eigentum, werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten schrittweise in den Büchern der Vertragsparteien mit dem Ziel festgestellt (vermerkt), dass der öffentliche Auftraggeber am Ende des Vertrags sowohl rechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer wird. Die Empfehlungen des ESVG 2010 werden an die kroatischen Vorschriften im Bereich der Haushaltsführung und Haushaltsbuchführung angepasst. Buchungen in den Konten der Vertragsparteien sind möglich, wie in den Schemata 3 und 4 dargestellt. Zur Veranschaulichung wird der Kapitalwert der Vermögenswerte auf 1.000 EUR, die jährliche Verfügbarkeitsgebühr auf 130 EUR, die jährliche Abschreibung auf 100 EUR und der Marktwert der Anlage bei Vertragsende auf 600 EUR geschätzt.

Regelung 3: Verbuchung des Vorgangs in der Buchführung des Auftragnehmers

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die zur Begleichung des Kapitalwerts des Vorhabens erforderlichen Finanzierungsquellen zu beschaffen (1). Während der Nutzung des Projekts (Nutzungszeitraum) stellt der Auftragnehmer dem Kunden sukzessive eine Rechnung für die erbrachte Anlagenverfügbarkeit aus (2). Der Testamentsvollstrecker berechnet die Abschreibung der Investition auf das Eigentum eines anderen (3) und schließt die Forderungen aus dem eingezogenen Konto (4).

Regelung 4: Aufzeichnung der Transaktion in den Konten des Kunden

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Der Auftraggeber als rechtlicher Eigentümer der Anlage erfasst die Anlage außerbilanziell zum Kapitalwert[7] (1) Während der Vertragslaufzeit sinken die außerbilanziellen Posten jährlich um 1/10 des Anschaffungswerts der Anlage (1a1, 1a2,...1a10). Aus dem laufenden (operativen) Haushalt werden sukzessive Ausgaben und Verbindlichkeiten erfasst, da sie eine periodische Rechnung für den erhaltenen Verfügbarkeitsdienst erhalten (2). Die Zahlung von Rechnungen schließt Verpflichtungen (3). Bei Fälligkeit des Vertrags zum Marktwert (geschätzter Wert) wird die Anlage in den Konten der nichtfinanziellen Vermögenswerte und des Sozialkapitals erfasst (4).

7. Abschließende Bemerkungen

Die Beschaffung der Dienstleistung der Verfügbarkeit von Einrichtungen, Geräten oder Ausrüstungen für öffentliche Auftraggeber könnte ein akzeptables Beschaffungsmodell sein, da eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, die Beschaffung nicht in der öffentlichen Verschuldung erfasst werden muss, es im Allgemeinen keine anfänglichen Zahlungen gibt und die Verwaltungsaufsicht und die Aufzeichnungen während der Vertragslaufzeit erheblich vereinfacht werden. Ergänzt werden sollte dies durch den Vorteil für Auftraggeber, die nicht über die Verwaltungskapazität verfügen, um komplexere Einrichtungen, Geräte oder Ausrüstungen zu erwerben.

In diesem Text werden die Möglichkeiten der Anwendung von Lebenszykluskostenkriterien, das Verfahren der Kofinanzierung von Kapitalhilfeverträgen und das Verfahren der Erfassung von Transaktionen in den Konten von Kunden und Auftragnehmern dargelegt.

Verfasser:

  • Prof.dr.sc. Davor Vasiček, Universität Rijeka, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Vorherige.vasicek@uniri.hr.
  • dr.sc. Damir Juričić, Universität Rijeka, Unterstützungszentrum für intelligente und nachhaltige Städte. damir.juricic@uniri.hr.
  • M.Sc. Damir Medved, Universität Rijeka, Unterstützungszentrum für intelligente und nachhaltige Städte.damir.medved@uniri.hr.

[1] Eng. Lebenszykluskosten.

[2] Ein interessantes Beispiel ist das Kernkraftwerk Krško, in dem alle 18 Monate Betankungszyklen stattfinden – die meiste Zeit wird es praktisch mit Nennleistung betrieben.

[3] Quelle: https://www.nature.com/articles/s41467-021-26355-z

[4]Quelle: https://www.researchgate.net/publication/331968857_Reliability_Availability_and_Maintainability_Analysis_for_Grid-Connected_Solar_Photovoltaic_Systems_Accepted_for_publication_in_energies_Mar_22_2019 (11.11.2023.)

[5] Zum Beispiel, wenn Sie mehr als 99,99 erreichen möchten% Die Verfügbarkeit des Systems im Laufe des Jahres kann die Installation zusätzlicher redundanter Systeme und einen wiederholten Anstieg der Kosten für die Aufstellung erfordern (ist eine solche Funktionalität wirklich erforderlich?)

[6] https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5925693/KS-02-13-269-EN.PDF/44cd9d01-bc64-40e5-bd40-d17df0c69334 (8.11.2023.)

[7] Im Rahmen des Vergabeverfahrens muss jeder Bieter den Kapitalwert der Anlage in der Projektionstabelle für die Lebenszykluskosten angeben.


dr.sc. Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Hr. sc. Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Zwei Jahre verpasste Chancen bei der Demokratisierung des Energiesektors und der gemeinsamen Nutzung von Bürgerenergie

Während sich in einigen Mitgliedstaaten Bürger, Unternehmen, Institutionen und lokale Selbstverwaltungseinheiten Gigawatt teilen, haben sie sich in Kroatien noch nicht gespalten oder geliebt. Es gibt Energiegemeinschaften in den Mitgliedstaaten, die Zehntausende von Mitgliedern haben, in erneuerbare Energiequellen investieren und die Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Energie, die für das Leben benötigt wird, durch verschiedene Technologien zur Energieerzeugung und -teilung verteilen. Mit einem Wort, die Bürger in den entwickelten Mitgliedstaaten ergreifen verantwortungsvoll und klug Investitions- und Managementmaßnahmen, um ihr Leben zu verbessern. Ihre Länder schaffen dafür einen Rahmen. In unserem Land ist es dem Staat noch nicht gelungen, durch die "Pflege" seiner "wertvollen" Bürger einen solchen Rahmen zu schaffen, der die kroatischen Bürger in gewisser Weise in eine untergeordnete Position bringt, außerdem trägt die öffentliche Politik zur Erosion der Energiesubstanz bei, trägt zur Nichtverfügbarkeit von Bürgerenergie bei und trägt zur Erhöhung des Risikos von Energiearmut bei. Massiv subventionierte Energiepreise für die Bürger sind sicherlich kein wirksames Instrument.

Einleitung

Die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates datiert vom 5. Juni 2019 und wurde mit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes (ZTEE) am 22. Oktober 2021, d. h. 29 Monate (2 Jahre und 5 Monate) nach Inkrafttreten der Richtlinie, in das kroatische Rechtssystem umgesetzt. Seit Inkrafttreten der ZTEE sind weitere 21 Monate vergangen (1 Jahr und 9 Monate), d. h. insgesamt 4 Jahre und 2 Monate seit Inkrafttreten der Richtlinie, ohne dass in der Republik Kroatien eine Energiegemeinschaft gegründet wurde, ohne dass auch nur ein Milliwatt Bürgerenergie verteilt und ein komplexeres System der Bürgerproduktion integriert wurde.[1] und die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien. Der Grund, der zumindest für die Öffentlichkeit sichtbar ist, ist traditionell: schlechte Vorschriften, die die Gründung und den Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften nicht ermöglichen und erleichtern, sie aber aus unverständlichen Gründen einschränken, behindern, daran hindern, sie zu gründen und zu betreiben. Wenn es den Bürgern der meisten Mitgliedstaaten erlaubt ist, innerhalb von Energiegemeinschaften zusammenzukommen und Geschäfte zu machen, und die kroatischen Bürger nicht, dann kann argumentiert werden, dass sich die kroatischen Bürger in einer untergeordneten Position befinden. Was die Motive dafür sind, sollte nicht eingegeben werden, da sie in der Öffentlichkeit immer nicht kommuniziert werden, so dass eine Person, die nicht an Insiderinformationen beteiligt ist, dem Risiko von Spekulationen ausgesetzt ist. Daher sind die Autoren der Ansicht, dass die Gründe technischer Natur wie die Unmöglichkeit, die Energiegemeinschaft mit dem kroatischen Energiesystem zu verbinden, oder die Unmöglichkeit, gemeinsame Energie von der für solche Aktivitäten zuständigen Institution zu erfassen, und hoffen, dass das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung (MINGOR) verschiedene Experten auf diesem Gebiet einladen könnte, so dass alle zusammen unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und technisch-administrativen Einschränkungen neue und sinnvolle Vorschriften zur Errichtung und Entwicklung des Marktes für Bürgerenergie in der Republik Kroatien beitragen.

Barrieren und Herausforderungen

Ungeachtet des berechtigten oder ungerechtfertigten Grundes, dass es in Kroatien noch keine funktionierende Energiegemeinschaft gibt, ist es auch eine Tatsache, dass die Bürger die Kosten aufgrund verpasster Chancen tragen. Dies wird natürlich in einem Land mit enormen Potenzialen und Chancen keine Überraschung sein, aber es ist notwendig, im Interesse der gesamten Gemeinschaft erneut nur auf einige Autoren bedeutender Hindernisse aufmerksam zu machen, deren Überwindung die Entstehung, Entwicklung und das Wachstum des Marktes der Energiegemeinschaften in Kroatien erheblich beschleunigen könnte.

Niedriger, politisch festgelegter Strompreis

Ein Kommentator des niedrigen Strompreises aus dem Netz für die Bürger ist immer in Gefahr, dass sein Kommentar und die Überlegung, dass er so niedrig und nicht nachhaltig ist, von der Mehrheit der Bürger, die aufgrund seines Wertes im Verhältnis zu ihrer Kaufkraft profitieren, fast belästigt werden. Dies gilt nicht für Bürger, für die selbst ein so niedriger Energiepreis nicht erschwinglich ist. Der Verkauf von Strom zu einem politisch festgelegten Preis, der unter seinem nachhaltigen Mindestwert liegt, weist jedoch mindestens zwei negative Merkmale auf. Das erste negative Merkmal bezieht sich auf die Unfähigkeit, die Gesamtlebenskosten eines Stromversorgers zu decken.[2]. Dieses Defizit im Geschäft des Lieferanten, das sich aus dem Missverhältnis der Struktur der Vermögenswerte und Finanzierungsquellen ergibt, wird höchstwahrscheinlich durch Rekapitalisierung, Kreditaufnahme oder direkte Übertragungen aus dem Haushalt ausgeglichen, daher werden alle Bürger eine Quelle für die Begleichung des Defizits sein, dieselben Bürger, die Strom zu einem nicht nachhaltigen Preis verbrauchen. Das zweite Merkmal bezieht sich auf das Potenzial von Investitionen in Systeme zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Investitionen der Bürger in die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von Bürgerenergie. Der niedrige (nicht nachhaltige und politisch festgelegte) Strompreis aus dem Netz stimuliert nicht[3] Bürger, um ihre eigene Lösung für die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Strom zu finden. Rationales Verhalten wird ein Verhalten sein, das es vorzieht, „nichts zu tun“ und von den kostengünstigen Vorteilen des Netzes zu profitieren. Daher ziehen wir es vor, dass "der Staat sich um die Bürger kümmert" und auf lange Sicht höchstwahrscheinlich nicht nachhaltige Lösungen bietet. Leider werden die Folgen dieser "staatlichen Sorge um die Bürger" von diesen Bürgern selbst getragen, da sie es dem "Staat ermöglicht haben, sich um sie zu kümmern" und es versäumt haben, das zu tun, was wirklich am besten für sie ist – in langfristige nachhaltige Lösungen zu investieren, und selbst erzeugte Energie ist sicherlich Teil dieser Möglichkeiten.

Verpflichtung zur Gründung einer juristischen Person für Bürger, die an dieselbe Transformatorstation angeschlossen sind

Während des Sommers nahm die Regierung der Republik Kroatien unter anderem Änderungen an der ZTEE in Bezug auf den Standort ihres Mitglieds an. Bis zu diesen Änderungen könnten nur lokale Einrichtungen, die an ein und dasselbe Umspannwerk angeschlossen sind, Mitglieder der Energiegemeinschaft sein. So hat unser Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung (MINGOR) die oben genannte Richtlinie verstanden. Eine solche Bestimmung widerspreche der Logik und dem Zweck der Errichtung von Energiegemeinschaften. Diese Bestimmung hat sich jedoch (fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des ZTEE) geändert, und jetzt können sich Mitglieder der Energiegemeinschaft überall auf dem Gebiet der Republik Kroatien befinden. Das macht jetzt Sinn. Es bleibt jedoch die Frage nach dieser Dimension der staatlichen Stimulierung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit von Energiegemeinschaften. In der Tat ist nicht klar, aus welchen technischen oder administrativen Gründen MINGOR es Bürgern, die an ein und dasselbe Umspannwerk angeschlossen sind, nicht erlauben würde, eine Energiegemeinschaft zu bilden, ohne eine juristische Person bilden zu müssen. Solche Fälle gibt es in Europa.[4], Warum kommst du nicht mit uns? Zum Beispiel eine Möglichkeit, die Bürger in ein und demselben Mehrfamilienhaus zusammenzubringen. Dieser Vorschlag wird von MINGOR im Rahmen des e-Consultations-Verfahrens abgelehnt. Das Gesetz der Skalenökonomie weist Energiegemeinschaften an, so groß wie möglich zu sein, damit die Einheitskosten der Gemeinschaftsverwaltung so gering wie möglich sind. In der Praxis wird es jedoch zahlreiche Fälle geben, in denen es logisch sein wird, Einheiten zu verbinden, die mit demselben Umspannwerk verbunden sind. Warum sind Einrichtungen in solchen Fällen nicht von der Verpflichtung zur Gründung einer juristischen Person befreit?

Zur Frage des Ausgleichs für die Nutzung des Verteiler- und Übertragungsnetzes

Während die Energieteilung zwischen Mitgliedern einer Energiegemeinschaft virtuell ist, d. h. abgerechnet wird, und es keine tatsächliche Elektronenbewegung zwischen Mitgliedern der Gemeinschaft gibt, die dazu führen kann, dass das vorhandene Netz verbraucht wird, ist es vernünftig zu akzeptieren, dass der Preis der gemeinsamen Energie mit einem angemessenen Anteil an den Kosten für Investitionen und Wartung des Verteilungs- und Übertragungsnetzes belastet wird. Angeblich haben die zuständigen Institute den beizulegenden Zeitwert dieser Netznutzungspreise noch nicht berechnet und ermittelt. Es wäre in der Tat ein Anreiz, wenn die Entgelte für die Nutzung des Übertragungs- und Verteilungsnetzes für die gemeinsame Energienutzung innerhalb einer Energiegemeinschaft im Allgemeinen niedriger wären als die normalen Entgelte und die Entgelte für die Nutzung des Netzes zwischen Mitgliedern einer an dieselbe Transformatorstation angeschlossenen Gemeinschaft als die Entgelte für die gemeinsame Energienutzung innerhalb einer Gemeinschaft zwischen Mitgliedern, die an entfernte Transformatorstationen angeschlossen sind. Der Verfasser ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Gründung von Energiegemeinschaften nicht als Chance für neue Einnahmen für das Unternehmen verstanden werden sollte, das das Verteilungs- und Übertragungsnetz betreibt, indem die Energieteilungsprozesse auf derselben Grundlage belastet werden wie die Übertragungs- und Verteilungsdienste von Nutzern, die keine eigenen erneuerbaren Energiequellen und/oder Speichersysteme für erneuerbare Energien haben und nicht Mitglied von Energiegemeinschaften sind. Die Tarife für die Nutzung des Übertragungs- und Verteilernetzes sollten Anreize bieten und mindestens geringfügig niedriger sein als die bestehenden Netzentgelte. Beispielsweise könnten Mindesttarife für die Netznutzung unter Mitgliedern einer Energiegemeinschaft gelten, die an ein und dasselbe Umspannwerk angeschlossen ist. Im Vergleich zu diesen Tarifen könnte es etwas mehr für Mitglieder geben, die Energie im Verwaltungsgebiet einer Stadt oder eines Landkreises teilen, und eine dritte Tarifstufe für Mitglieder, die Energie im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien teilen. In Bezug auf die Kostenteilung kommt der Bestimmung des Artikels 26.16 ZTEE, wonach der Verteilernetzbetreiber Abrechnungsdienste für die gemeinsame Energienutzung erbringt, besondere Bedeutung zu. Tatsächlich sollte der Verteilernetzbetreiber keine Gebühren für die gemeinsame Nutzung von Abrechnungsdiensten erheben, da diese Konten dem Betreiber von der Energiegemeinschaft mitgliederweise zur Verfügung gestellt werden.

Der Schlüssel zum Energieaustausch zwischen den Mitgliedern

In Artikel 26.19 heißt es, dass die Energiegemeinschaft dem Verteilernetzbetreiber den Schlüssel für die gemeinsame Energienutzung zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft zur Verfügung stellen sollte. In der Praxis bedeutet dies, dass sich die Energiegemeinschaft auf einen Schlüssel für die gemeinsame Nutzung zwischen ihren Mitgliedern verständigt, diesen Schlüssel irgendwo vorschreibt und der Verteilernetzbetreiber ihn entsprechend dem vorgegebenen Schlüssel in die monatliche Rechnung einbezieht. Daher impliziert die Verordnung eine feste Beziehung (Schlüssel) der Energieteilung. Es bedeutet, dass Mitglieder der Gemeinschaft, z.B. Hunderte von ihnen, jeden Tag, jede Woche, jeden Monat auf die gleiche Weise Energie teilen. Dass in jedem Moment das Mitglied mit der überschüssigen Energie, die er mit den immer gleichen Mitgliedern mit einem Mangel an Energie teilt, bekannt sein wird. Aber in der Natur passieren verschiedene Prozesse. Die Mitglieder der Gemeinschaft haben zwar eine ähnliche Dynamik bei der Energieerzeugung (Mitglieder mit denselben Produktionsanlagen), aber sie können eine sehr unterschiedliche Dynamik beim Energieverbrauch aufweisen. Die Ströme derjenigen Mitglieder, die ihre Überschüsse aufgeben, und derjenigen, die Energie über ihren aktuellen Verbrauch hinaus benötigen, ändern sich von Sekunde zu Sekunde. Heute gibt es verschiedene Softwarelösungen, die das Management und die Berichterstattung dieser realen Dynamik des Energie-Sharing ermöglichen.

Rechtsform der Energiegemeinschaft

Im Bericht über die Konsultation der interessierten Öffentlichkeit zum Vorschlag des Gesetzes zur Änderung des Strommarktgesetzes mit dem endgültigen Vorschlag des Gesetzes (PZ 516) konzentrierte sich einer der Vorschläge auf die Rechtspersönlichkeit der Energiegemeinschaft. Es wird vorgeschlagen, zusätzlich zu dem Text, der sich auf Maßnahmen auf der Grundlage der Verordnung über die Finanzoperationen und die Rechnungslegung von Organisationen ohne Erwerbszweck bezieht,[5] ergänzt die Möglichkeit der rechtlichen Beaufsichtigung von Genossenschaften, die auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes gegründet wurden und tätig sind[6]. Der Befürworter der Gesetzesänderungen lehnt die Bemerkung mit dem Vorschlag mit der Begründung ab, dass:

Die Energiegemeinschaft nach dem Prinzip der Genossenschaft erfüllt nicht die erforderlichen Bedingungen, vor allem weil die Genossenschaft als Organisationsform Genossenschaften oder physische Mitglieder vertritt, ist es nicht möglich, lokale Gemeinschaften und andere, die ermöglicht werden sollten, einzubeziehen. Wie sollte das Konzept der Energiegemeinschaft so organisiert sein, dass es zum allgemeinen Wohlergehen der Gemeinschaft beiträgt und nicht ausschließlich auf Gewinn oder Gewinn ausgerichtet ist? Daher glauben wir, dass es nicht möglich ist, das Konzept einer Genossenschaft in der Energiegemeinschaft zu verwenden, das nach dem Prinzip des Unternehmens organisiert werden kann, und soweit wir wissen, arbeitet das Unternehmen ausschließlich nach dem Prinzip des Profits, und hier würde dieser Vorteil natürlich nur an die Mitglieder der Genossenschaft gerichtet sein. Das Ziel der Energiegemeinschaft ist es, breitere soziale Vorteile zu erzielen, und es ist wichtig, dass neben den Bürgern auch einige andere Organisationsformen oder eine lokale Gemeinschaft oder sogar eine regionale Gemeinschaft daran teilnehmen. Damit wird sicher erreicht und sichergestellt, dass der soziale, ökologische und soziologische Nutzen über dem der Genossenschaften selbst liegt. Auch hier besteht das Ziel der Genossenschaft darin, den Genossenschaften, d. h. ihren Gewinnen, zugute zu kommen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Ziel der Energiegemeinschaft nicht nur das Wohlergehen von Genossenschaften ist, sondern auch die Verbesserung des Lebens und bessere Bedingungen für alle Bürger und nicht nur für Genossenschaften. Förderung in einer Weise, die nicht nur erneuerbare Energien fördert, was manchmal das Hauptziel der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft hier in der Energiegemeinschaft ist, ist eine sehr wichtige Betonung der sozialen Komponente und die Förderung der Vereinigung von schutzbedürftigen und schutzbedürftigen Gruppen von Menschen mit schlechterem Sozial- oder Gesundheitsstatus, die von der Genossenschaft verhindert würde, weil dort nur der wirtschaftliche Nutzen für Genossenschaften im Mittelpunkt stehen sollte.”

MINGOR

Diese Begründung für die Ablehnung des Vorschlags mit der Ausnahme, dass nicht konform Richtlinie (EU) 2019/944, in Kraft seit dem 5. Juni 2019, die zu Nr. 44 der Präambel

„Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen können, dass Bürgerenergiegemeinschaften eine Einrichtung jeder Form wie eine Vereinigung, eine Genossenschaft, eine Partnerschaft, eine Organisation ohne Erwerbszweck oder ein kleines oder mittleres Unternehmen sind, solange eine solche Einrichtung im eigenen Namen Rechte ausüben und Verpflichtungen unterliegen kann.“,

MINGOR

In einigen Teilen ist es auch falsch.. Ohne auf eine umfassendere Ausarbeitung einzugehen, werden mehrere wichtige Determinanten hervorgehoben:

i) Die Rechtsform sollte irrelevant sein. Die Energiegemeinschaft arbeitet in Übereinstimmung mit den Vorschriften, aber in ihrem Geschäft trägt sie auch bestimmte Kosten (z.B. Übertragungs- und Verteilungsnetzgebühren, Geschäftsunterlagen, Beschaffung und Wartung von Sharing-Berechnungsprogrammen, Verwaltung von Gemeinschaftsrechtsträgern, möglicherweise Gehälter von Mitarbeitern, wenn es sich um eine Gemeinschaft mit einer größeren Anzahl von Mitgliedern handelt, Kosten für den Kauf von Energiegeräten, Kosten für die präventive und reaktive Wartung der Anlage, Versicherungsprämien usw.). Diese Kosten müssen aus bestimmten Quellen gedeckt werden.

ii) In der Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass nationale Rechtsvorschriften die Rechtsform der Gemeinschaft nicht einschränken dürfen („Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen können, dass Bürgerenergiegemeinschaften jeder Form von Einrichtung unterliegen, wie etwa einer Vereinigung, einer Genossenschaft, einer Partnerschaft, einer gemeinnützigen Organisation oder einem kleinen oder mittleren Unternehmen.), und unsere zuständige öffentliche Verwaltung lehnt den Rahmen der Kommission ausdrücklich ab. Warum dies so ist, kann man nur vermuten, aber es ist sicherlich schade, dass die kroatischen Bürger den Handlungsspielraum gegenüber den verbleibenden EU-Bürgern schrumpfen lassen.

iii) Die für das JTEC zuständige Behörde begründet ihre Ablehnung des Vorschlags, dass eine Genossenschaft auch die Rechtsform einer Energiegemeinschaft sein kann, mit der Begründung, dass

„... Da die Genossenschaft als Organisationsform Genossenschaften oder physische Mitglieder vertritt, ist es nicht möglich, lokale Gemeinschaften und andere, die ermöglicht werden sollten, einzubeziehen. …”

MINGOR

. Dies entspricht in der Tat nicht der Praxis von Genossenschaften in der Republik Kroatien, da es Genossenschaften gibt, deren Mitglieder öffentliche Einrichtungen sind. Die Zahlung überschüssiger Einnahmen über die Ausgaben an seine Mitglieder ist in keiner Verordnung vorgeschrieben. Eine Genossenschaft muss ihren Mitgliedern keine über die Ausgaben hinausgehenden Einnahmen auszahlen, wenn die Regeln der Genossenschaft dies vorsehen.

iv) Eine Genossenschaft (und auch ein Unternehmen) als Rechtsform einer Energiegemeinschaft wird ebenfalls mit der Begründung abgelehnt, dass

... hier in der Energiegemeinschaft ist der Schwerpunkt auch sehr wichtig auf der sozialen Komponente und der Förderung der Vereinigung von schutzbedürftigen und schutzbedürftigen Gruppen von Menschen mit schlechteren sozialen oder gesundheitlichen Bedingungen, die durch Genossenschaften verhindert würden, weil dort nur der wirtschaftliche Nutzen für Genossenschaften im Mittelpunkt stehen sollte.”

MINGOR

Diese Aussage ist weder zutreffend noch lebensspendend, aber am wenigsten nachhaltig. Soziale Aktivitäten haben einen Preis. Es kann durch Spenden, Subventionen von öffentlichen Einrichtungen, erhöhte Mitgliedsbeiträge von Gemeindemitgliedern, aber auch durch Überschüsse aus dem Verkauf einiger gesetzlich erlaubter Aktivitäten über Ausgaben gedeckt werden.

Chancen, die sich aus der Demokratisierung des Energiesektors ergeben und die uns fehlen

Die letzten zwanzig Jahre waren von raschen technologischen Veränderungen geprägt – von der rasanten Entwicklung des Internets, der Entstehung und Explosion sozialer Netzwerke und schwerwiegender sozialer, sozialer und politischer Verzerrungen, der Globalisierung mit all ihren positiven und negativen Auswirkungen, der Entstehung und Entwicklung künstlicher Intelligenz bis hin zum Prozess der Energiewende hin zu nachhaltigen Energiequellen. Obwohl im öffentlichen Raum unterrepräsentiert, ist es die Demokratisierung des Prozesses der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs, die wahrscheinlich die größte technologische Revolution der letzten Jahrzehnte darstellt. Im Allgemeinen gibt es zwei wesentliche Triebkräfte für die menschliche Entwicklung – Lebensmittel und Energie. In diesem Zusammenhang markieren die Prozesse zur Verbesserung ihrer Produktion Meilensteine und bedeutende zivilisatorische Durchbrüche. Die grüne Revolution und die langfristige Lösung des Problems der Lebensmittelproduktion wurde durch eine Änderung des Produktionskonzepts ermöglicht, dh die Industrialisierung des Lebensmittelkomplexes (von der Einführung von Kunstdüngern, Bodenbearbeitungsmaschinen und heute Automatisierung der Produktionskette vom Hof bis zur Gabel).  Äquivalente Prozesse finden im Energiesektor statt, seit der Entdeckung der Dampfmaschine, Generatoren, Übertragungssysteme und letztlich einer Vielzahl von Geräten für Endverbraucher das Niveau der Standards sichergestellt haben, die wir heute haben.

Aber in beiden Fällen ist Resilienz wichtig. Widerstandsfähigkeit) ), d.h. die Frage, inwieweit wir autark sind und wie wir im Kontext größerer Verzerrungen und möglicher Engpässe funktionieren. Während dies im Zusammenhang mit Lebensmitteln relativ einfach ist – jeder kann einen Garten zu Hause haben und dort etwas zu essen anbauen, war dies im Zusammenhang mit Energie bis vor kurzem nicht möglich. Die Entwicklung von Energiesystemen ist seit einem Jahrhundert extrem zentralisiert, gerade wegen der Notwendigkeit der Industrialisierung und des großen Energieverbrauchs in großen technologischen Anlagen wie Stahlwerken oder Produktionsanlagen wurden große Kraftwerke mit einer Leistung von Hunderten oder sogar Tausenden von Megawatt (MW) gebaut. So ist die Leistung von Flüssen mit Wasserkraftwerken begrenzt, große Wärmekraftwerke wurden auf Kohlebergwerken gebaut, Kernenergie wurde eingeführt und die Übertragung wird durch komplexe Systeme auf der Grundlage von Übertragungsleitungen und Transformatorstationsnetzen sichergestellt. Ein solches System liefert seit langem zuverlässige Energiequellen, aber der Klimawandel und der damit verbundene Umweltpreis lenken die Aufmerksamkeit der heutigen Zeit auf die notwendigen signifikanten Veränderungen.  

Da das Problem auch eine Suche nach einer Lösung in den 1960er und 1970er Jahren nach der globalen Ölkrise schafft, wurde die Erforschung des Potenzials sogenannter „alternativer Energiequellen“ eingeleitet. Die Entwicklung von Technologien, die heute weit verbreitet sind, wurde markiert. Sonnenkollektoren, Batterien, Energiespeicher im Allgemeinen, Überwachungs- und Kontrollsysteme und sogar Energieteilung sind keine Erfindung des 21. Jahrhunderts, sondern Teil eines stabilen technologischen Innovationsprozesses, der je nach Ausmaß der Energiekrise schneller oder langsamer ist. Letztendlich hat sich dies auf die Demokratisierung des Stromproduktionsprozesses ausgewirkt, der es den Bürgern erstmals ermöglicht, Strom aus ihren eigenen Produktionssystemen für ihren eigenen Bedarf und den ihrer Nachbarn zu sichern und so zusätzliche Vorteile in Bezug auf Einkommen oder Ersparnisse zu erzielen. Solche Möglichkeiten tragen sicherlich dazu bei, die Idee von Resilienz, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit zum Leben zu erwecken.

Produktion aus nachhaltigen Energiequellen

Im beobachteten Kontext der Demokratisierung von Energieflüssen ist wohl der bedeutendste individuelle Beitrag, den die Entwicklung von Solarkraftwerken zur individuellen Nutzung leistet. Nachhaltige Energiequellen zeichnen sich durch den Prozess der Umwandlung von Energiequellen wie Sonne, Wind, Geothermie in Strom ohne zusätzliche Umweltverschmutzung aus. Der Begriff einfache Umwandlung bedeutet die Einfachheit der Struktur eines Systems an seinem Standort am Verbrauchsort. Die Erzeugung von Energie aus fossilen Brennstoffen ist deutlich komplexer und die Wertschöpfungsketten sind drastisch länger (Ölfelder, Gewinnung, Rohöltransport, Raffinerieverarbeitung, Transport zum Endverbraucher, Umwandlung über ICE).[7] Generatoren/Motoren und dergleichen). Diese Kettenlänge verringert die Zuverlässigkeit der Energieversorgung, da es zahlreiche mögliche Verzerrungen (wirtschaftlich, politisch, technologisch, ökologisch) gibt, wie eine Reihe von Energiekrisen von den 1970er Jahren bis heute zeigen. Die ökologische Dimension war ein zusätzlicher Anreiz, die Entwicklung alternativer Energiequellen mit dem Ziel zu beschleunigen, die negativen Folgen komplexer Energieketten zu reduzieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass von diesen erneuerbaren Quellen nur Solarenergie das Potenzial zur Demokratisierung hat, da Geothermie und Windenergie bei einem größeren Investitionsvolumen rentabler sind.

Abbildung 1 Komponenten der Stromversorgungskette (Quelle: Autoren)

Die Entwicklung von Solarmodulen war in den letzten zwanzig Jahren wirklich explosiv, und im Wesentlichen ist es neben dem Prozess der Erhöhung der Effizienz der Solarzellen selbst (die ihre physikalischen Grenzen hat) von entscheidender Bedeutung, die Einkaufswert Paneele und Ausrüstung (Wechselrichter, intelligente Zähler) auf das Niveau der Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit für die Bürger. Heute liegt der Kaufpreis eines Standard-Solarkraftwerks für den Eigenbedarf bei ca. 1200 €/kW. Einrichtung Das Kraftwerk ist im Wesentlichen eine relativ einfache Installationsarbeit und kann in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Häufig stellen sich jedoch Fragen nach der zukünftigen Verfügbarkeit von seltenen Rohstoffen für deren Herstellung.  Mineralien und Seltene Materialien Bei der Herstellung von Paneelen wird ein relativ geringer Prozentsatz verwendet. Auch trotz seines Namens sind diese Materialien eigentlich nicht so selten. Ihre Verfügbarkeit ist weniger wirtschaftlich-technischer, sondern eher geopolitischer Natur. Ein weiteres Thema, das häufig angesprochen wird, ist die Frage der Wiederverwertung Sonnenkollektoren und die Gefahr, dass wir uns in etwa zwanzig Jahren in einer Welt wiederfinden werden, die von abgenutzten Sonnenkollektoren bedeckt ist. Allerdings wurden auch in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt, da die Lebensdauer der Paneele lang ist (20-30 Jahre) und die Produktivität allmählich abnimmt.

Supervision und Management

Das nächste Segment der Entwicklung dieses Marktes bezieht sich auf Wandler (Wechselrichter) oder Geräte, die direkte Energie, die von Sonnenkollektoren erzeugt wird, in Wechselenergie umwandeln, wie wir sie normalerweise im Alltag verwenden. Moderne Wechselrichter sind sehr effektiv (zwischen 95% und 98%) daher sind die Umwandlungsverluste praktisch vernachlässigbar. Ein weiteres wichtiges Merkmal heutiger Konverter ist jedoch die Möglichkeit, die Anlage autonom und aus der Ferne zu überwachen (alle modernen Konverter können über mobile Geräte überwacht werden und die Verfügbarkeit von reisestandardisierten Schnittstellen wie Modbusa) die die Möglichkeit bietet, sie vollständig an das Stromnetz anzuschließen. So ermöglichen vernetzte Solarkraftwerke (oft mit Batterien kombiniert) Virtualisierungsprozesse und verbinden eine Vielzahl kleiner Kraftwerke über Aggregationsplattformen mit Organisationen (nachhaltige Energiegemeinschaften), die sich sowohl am Strommarkt als auch im Rahmen der Stabilisierung des Energiesystems ernsthaft beteiligen können. Mit anderen Worten, moderne Wandler sind ein wesentlicher Bestandteil der Demokratisierung von Energieflüssen, denn sie ermöglichen neben der erwähnten Virtualisierung auch Echtzeitinformationen der Kraftwerkseigentümer über Energieerzeugung und -verbrauch und sorgen so für einen schrittweisen Wandel der üblichen Paradigmen im Energiesektor. Das bisherige Paradigma basierte nämlich auf dem Prinzip, dass die Produktion immer dem Verbrauch folgte (um einen gewissen Verbrauch einzubeziehen, musste der Energiebetreiber immer die Energieversorgung sicherstellen, einige Generatoren mussten mehr Energie erzeugen). Die Umstellung auf nachhaltige Energiequellen, die zum größten Teil variabel sind, erfordert jedoch Verhaltensänderungen (Energie wird verbraucht, wenn sie verfügbar ist, d. h. der Verbrauch folgt der Produktion). Auf den ersten Blick scheint es kompliziert, aber in der Natur kommt es darauf an, ein Elektrofahrzeug zu laden, Wasser, Wäsche und Geschirr zu erwärmen, wenn das Solarkraftwerk Energie und dergleichen produziert. Natürlich wird in diesem Zusammenhang gezeigt, dass ein Solarkraftwerk bei der Umsetzung von Smart Home/Building-Lösungen, die Monitoring, Metriken und Management mit Belastungen in energieintensiven Gebäuden bieten, immer kombiniert werden sollte. Und natürlich eine KI-gestützte Automatisierung, die Energieflüsse in einer Anlage nach verfügbaren Quellen und Preisen optimiert.

Energiespeicherung

Die Variabilität nachhaltiger Energiequellen kann durch Energiespeicherplattformen weitgehend kompensiert werden. Obwohl die meisten Batterien die ersten sind, die in den Sinn kommen, handelt es sich bei den meisten der derzeitigen Energiereserven um eine Form von Gravitationsenergie – Wasserreserven in einem See auf der Spitze eines Berges, die bei Bedarf in kinetische Energie umgewandelt werden können, um Turbinen und Generatoren zu betreiben, die Strom erzeugen. Es gibt auch eine gemeinsame Überzeugung, dass alle potenziellen Standorte für solche Pflanzen bereits erschöpft sind, aber das ist nicht ganz wahr, wie eine Analyse der Australian National University of Canberra zeigt.[8]. Die Analyse identifizierte eine globale 616.818 potentielle, wirtschaftlich akzeptable Standorte für die Realisierung von Gravitationsenergiereservoirs mit kombiniertem Speicherpotenzial von 23,1 Mio. GWh. Interessanterweise befinden sich auf dem Gebiet Europas die potenziellsten Standorte im Bereich der Alpen und benachbarte Bosnien und Herzegowina (Abbildung 2). Natürlich sind nicht alle Standorte aus ökologischen, planerischen oder strategischen Gründen akzeptabel, aber diese Forschung erfordert ein Umdenken darüber, welche Potenziale wir tatsächlich haben.

Abbildung 2 Mögliche Standorte für neue Gravitationsenergiereservoirs in der Umwelt der Republik Kroatien. (Quelle: https://re100.eng.anu.edu.au/global/)

In den letzten Jahren hat es viel Aufmerksamkeit erregt. Gravitationsenergiespeichersysteme in Form von Betonblöcken, die in Form von Türmen gestapelt werden, wenn Energieüberschüsse verfügbar sind, und wenn es einen Mangel gibt, werden die Blöcke bei der Stromerzeugung abgesenkt (Abbildung 3). Dies sind sehr alte Ideen, die in Krisenzeiten neue originelle Interpretationen erhalten, was die Essenz eines jeden Innovationsprozesses ist.

Abbildung 3: Gravitationsenergiespeicherung (Quelle: https://www.energyvault.com/)

Elektrofahrzeuge (EV) und ihre Hochleistungsbatterien können verwendet werden, um Strom zu speichern und zu Spitzenzeiten über V2G wieder ins Netz zu bringen[9] Schnittstellen (Abbildung 4). Diese Möglichkeiten[10] sich auf Normen und Marktregelungen stützen, die eine dynamische Energiepreisgestaltung und die Möglichkeit der Eigentümer ermöglichen, von solchen Regelungen zu profitieren, auch angesichts der Tatsache, dass diese Art der Batterienutzung die Anzahl der Lade- und Entladezyklen erhöht und dadurch die Lebensdauer der Batterie im Fahrzeug objektiv verringert.

Abbildung 4: EV zur Unterstützung der Netzstabilisierung (Quelle: Nutzung von Elektrofahrzeugen für Vehicle-to-Grid-Dienste: Fortschritt und Perspektiven)

EV-Batterien können auch nach dem Ende der Lebensdauer des Fahrzeugs verwendet werden (EoL[11]). Wenn die verbleibende Batteriekapazität auf 70-80 fällt% Batterien mit ursprünglicher Kapazität werden in der Regel für den Einsatz in Elektrofahrzeugen ungeeignet. Diese Batterien können jedoch in weniger anspruchsvollen stationären Energiespeicheranwendungen noch jahrelang nutzbar sein und stellen durch zusätzliche Einnahmen einen erheblichen Wert für das Netzwerk, aber auch für den Eigentümer dar.[12].

Es sollte hier betont werden, dass die Entwicklung von Batterien und die Anzahl der Teams, die alternative chemische Prozesse untersuchen, die die Eliminierung von schädlichen oder seltenen Metallen aus Batterien ermöglichen würden, fast exponentiell wächst. Das Hauptproblem ist nicht die Forschung (derzeit arbeiten wir an mehr als 30 verschiedenen chemischen Varianten), sondern die Frage der Herstellung von Laborlösungen und insbesondere der Skalierung der Batterieproduktion auf globaler Ebene. In diesem Zusammenhang folgen bereits im letzten Quartal dieses Jahres Durchbrüche, wenn handelsübliche Batterien mit der doppelten Energiedichte von heute weitreichende Auswirkungen auf die Mobilität haben werden (EV-Fahrzeuge mit einer Reichweite von über 1000 km werden verfügbar sein).

Abschließende Bemerkungen

Fehlende Chancen für die Bürger, die sich aus dem Demokratisierungsprozess des Energiesektors in der Republik Kroatien ergeben, werden bald in das fünfte Jahr eintreten. Dieses Scheitern hat seinen Preis. Dies sind Einsparungen, die die Bürger nicht hätten erzielen können, wenn die Vorschriften es ihnen erlaubt hätten. Es ist besonders wichtig, dass es seit Jahren keine technologischen Barrieren mehr gibt, im Gegenteil, der Großteil der Ausrüstung für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen ist für den durchschnittlichen Haushalt verfügbar geworden, und fortschrittliche Systeme für die Virtualisierung solcher Produktionskapazitäten und ihr gemeinsames Auftreten auf dem Markt sind vollständig entwickelt.  Vorgeschlagene Änderungen an der CCA Sie haben dieses Hindernis nicht gelöst. Daher wird es weitere öffentliche Diskussionen über die Schaffung des besten Rahmens für die Errichtung und den Betrieb von Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien geben.

Die Autoren hoffen, dass die für JTEA zuständige Behörde Experten auf diesem Gebiet zusammenbringt und in mehreren Workshops konstruktiv diskutiert und letztendlich die besten Lösungen bringt. 


[1] Zum Beispiel eine Kombination aus Photovoltaikanlagen auf dem Dach, Batterien, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und möglicherweise kleinen vertikalen Windparks.

[2] Das beste Argument dafür sind die offiziellen Jahresabschlüsse der HEP für das Geschäftsjahr 2022.

[3] Die Rechtfertigung von Investitionen in eigene erneuerbare Energiequellen (Photovoltaik-Dachkraftwerke, Batterien usw.) wird gemessen, indem der Wert der Investition zuzüglich Betriebskosten und die Differenz zwischen dem Preis für Energie aus dem Netz und dem Preis des eigenen Kraftwerks verglichen wird.

[4] https://www.nature.com/articles/s41597-022-01902-5 Eine europaweite Bestandsaufnahme bürgergeführter Energiemaßnahmen mit Daten aus 29 Ländern und über 10000 Initiativen

[5] Gesetz über Finanzgeschäfte und Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen (OG 121/14, 114/22,

mit Wirkung vom 1.1.2023).

[6] Genossenschaftsgesetz (OG 34/11, 125/13, 76/14, 114/18, 98/19 in Kraft seit dem 1.1.2020).

[7] ICE – Verbrennungsmotor

[8] https://doi.org/10.1016/j.joule.2020.11.015 Global Atlas of Closed-Loop Pumped Hydro Energy Storage

[9] V2G – Vehicle to Grid (Vehicle-to-Grid).

[10] https://www.mdpi.com/1996-1073/15/2/589#B7-energies-15-00589 Nutzung von Elektrofahrzeugen für Vehicle-to-Grid-Dienste: Fortschritt und Perspektiven

[11] EoL – End of Life (Ende der Lebensdauer).

[12] https://www.nature.com/articles/s41467-022-35393-0 Schon 2030 könnten Elektrofahrzeugbatterien den kurzfristigen Stromspeicherbedarf decken


Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Kombinierte Finanzierungsinstrumente der EU für Energiegemeinschaften  

Obwohl die Vorschriften, die die Errichtung und den Betrieb von Energiegemeinschaften ermöglichen, vor 16 oder 10 Monaten in Kraft getreten sind, gibt es in der Republik Kroatien immer noch Trotz des großen Interesses von Bürgern und NGOs, die sie stark fördern, wurde keine Energiegemeinschaft gemäß diesen Vorschriften gegründet.. Der Grund liegt offensichtlich in Verordnungen, die weder den Geist der EU-Referenzrichtlinie widerspiegeln noch den modernen Markt der sogenannten Bürgerenergie angemessen gestalten. Die derzeitigen Vorschriften stehen nicht im Einklang mit den Merkmalen des modernen Angebots und der Nachfrage nach erneuerbaren Energien. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die bereits erwähnten bestehenden Verordnungen die Bürger der Republik Kroatien in Bezug auf die Möglichkeiten und das Potenzial der Nutzung und des Austauschs erneuerbarer Energien innerhalb von Energiegemeinschaften in eine etwas untergeordnete Position gegenüber den Bürgern anderer Mitgliedstaaten versetzen. Ziel dieses Artikels ist es, auf die Komplexität des Betriebs von Energiegemeinschaften hinzuweisen und die zuständigen Ministerien zu ermutigen, ein spezifisches kombiniertes Finanzinstrument der EU speziell für Energiegenossenschaften zu programmieren.

EINLEITUNG

Bürgerenergiegemeinschaften sind Unternehmensformationen, in denen Bürger zusammenkommen, um die Vorteile selbst erzeugter erneuerbarer Energien abzüglich der Geschäftskosten zu nutzen. Obwohl der Begriff „Energiegemeinschaften“ generisch ist, wird eine echte Gemeinschaft eine der möglichen Rechtsformen annehmen: Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und dergleichen. Unter Berücksichtigung der gesamten Geschäftstätigkeit, die im Lebenszyklus einer Energiegemeinschaft erwartet wird, deren Rahmen durch das Strommarktgesetz bestimmt wird, wird die wahrscheinlichste Rechtsform eine Genossenschaft sein, d. h. die Energiegemeinschaft wird nach den Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Genossenschaften gegründet und betrieben. Leider wird es vorerst nicht möglich sein, sich als Gesellschaft in der Republik Kroatien zu etablieren, obwohl die Richtlinie (EU) 2019/944 auch eine solche Rechtsform ermöglicht.

Obwohl der Zweck und Zweck der Vereinigung von Bürgern, Behörden und Unternehmern darin besteht, ihre eigene Energie zu teilen, ist es möglich, im wirklichen Leben Geschäftstätigkeiten zu erwarten, die von der ausschließlichen gemeinsamen Nutzung der erzeugten Energie (was bedeutet, dass die Mitglieder der Genossenschaft bereits Tätigkeiten zur Einrichtung von Systemen für die Erzeugung und/oder Speicherung von Energie durchgeführt haben) bis hin zu der Vereinigung aufgrund von Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, der gemeinsamen Nutzung der Nachfrage (Mitglieder der Energiegemeinschaft investieren über eine gebildete juristische Person in Anlagen und teilen und verwalten dann die erzeugte Energie). Daher können die Struktur und der Umfang der Geschäftsaktivitäten ziemlich komplex sein, so dass die zukünftigen Mitglieder der Energiegemeinschaft nach ihrer optimalen Organisation, Wirtschaft, Verwaltung und Finanzierung gefragt werden.

Mit der Umsetzung der genannten EU-Richtlinie in nationales Recht akzeptierte die Republik Kroatien die Idee von Energiegemeinschaften als sozial gerechtfertigtes und wünschenswertes Instrument der Energiewende. Wenn dies zutrifft, sollten auch die öffentlichen Maßnahmen so formuliert werden, dass die Gründung und der Betrieb solcher Unternehmensgründungen mit den verfügbaren Ressourcen erleichtert und gefördert werden. Darüber hinaus könnten Energiegemeinschaften auch ein wirksames Instrument und eine wirksame Maßnahme zur Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien sein, wie in der kürzlich angenommenen Richtlinie vorgesehen. Verordnung (EU) 2022/2577. Beschleunigung Eine der Ressourcen könnte der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 sein, insbesondere in dem Teil, der sich auf Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union bezieht, nämlich kombinierte Finanzierungsinstrumente mit einer nicht rückzahlbaren Komponente, um die Vorbereitung und Gründung von Energiegemeinschaften zu fördern, und eine rückzahlbare Schuldenkomponente, um den Kapitalwert des Projekts teilweise zu begleichen.

ENERGIEGEMEINSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

In den letzten Jahren hat die EU ihre Klima- und Energieziele erhöht und sich unlängst verpflichtet, sie um 55 % zu senken.% Nettotreibhausgasemissionen bis 2030. Ein Schlüsselmechanismus für die Umsetzung dieser Ziele ist die Energiewende hin zu erneuerbaren Energiequellen. Mit der Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED I) im Jahr 2009 hat die EU ein Gesamtziel von 20% Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch bis 2020. Sie wurde 2018 erheblich überarbeitet. (RED II), Festlegung eines neuen EU-Ziels von mindestens 32% Anteil erneuerbarer Energiequellen am Endenergieverbrauch bis 2030. RED III zielt darauf ab, einen vollständig integrierten Energiemarkt zu schaffen, der auch Raum für Innovationen sowohl im Stromnetz als auch auf dem Markt schafft. Um dieses Ziel zu erreichen, sind erhebliche Investitionen in dezentrale Energiequellen wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, Energiespeicher, Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen sowie in alle Arten intelligenter Energielösungen zur Steuerung und Steuerung des Energieverbrauchs von Haushalten erforderlich, um die europäische Strominfrastruktur effizient zu nutzen. Neben Investitionen in die physische Infrastruktur ist es jedoch gleichbedeutend mit der Suche nach neuen Organisations-, Produktions- und Wirtschaftsformen im Kontext einer breiteren Dezentralisierung und Demokratisierung des Energieverbrauchs und der Produktionsprozesse.

Energiegemeinschaften sind eine dieser neuen innovativen Organisationsformen und in den meisten EU-Organisationen, die sich nicht in erster Linie auf kommerzielle Geschäfte konzentrieren. Obwohl sie wirtschaftlich tätig sind, besteht ihr Hauptzweck darin, der Gemeinschaft soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu bieten und keine Gewinne zu erzielen. Der EU-Rechtsrahmen kennt zwei Arten solcher Strukturen: Bürgerenergiegemeinschaften (CEC) und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (REC). Beide Gemeinschaften können Bürger, lokale Behörden oder kleine Unternehmen zusammenbringen, aber nur der REC kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zusammenbringen. Während die CEC eine Kombination aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energiequellen erzeugen und nutzen kann, ist die REC ausschließlich auf erneuerbare Quellen ausgerichtet. Darüber hinaus haben die REC oft auch einen lokalen Kontext: Gemeinden sollten in unmittelbarer Nähe zu den Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien organisiert werden, die sie besitzen oder entwickeln. Als eine Art von gemeinschaftsorientierter Initiative spielen die CEC und die REC eine Schlüsselrolle bei der sozialen Innovation, indem sie eine grundlegende Veränderung des Verbraucherverhaltens widerspiegeln. Traditionell werden passive Verbraucher Miteigentümer erneuerbarer Energiequellen und fördern ein sozial gerechtes Energiemodell, die sogenannte Prosumerisierung (Energieerzeugung und -verbrauch). Im Rahmen der lokalen Energieteilung teilen beispielsweise Eigentümer von Photovoltaikanlagen ihre erzeugte Energie mit Gemeindemitgliedern, die sich solche Anlagen nicht leisten können oder keine ausreichenden Installationsflächen besitzen. Energiegemeinschaften bieten einen breiteren und demokratischeren Zugang zu erneuerbaren Technologien auch für Gemeindemitglieder, die über keine Eigenmittel verfügen, um in erneuerbare Energiequellen zu investieren (gefährdete soziale Gruppen, Rentner usw.). Es wird erwartet, dass ungefähr 264 Millionen EU-Bürger bis 2050 als Eigenerzeuger (Prosumenten) in den Energiemarkt einsteigen und bis zu 45% erneuerbarer Strom. Es gibt jedoch auch zahlreiche Probleme, vor allem bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für CEC und REC, was zu großen Unterschieden bei den Möglichkeiten der Umsetzung von Bürgerenergieprojekten und der Schaffung von Energiegemeinschaften führt. Ein Beispiel ist in Abbildung 1 mit einer Veranschaulichung des Ausmaßes des Problems gegeben.

Abbildung 1: Anteil der Umsetzung von EU-Verordnungen

Quelle: https://www.rescoop.eu/ – Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht.

Die EU schlägt vor, bis 2025 in jeder Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern mindestens eine Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft einzurichten. Sie wird auch die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des gemeinsamen Rahmens für den Eigenverbrauch und die Energiegemeinschaft unterstützen. Der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), das Finanzierungsinstrument der EU für Regionen, die von fossilen Brennstoffen und treibhausgasintensiven Industriezweigen abhängig sind, sollte die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Jahr 2021 ergänzen und Energiegemeinschaften in ganz Europa finanziell unterstützen.

Dies ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. Sie erfordert die aktive Beteiligung von Endnutzern und Bürgern. Energiegemeinschaften können in dieser Hinsicht einen großen Beitrag leisten. Wie in der jüngste Bericht über die Lage der Energieunion der EU, mindestens 2 Millionen Menschen in der Union sind bereits an mehr als 7.700 Energiegemeinschaften, und das Engagement nimmt zu. Energiegemeinschaften in der EU haben mit 7% National installierte EE-Kapazitäten – geschätzt auf 6,3 GW.

Die Anzahl der Gemeinschaften ist sehr variabel, aber letztendlich ist die Anzahl der Gemeinschaften nicht so wichtig, sondern die Anzahl der aktiven Mitglieder. Die Unterschiede sind erheblich, zum Beispiel hat die größte belgische Gemeinde Ecopower mehr als 65.000 aktive Mitglieder, mit großer Produktions-, Management- und Finanzkraft, wo sie aktiv an den Energiemärkten teilnehmen, während deutsche Gemeinden in der Regel kleiner sind und etwa hundert Mitglieder haben, aber mit Aggregatoren verbunden sind, die virtuelle Kraftwerke bilden und komplexe Funktionen von Management und Handel übernehmen. Ein gutes Beispiel ist Nächste Kraftwerke aus Deutschland, das fünfzehntausend Produzenten und kleine Gemeinden zusammenbringt und derzeit eine Kapazität von über 11.000 MW und aktiv gehandelt mit mehr als 15 TWh Energie.

Tabelle 1: Anzahl der aktiven Energiegemeinschaften in Europa

LandAnzahl der aktiven Energiegemeinschaften (2020)
Deutschland1750
Dänemark700
Niederlande500
Vereinigtes Königreich431
Schweden200
Frankreich70
Belgien34
Polen34
Spanien33
Italien12

Quelle: https://energy-communities-repository.ec.europa.eu/support/toolbox/energy-communities-overview-energy-and-social-innovation_en (17.1.2023.)

Für ein besseres Verständnis der Probleme von Energiegemeinschaften in der EU ist es zweckmäßig, eine Matrixansicht einzuführen, die die 4 organisatorischen Archetypen anerkennt, die an den Prozessen der Energieerzeugung und des Energiehandels beteiligt sind, und die 4 Dimensionen, die die Realisierung jedes dieser Archetypen beeinflussen. Tabelle 2 veranschaulicht die Wechselbeziehung zwischen ihnen und die Wechselwirkungen sind nun deutlicher sichtbar. Jede Dimension hat Auswirkungen auf Archetypen, aber einige Einflüsse sind bedeutender, zum Beispiel ist die soziale Dimension in Genossenschaften am ausgeprägtesten und in Aggregatoren am wenigsten vorhanden, weil sie auf unterschiedlichen Grundlagen wirken.

Tabelle 2: Dimensionen und Archetypen von Energiegemeinschaften

Im Jahr 2019 führte die Europäische Kommission eine Umfrage unter den EU-Mitgliedstaaten durch, die die wichtigsten Vorteile von Etablierung von Energiegemeinschaften. Die wichtigsten von den Mitgliedstaaten ermittelten Werte beziehen sich auf den erneuerbaren Aspekt des Projekts der Energiegemeinschaft:

  • Förderung der lokalen Wirtschaft und Investitionen in erneuerbare Energiequellen;
  • Senkung der Endverbraucherrechnungen;
  • Garantierte Erzeugung und Verbrauch von grüner Energie in lokalen Gemeinschaften;
  • Leichter Zugang zu erneuerbaren Energien für alle Verbrauchergruppen und nicht nur für die Privilegierten;
  • Nutzung lokaler Ressourcen für den Anlagenbau und die Energieerzeugung;
  • Zugang zu neuen Kapitalquellen durch direktes Engagement von Einzelpersonen;
  • Lokales Energiemanagement und -optimierung;
  • Peer-to-Peer-Handel;
  • Eigenerzeugung und Eigenverbrauch für ein breiteres Nutzerspektrum;
  • Änderung bestehender Paradigmen, Einführung neuer Grundsätze wie Demand Response – Demand/Response;
  • Entwicklung neuer Dienste wie das Laden von Elektrofahrzeugen;
  • Eigentum und Demokratisierung der natürlichen und produktiven Ressourcen;
  • Zugang zu neuen Kapitalquellen durch direktes Engagement von Einzelpersonen;
  • Ein anderer Ansatz für die Entwicklung des Vertriebsnetzes (verteilt).

Es kann der Schluss gezogen werden, dass es in der EU nach wie vor erhebliche technische, soziale, regulatorische und wirtschaftliche Unterschiede gibt und die Veränderungsprozesse in vielen Mitgliedstaaten zu langsam sind (Kroatien ist ein gutes Beispiel). Der Prozess der Energiewende und des Ausbaus von Energiegemeinschaften ist jedoch unaufhaltsam.

GRÜNDUNG UND UNTERNEHMEN VON ENERGIELÄNDERN

Obwohl es auf der Grundlage bestehender Vorschriften möglich ist, eine Energiegemeinschaft, z. B. eine Energiegenossenschaft, nach den Vorschriften über die Gründung und den Betrieb von Genossenschaften zu gründen, wird ihr Betrieb, d. h. ihr Betrieb, nicht möglich sein. Der Grund ist höchstwahrscheinlich banal und betrifft die betriebliche Fähigkeit des Betreibers des kroatischen Energiesystems, die gemeinsame Nutzung der von einer Energiegenossenschaft erzeugten Energie zu erkennen und zu verarbeiten. Darüber hinaus reduziert die bestehende Begrenzung der Anzahl der Mitglieder einer Energiegenossenschaft auf diejenigen, die an dieselbe Transformatorstation angeschlossen sind, dieses Geschäft auf ein Maß an sinnloser Ineffizienz. Diese Ineffizienz ist auf das Missverhältnis zwischen den Kosten für die Aufteilung der derzeitigen Überschüsse an erzeugter Energie und ihrer gleichwertigen Verfügbarkeit sowie auf die Auswirkungen gemeinsamer Energie zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, den Betrieb von Energiegenossenschaften nach den Regeln gemeinnütziger Organisationen einzuschränken. Diese Beschränkung bringt erhebliche Unsicherheiten in den Betrieb einer Energiegenossenschaft mit sich, da die Vorschriften für den Betrieb von Genossenschaften die Generierung von Mehreinnahmen über die Ausgaben ermöglichen. Diese Überschreitung der Einnahmen gegenüber den Ausgaben kann von der Energiegemeinschaft beispielsweise durch den Verkauf von aggregierter Energie auf dem Markt erzielt werden. Eine solche Möglichkeit ist nach Artikel 26.11. zulässig. Daher ist es rechtmäßig, dass eine Energiegenossenschaft die auf dem Markt erzeugte Energie über einen Aggregator verkauft. Auf dieser Grundlage werden Einnahmen generiert. Auch die Energieteilung zum Laden von Elektrofahrzeugen im Besitz von Genossenschaftsmitgliedern wird sich höchstwahrscheinlich auf einen bestimmten Preis beziehen, so dass dieser Teil der Energie auch als Einkommen der Energiegenossenschaft verbucht wird. Die gleichen Auswirkungen auf die Einnahmen werden auch durch die erzeugte Energie erzielt, die mit den Nichtproduktions- oder Speichermitgliedern der Energiegenossenschaft, den passiven Mitgliedern der Genossenschaft, geteilt wird. Das Teilen von Energie mit solchen Mitgliedern würde höchstwahrscheinlich nicht ohne den zugewiesenen Wert, den Preis, stattfinden. Der Wert dieser Energie wird als Umsatz verbucht. Darüber hinaus wird eine Energiegenossenschaft, die in das Vermögen ihrer Mitglieder investiert, indem sie Kapitalkosten aus anderen Fremdfinanzierungsquellen begleicht, höchstwahrscheinlich in der Zeit der Rückzahlung von Fremdfinanzierungsquellen bestimmte Gebühren von ihren Mitgliedern erheben, um fällige Verbindlichkeiten auf der Grundlage langfristiger Fremdfinanzierungsquellen zu begleichen. Die zu beantwortende Frage bezieht sich auf die buchhalterische und steuerliche Behandlung solcher Transaktionen.

Andererseits ist der Betrieb einer Energiegenossenschaft kein kostenloser Betrieb. Hierbei handelt es sich um Kosten wie Kapitalinvestitionen, Kosten für die Instandhaltung von Anlagen und den Austausch verschlissener Teile, Verwaltungskosten, Zinsen usw. Daher handelt es sich um ein relativ komplexes Geschäftssystem, das unter den Umständen gleicher Einnahmen und Ausgaben nur schwer aufrechterhalten werden kann.

Was bedeutet es naturgemäß, eine Energiegenossenschaft zu gründen und zu betreiben? Über welche Prozesse sprechen wir hier?

Dabei handelt es sich um Prozesse, die nach folgenden Einheiten strukturiert werden können:

Vorbereitung der Energiegenossenschaft

  • Kommunikation mit interessierten Bürgern, Unternehmen und Behörden;
  • Organisation und Durchführung eines Workshops, um zukünftige Mitglieder der Genossenschaft über die bevorstehenden Aktivitäten, die Ziele der Genossenschaft zu informieren, das Ziel ist die Gründung der Genossenschaft, die grundlegenden Aktivitäten, an denen sie teilnehmen werden, die Art und Weise der Regulierung der gegenseitigen Beziehungen, die Gründungskosten und andere;
  • Schlussfolgerungen des Workshops, Folgemaßnahmen und Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft.

Gründung einer Energiegenossenschaft

  • Organisation der konstituierenden Versammlung;
  • Erstellung der Tagesordnung;
  • Erarbeitung der Regeln der Genossenschaft;
  • Führung der Versammlung und des Protokolls;
  • die mögliche Einsetzung eines Aufsichtsgremiums;
  • Erstellung von Unterlagen für die notarielle Beglaubigung;
  • Organisation der Mitgliedereinlage;
  • Eintragung der Genossenschaft in das Handelsgerichtsregister;
  • Eintragung von Genossenschaften in das Register der Wirtschaftssubjekte des kroatischen Statistikamtes;
  • Eintragung von Genossenschaften in das Register der Genossenschaften und Genossenschaftsverbände des kroatischen Genossenschaftsverbands;
  • Eröffnung des Geschäftskontos einer Energiegenossenschaft;
  • Erstellung des Webs der Energiegenossenschaft (Website).

Aufbau der Energieinfrastruktur

  • Prüfung und Messung einer bestehenden Anlage;
  • Aufbau der Anlagen;
  • Verbindung der Anlage.

Unternehmen der Energiegemeinschaft

  • Aufzeichnungen über die gemeinsame Energienutzung;
  • Regelmäßige Berichterstattung über erzeugte und gemeinsam genutzte Energie.

Es werden nur die grundlegenden Prozesse aufgelistet. Jeder von ihnen bringt zusätzliche Aktivitäten mit sich. Das operative Geschäft kann auch Prozesse umfassen, wie z.B.: Planungsorganisation, Erstellung von Verträgen zwischen Investoren und Auftragnehmern, Einholung von Angeboten von Auftragnehmern, Finanzierungsorganisation, Organisation der Lieferung und Installation von Anlagen, Überwachung von Arbeiten/Installation von Anlagen, Prüfung von Anlagen, Organisation der Einholung von Genehmigungen für den Betrieb von Anlagen, Verwaltung der energiegenossenschaftlichen Rechnungslegung, Organisation von Prozessen bei Ausschluss bestehender und Einbeziehung neuer Mitglieder, Erstellung regelmäßiger Finanzberichte, Gestaltung des IoT-Netzes von Sensoren zur Überwachung des Energieverbrauchs, Verwaltung des IoT-Netzes von Sensoren zur Überwachung des Energieverbrauchs, Organisation und Durchführung regelmäßiger Sitzungen der Versammlung und des Aufsichtsrats, Organisation der Aggregation zum Zweck des Verkaufs überschüssiger Energie, Organisation der präventiven und reaktiven Instandhaltung von Anlagen, Anbindung von Energiegenossenschaften usw.

Ohne ausdrücklich in die Organisation und den Betrieb von Energiegemeinschaften einzutreten, in denen sich Unternehmen mit bereits installierten Anlagen zur Erzeugung und/oder Speicherung der erzeugten Energie zusammengeschlossen haben, könnten Energiegemeinschaften, deren Betrieb Investitionstätigkeiten vorausgeht, wie in Schema 1 dargestellt organisiert und finanziert werden:

Regelung 1: Gründung, Finanzierung und Betrieb einer Energiegenossenschaft

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Eine Energiegenossenschaft (1) wird von mindestens sieben Gründern (2) gegründet. Zweck der Genossenschaftsgründung ist die individuelle Erzeugung erneuerbarer Energien (5), deren Aufteilung unter den Genossenschaftsmitgliedern und gegebenenfalls die Speicherung überschüssiger Energie und das Laden von Elektroautos. Unabhängig vom Gründer können der Energiegenossenschaft auch Mitglieder (6) beitreten, die nicht in Anlagen investieren, sondern Energieüberschüsse kaufen/übernehmen, die zu einem niedrigeren Preis als dem aus dem Netz erzeugten und höher als der Erzeugerpreis aus Photovoltaik-/Batterieanlagen sind. Investitionen in Energieanlagen der Energiegenossenschaft können aus kommerziellen Quellen (3) und aus EU-Finanzierungsinstrumenten (4) finanziert werden. Angesichts der komplexen Struktur der Gründung und Leitung einer Energiegenossenschaft kann die Genossenschaft die Dienste spezialisierter Sachverständiger für die Gründung und Geschäftsführung von Energiegenossenschaften in Anspruch nehmen (7).

MERKMALE DER EU-FINANZINSTRUMENTE FÜR ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Zusätzlich zur nicht rückzahlbaren Unterstützung aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027, Finanzinstrumente (rückzahlbare Instrumente) in Form von Schuldtiteln, Garantien und Eigenkapital (Eigenkapital) Quelle. Das wichtigste Merkmal von Finanzierungsinstrumenten im MFR 21-27 ist die Möglichkeit, nicht rückzahlbare Zuschüsse (Zuschüsse) mit rückzahlbaren Zuschüssen (Schulden, Garantien und Eigenkapital) zu kombinieren. Instrumente. Im Allgemeinen ist das Verfahren zur Erlangung von Finanzierungsinstrumenten wesentlich einfacher als das Verfahren zur Erlangung nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Finanzinstrumente sind Produkte europäischer Fonds zu günstigeren Konditionen als kommerzielle Substitute. Zweck der Finanzierungsinstrumente ist die effiziente Entwicklung der Kohäsionspolitik. Bei wirtschaftlich förderfähigen Projekten müssen die Finanzierungsinstrumente die Durchführung unterstützen und stets an den Anbieter zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist die Notwendigkeit, dass Finanzprojekte in Projekten eingesetzt werden, die Einnahmen oder Einsparungen generieren, zu denen Erneuerbare-Energien-Anlagen sicherlich gehören. Da Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien Einsparungen als Differenz zwischen dem Einheitspreis für Netzstrom und Anlagen und der Verringerung der Treibhausgasemissionen generieren, könnte eine Teilfinanzierung von energiegemeinschaftsbasierten Projekten, deren Preis unter dem Marktpreis der Finanzierungsquellen liegt, wirtschaftlich rational und sozial akzeptabel sein.

Während der Zweck von Finanzierungsinstrumenten im Allgemeinen darin besteht, Projekte durch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Nachhaltigkeit um kommerzielle Inhalte zu erweitern, könnte der Zweck von Finanzierungsinstrumenten für Energiegemeinschaften darin bestehen, gesellschaftliche Vorteile aufgrund niedrigerer Energiekosten, einer höheren Erschwinglichkeit, eines geringeren Risikos nachteiliger Auswirkungen des Klimawandels, einer Entlastung des Stromübertragungs- und -verteilungssystems, eines höheren BIP und eines Beitrags zu mehr Wohlstand für die Bürger zu erzielen.

Die wichtigsten Merkmale der Finanzinstrumente im Rahmen des MFR 21-27 sind:

  • Sie dürfen nicht zur Refinanzierung bestehender Verträge, sondern zur Unterstützung jeglicher Art von neuen Investitionen im Einklang mit den zugrunde liegenden politischen Zielen verwendet werden;
  • Unterstützung der Endempfänger für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und Betriebskapital, die voraussichtlich finanziell tragfähig sind und für die keine ausreichende Finanzierung aus Marktquellen zur Verfügung steht;
  • Nur für Investitionen, die zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung nicht physisch abgeschlossen oder vollständig umgesetzt sind;
  • Sie können mit Finanzhilfen in einem einzigen FI-Vorhaben und im Rahmen eines einzigen Vertrags kombiniert werden. In diesem Fall gelten die Vorschriften für FI;
  • Finanzhilfen dürfen nicht zur Erstattung von Unterstützung aus Finanzierungsinstrumenten verwendet werden;
  • Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um förderfähige Kosten für FI, und die Vorschriften für Finanzhilfen gelten in Kombination mit der Finanzhilfe.
  • Finanzinstrumente werden von der Verwaltungsbehörde gewährt (z. B. MRDEUF) oder können der EIB oder der HBOR anvertraut werden;
  • Der Wert der Finanzhilfe für ein und dasselbe Vorhaben darf den Wert des Finanzinstruments nicht übersteigen.

Anders als bisher bei den sogenannten nicht-kombinierten Finanzinstrumenten kann die aktuelle Kombination sein: einen Zuschuss in Kombination mit einem Schuldinstrument, einen Zuschuss in Kombination mit einem Garantieinstrument, ein Nachlass-Finanzinstrument für Schuldtitel (leistungsbezogene Finanzhilfe), eine Finanzhilfe für technische Hilfe in Verbindung mit einem Finanzierungsinstrument und ähnlichen Kombinationen. Damit den Begünstigten Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen, ermittelt das für Wirtschaft zuständige Ministerium den Bedarf, und das für EU-Mittel zuständige Ministerium plant. Wenn wir die soziale Rechtfertigung und die Notwendigkeit von Finanzinstrumenten für eine schnellere Etablierung und Entwicklung von Energiegemeinschaften akzeptieren, werden grundlegende Voraussetzungen für die Programmierung geschaffen.

Angesichts des derzeitigen Rechtsrahmens, der relativ geringen installierten Kapazität von Photovoltaik-Kraftwerken und noch kleineren Batterien, einer angemessenen Differenz zwischen den Preisen für Strom aus dem Netz und Photovoltaik-Anlagen mit der Tendenz, diese Differenz zu erhöhen, und der Beschränkung der Energiegemeinschaft auf dieselbe Transformatorstation ist in den nächsten fünf Jahren mit einer relativ großen Anzahl neu gegründeter Energiegemeinschaften zu rechnen. Es besteht jedoch auch die merkliche Gefahr, dass solche relativ unwirtschaftlichen kleinen Gemeinschaften nicht gegründet werden, so dass ein solcher Rechtsrahmen als geschaffen angesehen werden kann, um die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von Bürgerenergie zu verlangsamen. Da eine solche Verordnung nicht mit der EU-Politik in diesem Bereich im Einklang steht, ist auch mit einer Änderung der Verordnungen in diesem Abschnitt zu rechnen. Im Falle von Änderungen der Vorschriften, die die Errichtung von Energiegemeinschaften anstelle derselben Transformatorstation auf mehr als eine, Siedlung oder Region ausdehnen würden, könnte die Zahl der neu gegründeten Energiegemeinschaften in den nächsten 5 Jahren 200 einer durchschnittlichen installierten Kapazität von mehr als 100 MW der gesamten jährlichen Energieleistung von etwa 100 GWh Energie überschreiten. So könnte es sich um eine beträchtliche Anzahl von Bürgern handeln, die an der Eigenerzeugung beteiligt sind, eine erhebliche Senkung der Energiekosten, eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um etwa 10 000 TCO2 und eine angemessene Entlastung des Stromsystems. Insgesamt werden rund 130 Mio. EUR benötigt, um den beschriebenen, grob geschätzten Markt zu erreichen. Die Finanzierungsquellen insgesamt könnten aus Eigenkapital, Fremdkapital und anderen Fremdkapitalquellen bestehen. Ein Teil der anderen Schuldenquellen könnten die Finanzinstrumente der EU sein. Die Einbeziehung von EU-Finanzierungsinstrumenten könnte aufgrund des geringeren Gesamtinvestitionsrisikos die Neigung zur Einbeziehung anderer Finanzierungsquellen erhöhen. Dies wirft auch die Frage nach den Merkmalen der EU-Finanzinstrumente in Bezug auf die Laufzeit und die Struktur des kombinierten Instruments auf, das aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen besteht. Mögliche Merkmale sind in Tabelle 2 dargestellt:

Tabelle 2: Mögliche Merkmale eines kombinierten EU-Finanzierungsinstruments für Energiegenossenschaften

Quelle: Autorinnen und Autoren.

Nach Ansicht des Autors könnte der Anteil des nicht rückzahlbaren Zuschusses auf der Grundlage der Analyse zahlreicher Investitionsprojekte in Dach- und terrestrischen Photovoltaikkraftwerken bis zu 15 betragen.% (zur Deckung der Kosten für die Gründung einer Genossenschaft, die Entwicklung von Projekten usw.) und ein Darlehen von mindestens 85%Um die Liquidität des Projektbetriebs (Energiegenossenschaften) zu gewährleisten, d. h. die Bedingung, unter der aus den erzielten Einsparungen die fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den beklagten Finanzierungsquellen (gewerbliches Darlehen und EU-Finanzinstrument) vollständig beglichen werden, sollte die Rückzahlungsfrist mindestens 10 Jahre betragen. Der Anteil der kombinierten Finanzierungsinstrumente der EU an den gesamten Finanzierungsquellen könnte mindestens 50 betragen.%.

SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN

Der derzeitige Rechtsrahmen ist gewiss ist nicht förderlich für die Errichtung und den Betrieb von Energiegemeinschaften; Unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Beschränkung auf eine Transformatorstation ist ein unüberwindbares Hindernis für die Entwicklung von Energiegemeinschaften. Die Beseitigung dieser Beschränkung würde Annahmen für die Gründung einer beträchtlichen Anzahl von Energiegenossenschaften im ganzen Land schaffen. Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs von Energiegenossenschaften in Energieanlagen würde die Einbeziehung kombinierter EU-Finanzierungsinstrumente in die Struktur der gesamten Finanzierungsquellen die Entwicklung dieses neuen Marktes erheblich beschleunigen, und solche Möglichkeiten bestehen im MFR 21-27.

Angesichts des komplexen Betriebs von Energiegenossenschaften wird auch die Entwicklung des Marktes für spezialisierte Dienstleistungen im Bereich der Gründung und Verwaltung von Energiegenossenschaften erwartet.


Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Gründung von Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien

Inkrafttreten Gesetz über erneuerbare Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (OG 138/21), Strommarktgesetz (OG 111/2021) i Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten (Amtsblatt 44/2022) wurden die Voraussetzungen für die Gründung von Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien zum Zweck der Vereinigung von Bürgern, Unternehmertum und Körperschaften des öffentlichen Rechts aufgrund der gemeinsamen Erzeugung, des Verbrauchs am Ort der Erzeugung und der gemeinsamen Nutzung der erzeugten Energie unter den Mitgliedern der Gemeinschaft erfüllt. Ziel der Gründung solcher Formationen ist es, Energieunabhängigkeit, Senkung und Stabilität der Energiepreise, größere Effizienz bei der Nutzung der durch die gemeinsame Nutzung erzeugten Energie usw. zu erreichen.

Es ist jedoch sozial gerechtfertigt und wirtschaftlich vernünftig, sich die Frage zu stellen, ob diese Verordnungen einen förderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Einleitung intensiver Investitionstätigkeiten im Bereich der zivilgesellschaftlichen erneuerbaren Energien bieten und ob die oben genannten Ziele in einem sozial und wirtschaftlich akzeptablen Zeitraum erreicht werden? Der allgemeine Eindruck ist, dass die Verordnung ein weiteres Instrument für zuständige öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen darstellt, um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Energiegemeinschaften zu verhindern.

Einleitung

Das Strommarktgesetz sieht die Möglichkeit der Vereinigung von Bürgern, des Unternehmertums und des Flusses von Behörden in den sogenannten Energiegemeinschaften, und die Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten bestimmt das Verfahren und die Vorschriften für die Errichtung von Energiegemeinschaften;. Artikel 26. Das Strommarktgesetz sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen können, um die erzeugte Energie gemeinsam für den Eigenverbrauch zu erzeugen und zu teilen. Dies geschieht über sogenannte Energiegemeinschaften. Bürgerenergiegemeinschaft ist eine juristische Person mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien, deren Anteilseigner oder Mitglieder freiwillig zusammenkommen, um vom Austausch von Energie zu profitieren, die in einem bestimmten Raum der lokalen Gemeinschaft erzeugt und verbraucht wird.

Die Gesetzgebung ermöglicht es den Bürgern, sich mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie Städten, Gemeinden, Institutionen oder Versorgungsunternehmen zusammenzuschließen, um das Potenzial der Erzeugung und des (in-house) Verbrauchs (in-kind, sharing) des erzeugten Stroms besser auszuschöpfen. Zu den geplanten Tätigkeiten der Energiegemeinschaft gehören unter anderem die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Versorgung der Gemeinschaft mit Strom; Energiemanagement; Aggregation von Gemeinschaftsmitgliedern Energiespeicherung, energieeffizient, Laden von Elektrofahrzeugen mit erzeugter Energie usw.

Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Energiegemeinschaften auf freiwilliger und offener Beteiligung beruhen, deren Hauptzweck darin besteht, ihren Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu bieten, anstatt finanzielle Erträge zu erzielen. Der Gesetzgeber versucht, diesen Zweck der Errichtung von Energiegemeinschaften durch Zwang zu erreichen, indem er die Mitglieder der Gemeinschaft verpflichtet, Geschäfts- und Geschäftsbücher in Übereinstimmung mit den Gesetzen über den Finanzbetrieb und die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen zu führen. Diese Regelungen in der Republik Kroatien weichen von der Idee der Richtlinie (EU) 2019/944 ab, die ein Unternehmen ausdrücklich als Rechtsform einer Energiegemeinschaft zulässt.

Punkt 8. Anhang I der Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten legt die Unterlagen und erforderlichen Nachweise fest, die eine Energiegemeinschaft für die Durchführung der Tätigkeiten, für die sie gegründet wurde, benötigt - Energieerzeugung und -teilung. Die Energiegemeinschaft von Bürgern, Unternehmern und Behörden muss in erster Linie ihre Rechtspersönlichkeit annehmen, in der Regel in Form einer Genossenschaft, eines Vereins oder einer Stiftung. Anschließend muss diese juristische Person eine Genehmigung für die Durchführung von Energietätigkeiten beantragen und schließlich mit den Arbeiten und Tätigkeiten beginnen, für die sie gegründet wurde. Es ist ein komplexes Verfahren sowohl in der Phase der Gründung und Vorbereitung als auch später in der Phase der Durchführung von Geschäftsaktivitäten.

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Aktivitäten während der Gründung und des Betriebs der Energiegemeinschaft

Energiegemeinschaften werden am häufigsten als Vereine oder Genossenschaften gegründet. Die Verfahren für die Gründung solcher Rechtsformationen werden bestimmt durch des Vereinsgesetzes (NN Nr. 74/14, 70/17, 98/19) und des Genossenschaftsgesetzes (OG 34/11, 125/13, 76/14, 114/18, 98/19).

Verein

Vereinigung ist jede Form der freien und freiwilligen Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, die sich zum Zwecke des Schutzes ihrer Interessen oder des Schutzes der Menschenrechte und Freiheiten, des Schutzes der Umwelt und der Natur und der nachhaltigen Entwicklung sowie für humanitäre, soziale, kulturelle, erzieherische, wissenschaftliche, sportliche, gesundheitliche, technische, informationstechnische, berufliche oder andere Überzeugungen und Ziele einsetzen, die nicht gegen die Verfassung und das Gesetz verstoßen, und ohne die Absicht, Gewinne oder andere wirtschaftlich abschätzbare Vorteile zu erzielen, vorbehaltlich der Regeln für die Organisation und den Betrieb dieser Vereinigungsform. Die Tätigkeit des Vereins beruht auf dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit, was bedeutet, dass der Verein nicht zum Zweck der Gewinnerzielung gegründet wird. kann aber eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Statuten. Der Verein erwirbt am Tag seiner Eintragung in das Vereinsregister der Republik Kroatien Rechtspersönlichkeit.

Der Verein kann mindestens die drei Gründerväter. Der Gründer eines Vereins kann jede natürliche Person mit Rechts- und Geschäftsfähigkeit sein, wenn seine Rechts- und Geschäftsfähigkeit im Rahmen des Abschlusses von Rechtsgeschäften nicht entzogen wurde, sowie eine juristische Person. Der Verein ist verpflichtet, Liste seiner Mitglieder die elektronisch oder auf andere geeignete Weise aufbewahrt werden und Angaben über den persönlichen Namen (Name), die persönliche Identifikationsnummer (PIN), das Geburtsdatum, das Datum des Beitritts zum Verein, die Kategorie der Mitgliedschaft enthalten müssen, sofern sie durch die Satzung des Vereins und das Datum der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein festgelegt sind, und andere Informationen enthalten können. Die Mitgliederliste wird stets allen Mitgliedern und zuständigen Behörden auf deren Ersuchen zur Verfügung gestellt.

Satzung ist der allgemeine Grundakt des Vereins, der von der Versammlung des Vereins angenommen wird. Die Satzung des Vereins enthält Bestimmungen über Name und Sitz, Vertretung, Tätigkeitsbereiche im Einklang mit den Zielen, Zielen, Tätigkeiten, die die Ziele erreichen, wirtschaftliche Tätigkeiten im Einklang mit dem Gesetz, wenn sie durchgeführt werden, die Art und Weise, wie die öffentliche Tätigkeit des Vereins sichergestellt wird, die Bedingungen und die Art der Mitgliedschaft und Beendigung der Mitgliedschaft, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die disziplinarische Verantwortung der Mitglieder und die Art und Weise der Führung eines Mitgliederverzeichnisses, die Organe des Vereins, ihre Zusammensetzung und die Art und Weise der Einberufung von Sitzungen, Wahl, Widerruf, Befugnisse, Entscheidungsfindung und Amtszeit und die Art und Weise der Einberufung der Versammlung im Falle des Ablaufs des Mandats, der Wahl und des Widerrufs des Liquidators des Vereins, der Beendigung des Vereins, des Vermögens, der Art und Weise des Erwerbs und der Verfügung von Eigentum, des Verfahrens mit Eigentum im Falle der Beendigung des Vereins und der Art und Weise der Beilegung von Streitigkeiten und Interessenkonflikten innerhalb des Vereins. Die Satzung des Vereins kann Bestimmungen über die territoriale Arbeitsweise des Vereins, das Zeichen des Vereins und sein Erscheinen sowie andere für den Verein wichtige Fragen enthalten. Nach der Gründung muss der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Antrag auf Registrierung dem Verein sind das Protokoll über die Arbeit und die Beschlüsse der Gründungsversammlung, der Beschluss der Versammlung über die Einleitung des Verfahrens zur Eintragung in das Vereinsregister, falls ein solcher Beschluss in der Gründungsversammlung nicht angenommen wird, die Satzung, die Liste der Gründer, die Personennamen der vertretungsberechtigten Personen und der persönliche Name oder Name des Liquidators, ein Gerichtsauszug oder ein anderes Register für eine ausländische juristische Person des Gründers des Vereins, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses für Gründer, Liquidatoren und vertretungsberechtigte Personen, die Genehmigung oder Genehmigung der zuständigen Stelle für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit beizufügen, wenn dies durch ein besonderes Gesetz als Voraussetzung für die Eintragung des Vereins vorgeschrieben ist. Die zuständige Verwaltungsbehörde erlässt Lösung auf den Registrierungsantrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung eines gültigen Registrierungsantrags.

Vermögen des Vereins Gelder, die der Verein durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Schenkungen erwirbt, Gelder, die der Verein durch die Durchführung von Aktivitäten erwirbt, die Ziele erreichen, Finanzierungsprogramme und Projekte des Vereins aus dem Staatshaushalt und dem Haushalt lokaler und regionaler Selbstverwaltungseinheiten und Fonds und / oder ausländischer Quellen usw. Wirtschaftszweige der Verein kann zusätzlich zu den in der Satzung festgelegten Tätigkeiten Tätigkeiten ausüben, die seine Ziele verfolgen, darf diese jedoch nicht für seine Mitglieder oder Dritte gewinnbringend ausüben. Erzielt ein Verein bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit einen Einkommensüberschuss über die Ausgaben, so ist er nach der Satzung des Vereins ausschließlich zur Erreichung der in der Satzung festgelegten Ziele zu verwenden. Vereine sind verpflichtet, Geschäftsbücher zu führen und Finanzberichte in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Art der Finanzoperationen und die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen zu erstellen.

Genossenschaft

Genossenschaft ist eine freiwillige, offene, autonome und unabhängige Gesellschaft, die durch ihre Mitglieder und durch ihre Arbeit und andere Tätigkeiten oder die Nutzung ihrer Dienste auf der Grundlage von Einheit und gegenseitiger Unterstützung ihre individuellen und gemeinsamen wirtschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen, erzieherischen, kulturellen und anderen Bedürfnisse und Interessen verfolgt, fördert und schützt und die Ziele erreicht, für die die Genossenschaft gegründet wurde. Die Genossenschaft basiert auf kooperative Werte: Selbsthilfe, Verantwortung, Demokratie, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität sowie die moralischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und Fürsorge für andere. Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern werden von der Genossenschaft geregelt. die Genossenschaftsgrundsätze: freiwillige und offene Mitgliedschaft; Beaufsichtigung der Geschäfte durch die Mitglieder; wirtschaftliche Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder und Verteilung; Autonomie und Unabhängigkeit; allgemeine und berufliche Bildung und Information der Genossenschaftsmitglieder; Zusammenarbeit zwischen Genossenschaften und Fürsorge für die Gemeinschaft. Die staatliche, lokale und regionale Selbstverwaltung fördert die Entwicklung von Genossenschaften durch Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Entwicklung von Genossenschaften und des Genossenschaftssystems.

Eine Genossenschaft kann mindestens die sieben Gründerväter voll funktionsfähige natürliche und juristische Personen. Mit der Gründung der Genossenschaft wird der Gründer der Genossenschaft Mitglied der Genossenschaft und wird in das Verzeichnis der Genossenschaftsmitglieder eingetragen. Die Gründungsversammlung wird von den Gründern der Genossenschaft einberufen. Den Vorsitz der Gründungsversammlung führt einer der Gründer. Die Personen, die eine Erklärung über die Annahme der Genossenschaftsregeln unterzeichnet haben, sind in der Gründungsversammlung stimmberechtigt. Die Gründungsversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der Gründer der Genossenschaft und nimmt die Regeln der Genossenschaft an. Die Regeln der Genossenschaft werden angenommen, wenn die Anzahl der Gründer, die für die Gründung der Genossenschaft erforderlich ist, eine Erklärung über die Annahme der Regeln unterzeichnet, die Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitz, OIB, Nummer und Kennzeichen des persönlichen Ausweisdokuments einer natürlichen Person, dh des Unternehmens, des Sitzes und des OIB einer juristischen Person, enthalten muss. Nach der Annahme der Regeln der Genossenschaft wählt die Gründungsversammlung der Genossenschaft die Organe der Genossenschaft und die Regeln der Genossenschaft, trifft eine Entscheidung über den Eintritt oder die Zahlung der Rolle der Mitglieder und andere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gründung der Genossenschaft.

Regeln für die Zusammenarbeit Bestimmungen über die Gesellschaft, den Sitz und den Geschäftsgegenstand enthalten; interne Organisation; Bedingungen und Art und Weise des Erwerbs der Mitgliedschaft, Form und Höhe, Eintritt und Rückkehr der Mitgliederrollen, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder, Bedingungen und Art und Weise der Beendigung der Mitgliedschaft und andere Fragen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft; Kooperative Einrichtungen: ihre Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten, das Verfahren für die Wahl und den Widerruf, das Mandat der Mitglieder, die Methode der Beschlussfassung und andere Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Kooperationsgremien; die Vertretung und Vertretung der Genossenschaft sowie die Rechte und Befugnisse des Verwalters; das Vermögen der Genossenschaft und die Art und Weise, wie das Vermögen zu veräußern ist; die Verwendung von Gewinnen, d. h. Überschusseinnahmen, die Deckung von Verlusten, d. h. Betriebsdefiziten; der Teil des Gewinns oder Gewinnüberschusses, der dem Mindestreserve-Soll zugeordnet ist; Statusänderungen und Auflösung der Genossenschaft; Informationen für Mitglieder und Geschäftsgeheimnisse; die Art und Weise und das Verfahren der Änderung der Vorschriften und dergleichen.

Ein Mitglied einer Genossenschaft kann nur eine Person sein, die unmittelbar an der Arbeit der Genossenschaft beteiligt ist, die über die Genossenschaft tätig ist oder ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder auf andere Weise unmittelbar an der Erreichung der Ziele beteiligt ist, für die die Genossenschaft gegründet wurde, und ihre Mitgliedschaft nicht auf eine andere Person übertragen kann.

Genossenschaftliches Vermögen die Aufgaben der Mitglieder, die durch die Tätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten der Genossenschaft erworbenen Vermögenswerte und die durch andere Mittel erworbenen Vermögenswerte darstellen, die der Genossenschaft gehören und der Ausübung ihrer Tätigkeiten und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen dienen. Vermögenswerte, die nicht in der Funktion der Ausübung der Tätigkeit der Genossenschaft sind, können von der Genossenschaft durch Beschluss der Versammlung verkauft oder verpachtet werden, und die realisierten Mittel sind für den Betrieb der Genossenschaft zu verwenden.

Wette Ein Mitglied der Genossenschaft kann eine Basis- und eine Zusatzwette sein. Der Betrag der Grundwette ist der gleiche, und sein Betrag wird von der Versammlung bestimmt und darf nicht weniger als HRK 1.000,00 betragen. Eine zusätzliche Wette ist eine Wette, die ein kooperatives Mitglied mit einer Basiswette abschließen kann. Der Betrag des zusätzlichen Anteils ist derselbe, und sein Betrag wird von der Versammlung der Genossenschaft bestimmt. Die Rolle eines Genossenschaftsmitglieds wird auf den Namen des Genossenschaftsmitglieds in das Verzeichnis der Genossenschaftsmitglieder eingetragen. In der Regel wird die Wette in bar getätigt. Wenn die Wette in Gegenständen oder Rechten platziert wird, wird der Geldwert des Gegenstands oder Rechts von einem Gerichtsexperten bewertet. Tritt ein Genossenschaftsmitglied als Anteil an einer Sache oder einem Recht ein, das in das Eigentum der Genossenschaft übergeht, haftet das Genossenschaftsmitglied für die tatsächlichen und rechtlichen Mängel der Sache, als wäre es ein Verkauf.

Eine Genossenschaft kann eine Tätigkeit ausüben mit dem Ziel, einen Gewinn zu erzielen, und kann Tätigkeiten ausüben, um den Bedürfnissen seiner Mitglieder gerecht zu werden. ohne die Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Aus dem durch die jährliche Berechnung ermittelten Gewinn ist die Genossenschaft verpflichtet, Verluste aus früheren Perioden und nach Deckung von Verlusten aus der vorangegangenen Periode aus dem durch die jährliche Berechnung ermittelten Gewinn zu decken – die Genossenschaft teilt mindestens 20 Gewinne zu und verbucht sie getrennt.% für die Entwicklung der Genossenschaft und mindestens 5% Reserveanforderungen, bis diese Reserven den Gesamtbetrag der Beiträge der Mitglieder erreichen.

Der Prozess der Gründung und des Betriebs einer Energiegemeinschaft kann in drei Prozessgruppen zusammengefasst werden:

  1. Bestimmung der Rechtspersönlichkeit der Energiegemeinschaft;
  2. Registrierung der Energieaktivität und
  3. Das Geschäft der Energiegemeinschaft.

Jede dieser Prozessgruppen hat ihre eigenen Teilprozesse, die implementiert werden müssen, um das Endziel des Community-Business zu erreichen.

Bestimmung der Rechtspersönlichkeit der Energiegemeinschaft

Die Energiegemeinschaft wird, wie bereits erwähnt, am härtesten als Genossenschaft oder Verein gegründet werden. Wenn die Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit als Verein erwirbt, sind mindestens drei Gründer erforderlich, während im Falle einer Genossenschaft sieben Gründer erforderlich sind. Interessierte Mitglieder müssen sich versammeln und ihre Absicht zum Ausdruck bringen, eine Gemeinschaft zu bilden und den Zweck und die Ziele der Gründung einer Gemeinschaft zu definieren. Dann erstellt sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechts, das die gewählte Rechtsform regelt, eine Liste der Gründer mit personenbezogenen Daten, bestimmt das Unternehmen und definiert die Regeln, die mit der Unterzeichnung der Annahmeerklärung der Regeln enden. Es folgt die Einberufung der Gründungsversammlung und die Eintragung in das Vereinsregister, d. h. in das Genossenschaftsregister, das die endgültige Rechtspersönlichkeit erwirbt.

Registrierung von Energieaktivitäten

Sobald die Energiegemeinschaft eine juristische Person geworden ist, wird sie eine Genehmigung für die Ausübung einer Energietätigkeit beantragen. Der Antrag wird auf dem Antragsformular für die Erteilung einer Lizenz für die Durchführung von Energietätigkeiten (ZDOED) eingereicht und bei der kroatischen Energieregulierungsbehörde (HERA) eingereicht. Das Antragsformular ist in Anhang IV enthalten. Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Ausgefülltes und zertifiziertes Antragsformular für den Erhalt einer Lizenz für die Durchführung von Energieaktivitäten;
  • Satzung der ausgewählten Gemeindeformation, aus der es plausibel ist, dass sie für Energieaktivitäten registriert ist;
  • den Gründungsakt, d. h. den Rechtsakt, auf dessen Grundlage die juristische Person registriert ist, sowie andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Bürgerenergiegemeinschaft die Anforderungen des für den Strommarkt geltenden Gesetzes an die Bürgerenergiegemeinschaft erfüllt;
  • Liste aller Anteilseigner und aller Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft, aus der sie stammen, für jeden Anteilseigner oder jedes Mitglied;
  • Notarielle beglaubigte Erklärung der verantwortlichen Person über die Kontrolle mittlerer und großer Unternehmen;
  • Auszug aus dem einschlägigen Register, mit dem der Antragsteller nachweist, dass die Bürgerenergiegemeinschaft auf der Grundlage des Gesetzes über die Finanzgeschäfte und die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen tätig ist;
  • Nachweis der technischen Qualifikation;
  • Nachweis der fachlichen Kompetenz und
  • Nachweis der finanziellen Qualifikation.

Die technische Qualifikation ist nachzuweisen durch:

  • Nachweis des Eigentums oder des Rechts zur Nutzung der Geschäftsräume auf der Grundlage eines Mietvertrags oder eines anderen mit dem Eigentümer der Geschäftsräume geschlossenen Vertrags;
  • Beschreibung von Informations-, Kommunikations- und anderen Systemen zur Durchführung von Energieaktivitäten zur Organisation von Bürgerenergiegemeinschaften;
  • bestehende Verträge mit anderen juristischen Personen, die sich auf die fachliche Qualifikation des Antragstellers auswirken;
  • einen dreijährigen Entwicklungs- und Investitionsplan für die Durchführung von Energietätigkeiten und
  • Bedingungen für die Teilnahme an der Bürgerenergiegemeinschaft, die von der Bürgerenergiegemeinschaft angenommen wurden.

Besonderes Augenmerk wird hier auf den dreijährigen Entwicklungs- und Investitionsplan gelegt, der in der Art von Projektionen die Erzeugung und den Verbrauch von Energie auf der Ebene aller Mitglieder der Energiegemeinschaft und das Gleichgewicht der geplanten erzeugten und verbrauchten Energie auf der Grundlage historischer Verbrauchsanalysen und Projektionen im Planungszeitraum darstellt.

Die fachliche Befähigung ist nachzuweisen durch:

  • das Organigramm oder einen Teil des Organigramms des Antragstellers in Bezug auf die Energietätigkeit;
  • eine Liste von Arbeitnehmern, Gemeindemitgliedern oder Anteilseignern in der Energiegemeinschaft, die Aufgaben in der Energietätigkeit der Organisation einer Energiegemeinschaft von Bürgern wahrnehmen, mit Angabe des Bildungsniveaus, des Arbeitsplatzes und der Stellenbeschreibung gemäß der von der verantwortlichen Person in der juristischen Person unterzeichneten Systematisierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsplätzen;
  • Bestehende Verträge mit anderen juristischen Personen, die sich auf die fachliche Kompetenz des Antragstellers auswirken.

Da die Energiegemeinschaft zumindest in der ersten Phase der Marktbildung von Energiegemeinschaften eine geringere Zahl von Mitgliedern haben wird, u. a. weil die Energiegemeinschaft ausschließlich um eine einzige Umspannstation gebildet werden kann, wird es wirtschaftlich irrational sein, die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu erwarten und die Ziele in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Rechtfertigung von Investitionen in Energieanlagen zu erreichen. Die fachliche Kompetenz dürfte vor allem durch die Qualifikation der Gesellschafter oder Anteilseigner nachgewiesen werden, meist durch einen Vertrag (auslagern) mit Unternehmen, die sich auf die Errichtung, Registrierung, Installation und Wartung von Energieanlagen, Überwachung, Geschäftsunterlagen und Berichterstattung über den Betrieb von Energiegemeinschaften spezialisiert haben. Die finanzielle Qualifikation wird durch die BON-1- und BON-2-Formulare belegt, d. h. die Erklärung der Geschäftsbank über die Solvenz der juristischen Person.

Unternehmen der Energiegemeinschaft

Sobald sie gegründet und Rechtspersönlichkeit erworben und eine Genehmigung zur Ausübung einer Energietätigkeit erhalten hat, kann die Energiegemeinschaft ihren Betrieb aufnehmen. Obwohl Einrichtungen (Bürger, Unternehmen und Behörden) in der Energiegemeinschaft zusammenkommen können, nachdem sie PV-Anlagen einzeln beschafft haben, ist es höchstwahrscheinlich, dass Einrichtungen in der Praxis erst nach der Einrichtung der Gemeinschaft Anlagen erwerben und einrichten werden. Der Grund für eine solche Einstellung wird der Vorteil in Form eines niedrigeren Stückkaufpreises der Anlage sein, wenn eine größere Menge beschafft wird, sowie die Verringerung des Risikos aufgrund der Bündelung von Wissen und Erfahrung bei der Auswahl der Anlage, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme sowie der Finanzierung und Verwaltung von Gemeinschaftsgeschäften.

Die Energiegemeinschaft (Genossenschaft, Verein) ist jedoch keineswegs eine statische Formation, die die Tätigkeit ihrer Mitglieder ausschließlich in der Phase der Errichtung und Installation der Anlage erfordert. Wie bereits erwähnt, handelt die Gemeinschaft nach den Grundsätzen einer Organisation ohne Erwerbszweck, was bedeutet, dass die Buchführung der Organisationen ohne Erwerbszweck laufend erfolgen muss. Obwohl eine große Anzahl von monatlichen Transaktionen nicht erwartet wird, ist immer noch nicht bekannt, wie Energieteilungsprozesse behandelt und wie sie in den Konten erfasst werden. Sie müssen auch die Versammlungen des Vereins oder der Genossenschaft einberufen und daran teilnehmen, Berichte erstellen und annehmen und Dokumente archivieren. Auch bei der Einholung von Genehmigungen sollte ein Geschäftsplan erstellt werden, so dass es in regelmäßigen Abständen notwendig sein wird, die erreichten geschäftlichen finanziellen Werte mit den geplanten zu vergleichen und im Falle von Abweichungen über Aktivitäten zu entscheiden.

Probleme bei der Instandhaltung der Infrastruktur

Der Betrieb der Anlage impliziert nicht nur ihre Installation, sondern auch ihre Wartung. Angesichts der langen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (20, 25 und mehr Jahre) muss diese Einrichtung beibehalten werden. Und hier ist es möglich, die Auswirkungen von Skaleneffekten zu nutzen, bei denen die Kosten für die Wartung von Einheiten niedriger sein könnten, wenn diese Wartung von der Gemeinschaft im Vergleich zum einzelnen Prosumenten vertraglich vereinbart wird. Es wird sicherlich notwendig sein (in der Regel etwa im Alter von 12 Jahren), den Wechselrichter zu ersetzen, der auch in Zukunft erworben werden muss. Der Kauf von mehr Wechselrichtern könnte zu einem niedrigeren Stückpreis führen. Schließlich können am Ende des Lebenszyklus Fragen in Bezug auf die Einstellung des Betriebs und die Einleitung eines neuen Investitionszyklus sowie Fragen in Bezug auf die Entsorgung abgenutzter Photovoltaikmodule aufgeworfen werden. All diese Aktivitäten sind in der Gemeinde leichter durchzuführen.

Obwohl die Gemeinschaft von einer Gruppe von Bürgern gegründet wird, sind während der Lebensdauer der Einrichtung und des Betriebs der Energiegemeinschaft die Interessen der Einbeziehung neuer Mitglieder der Gemeinschaft möglich. Diese Einbeziehung kann, wenn sie zunächst vertraglich gut geregelt ist, einfach sein, wodurch alle Mitglieder der Gemeinschaft mehr profitieren als die Kosten für die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Diese Effekte sind mit Software verbunden, die Überwachung und Energieteilung verwaltet. Ein größerer Digitalisierungsgrad von Wohnungen kann größere Auswirkungen auf die Manövrierfähigkeit und Effizienz des Energieverbrauchs haben. Um dies zu erreichen, werden die Mitglieder der Gemeinschaft zu Beginn ihrer Tätigkeit den Nutzen der Installation von Komponenten sogenannter Smart Apartments oder Häuser in Betracht ziehen.

Profiling von Haushalten

Es scheint, dass die Schaffung einer effizienten Energiegemeinschaft heute untrennbar mit dem Prozess der Profilierung von Haushalten verbunden ist, der die Identifizierung der Eigenschaften von Verbrauchern (Haushaltsgeräten) und der Art und Weise, wie sie vom Haushalt genutzt werden, umfasst. Ein solches Profiling von Haushalten erfolgt über die Sensorik- und Messinfrastruktur eines Smart Homes und ermöglicht eine präzise Planung und Optimierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs. Neben der Energie ist auch die wirtschaftliche Optimierung wichtig, dh die Nutzung von Energie oder deren Verkauf, wenn sie als Standardfunktionalität von Plattformen zur Verwaltung von Energiegemeinschaften am wirtschaftlichsten gerechtfertigt ist. Es wird auch gut sein, die Möglichkeit der Auftragsvergabe für die Überwachung dieser Prozesse in Betracht zu ziehen. auslagern Dienstleistungen. Schließlich wird die Community eine eigene Website haben, die sie auch pflegen muss, um für ihre Mitglieder funktional und nützlich zu sein. Die Aktivitäten der Geschäftsphase des Gemeinschaftslebens umfassen nicht die Aktivitäten im Zusammenhang mit einer möglichen Energieaggregation und dem Betrieb auf dem Energiemarkt, was eine ganze Reihe zusätzlicher Aktivitäten darstellt, die professionell verwaltet werden müssen.

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Finanzierung der Beschaffung von Energieerzeugungs- und -teilungsanlagen

Photovoltaik-Kraftwerke, Smart Housing (Home)-Komponenten, Energiemanagement- und Sharing-Programme, Business Records-Systeme usw. können auf verschiedene Weise beschafft werden, je nachdem, wie sich Energiegemeinschaften in Bezug auf Eigentum und Risikoteilung organisieren und je nach dieser Entscheidung, wie die Beschaffung finanziert wird. In der Praxis werden Energiegemeinschaften höchstwahrscheinlich auf eine der drei in Schema 1 dargestellten Arten organisiert:

Regelung 1: Organisation von Energiegemeinschaften in Bezug auf Eigentum und Risikoteilung (Quelle: Autoren)

Im Modell A erwerben die Mitglieder der Gemeinschaft Fotovoltaikanlagen (FNE – photovoltaische Kraftwerke) einzeln. Nach der Installation oder davor kommen sie in einer Energiegemeinschaft zusammen. Nach dem Modell B gründen Unternehmen zunächst eine Energiegemeinschaft und dann investiert die Energiegemeinschaft in Einrichtungen (in der Regel auf den Dächern ihrer Mitglieder). Im Modell C gründen die Bürger eine Energiegemeinschaft und schließen den Kauf des Verfügbarkeitsdienstes ab (ECaaS – Energiegemeinschaft als Dienstleistung) Photovoltaikanlagen, in denen der Lieferant seine Photovoltaik-Kraftwerke auf den Dächern von Gemeindemitgliedern installiert und für die Energieerzeugung eines Gemeindemitglieds im verfügbaren Zustand hält.

Je nach Beschaffungsmodell der Anlage wird auch ein akzeptables Finanzierungsmodell entstehen. Die Finanzierungsmodelle sind in Schema 2 dargestellt:

Regelung 2: Modelle zur Finanzierung der Beschaffung von Photovoltaikanlagen (Quelle: Autoren)

Bei Modell A finanzieren die Gemeindemitglieder die Installation der Anlage aus eigenen oder fremden Eigenkapital- und Fremdkapitalquellen. Bei Modell B werden die Finanzierungsquellen von der Energiegemeinschaft (Rechtsträger) bezogen. Diese Quellen können teilweise Eigenkapital (aus den Rollen der Mitglieder der Gemeinschaft) und teilweise Schulden (von Geschäftsbanken oder Finanzinstrumenten der Europäischen Union, wenn sie vom für EU-Mittel zuständigen Ministerium programmiert werden) sein. Im Fall des Modells C haben weder die Gesellschafter noch die juristische Person irgendeine Verbindung zu den Finanzierungsquellen. Sie werden vom Anbieter des Verfügbarkeitsdienstes erworben und gehen mit Ablauf des Vertrags über die Beschaffung der Verfügbarkeit in das Eigentum des Mitglieds oder der juristischen Person der Energiegemeinschaft über.

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Offene Punkte

Obwohl Vorschriften in Kraft sind, auf deren Grundlage eine angemessene Energiegemeinschaft geschaffen werden kann, gibt es in der Praxis eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem rechtmäßigen Betrieb und Fragen im Zusammenhang mit versteckten Kosten, die aufgrund kreativer Überraschungen der juristischen Person, die für den Anschluss des Photovoltaikkraftwerks an das Verteilungsstromsystem verantwortlich ist, oft nicht vorhersehbar sind. Nachfolgend ein paar Fragen.

Kosten für die gemeinsame Nutzung von Energie zwischen den Mitgliedern

Abhängig von den berechneten Gesamtlebenskosten jeder einzelnen Anlage eines Mitglieds der Gemeinschaft und der Intensität der Produktion werden die Preise der von jedem Mitglied erzeugten Energie relativ ähnlich oder mit minimalen Unterschieden sein. Abweichungen vom Durchschnittspreis hängen auch vom gewählten Beschaffungsmodell ab. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Preise für erzeugten Strom niedriger sein werden als die Preise für Strom aus dem Netz. Zur Veranschaulichung wird davon ausgegangen, dass der Preis für Netzenergie 0,152 €/kWh und der Preis für FNE-Energie 0,091 €/kWh beträgt. Dies ist die Differenz von 0,061 €/kWh zwischen Strom aus dem Netz und FNE. Wenn Gemeindemitglieder Strom teilen, teilen sie sich Dienstleistungen, die einen eigenen Kaufpreis haben (Produzentenpreis, im Beispiel 0,091 €/kWh), dieser Service wird von Gemeindemitgliedern produziert und in einem geschlossenen, von der Gemeinde begrenzten Markt ausgetauscht.

In diesem Zusammenhang ist unklar, zu welchem Wert die Bürger die gemeinsame Energie aufzeichnen werden? Geht das auf Kosten der Produktion? Warum sollten die Bürger keinen Preisunterschied haben (in dem Raum zwischen dem Produktionspreis von 0,091 €/kWh und dem Preis für Energie aus dem Netz von 0,152 €/kWh ist es ein Raum von signifikanten 0,061 €/kWh, der, solche Erwartungen sind in der Zukunft, steigen wird)? Dies ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Community Business. Wenn den Mitgliedern der Gemeinschaft keine Freiheit bei der Bildung von Abrechnungspreisen für gemeinsame Energie eingeräumt wird, sollte dies deutlich betont werden, um die Risiken der Errichtung und des Betriebs von Energiegemeinschaften zu verringern.

Steuerliche Behandlung der Energieteilung

Der Preisunterschied beim Waren-, Waren- und Dienstleistungsverkehr unterliegt der Besteuerung. Der Preisunterschied wird von einem Mitglied der Gemeinschaft erreicht, wenn es die erzeugte Energie mit dem Mitglied zu einem höheren Preis als seinem Produktionspreis teilt. Die Frage, die eindeutig zu beantworten ist, ist, ob diese Differenz der Mehrwertsteuer unterliegt und ob eine Differenz zwischen Einnahmen (aus geteilter Energie) und Ausgaben (aus dem Preis der erzeugten Energie) der Einkommens- oder Gewinnsteuer unterliegt. Vielleicht wäre die Lösung, die Ansicht klar zu kommunizieren, dass die gemeinsame Energienutzung innerhalb der Energiegemeinschaft unabhängig von den gemeinsamen Preisen und den Preisen für die Energieerzeugung nicht besteuert wird. Eine wichtige Mission von Bürgerenergie oder Energiegemeinschaften in der Welt ist es, Energiearmut zu reduzieren, zum Beispiel liefern viele Energiegemeinschaften Energie an ihre bedürftigen Mitglieder völlig kostenlos als Teil eines breiteren Kontextes der Verringerung sozialer Unterschiede, und es ist wichtig, in dieser Hinsicht zu berücksichtigen Mögliche Steuererleichterungen für Gemeindemitglieder.

Kapazität der Einrichtung in Bezug auf das Mitglied und die Gemeinschaft

Ganz einfach, Bürger, die eine größere Menge an Jahresenergie produzieren als der durchschnittliche Jahresverbrauch, werden durch geringere Kosten für die Übernahme von überschüssiger erzeugter Energie und / oder eine Statusänderung bestraft. Gilt diese Regel, wenn ein solcher Fall innerhalb einer Energiegemeinschaft auftritt? In einer Energiegemeinschaft können Bürger zusammenkommen, die aufgrund der technischen Gegebenheiten des Daches nicht in der Lage sind, die Menge an Energie zu produzieren, die sie verbrauchen. Auf der anderen Seite haben einige Mitglieder der Gemeinschaft die technischen Voraussetzungen, um eine deutlich größere Menge an Energie zu produzieren als die Menge, die sie in einem Jahr verbrauchen. Kann ein Mitglied Energie für sich selbst und die anderen Mitglieder der Gemeinschaft erzeugen?

Kann in einem solchen Fall ein Bürger, der für sich selbst und für die Mitglieder der Gemeinschaft produziert, die gemeinsame Energie zu einem höheren Preis als seinem Produktionspreis (sein Interesse), aber zu einem niedrigeren Preis als dem Netzpreis (das Interesse des nicht energieerzeugenden Mitglieds der Gemeinschaft) berechnen? Wenn Energie kostenlos geteilt werden muss, dann haben alle Mitglieder der Gemeinschaft ein Interesse daran, Energie nicht zu produzieren, sondern kostenlos von einem anderen Mitglied zu erhalten, und das Mitglied, das produziert, hat kein Interesse daran, für ein anderes zu produzieren.

Kosten für die Nutzung des Netzwerks in Sharing-Prozessen

Wenn Mitglieder einer Energiegemeinschaft die erzeugte Energie teilen, teilen sie sie über ein Verteilungsnetz, ein Netzwerk, das ein Mitglied der Gemeinschaft mit einer Transformatorstation verbindet. Schließlich kann die Energiegemeinschaft, wie sie durch unsere Vorschriften bestimmt wird, nur von Mitgliedern gebildet werden, die an dieselbe Transformatorstation angeschlossen sind. Diese Einschränkung ist sicherlich nicht anregend oder sozial gerechtfertigt, da die Bürger keine Absicherungsinstrumente gegen das Risiko der geografischen Verteilung des Sonnenlichts verwenden. Zum Beispiel wäre es effizienter, wenn Mitglieder einer Energiegemeinschaft über ein breiteres geografisches Gebiet verteilt wären, so dass, wenn ein Mitglied bewölkt ist, das andere die Sonne scheint und Energie effizienter genutzt wird.

Ein noch besseres Schutzinstrument wird mit Windgeneratoren und Batterie-Energiespeichern kombiniert. Eine solche Beschränkung erscheint nur für einen Verteilernetzbetreiber wirtschaftlich sinnvoll, der nach 30 Jahren immer noch nicht bereit ist, innovativ zu sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Energiegemeinschaften, sondern auch einer großen Anzahl von Immobilienbesitzern an der Adriaküste (fast 400.000 Anlagen), die es attraktiv finden würden, die Produktion eines Ferienhauses mit ihrer Anlage am Wohnort zu verbinden. Neben der Frage der nationalen "Anbindung" der Produktion an die eigenen Anlagen ist es ähnlich wie bei internationalen Verbindungen innerhalb der EU (über 100.000 ausländische Immobilieneigentümer aus Slowenien und Deutschland würden die Möglichkeit begrüßen, erneuerbare Energien aus ihren Anlagen in Kroatien in ihren Heimatländern zu nutzen. Es sollte sofort gesagt werden, dass es keine technischen Hindernisse gibt, weil sie so sind. EU-Initiativen sich in der Forschungsphase befinden oder bereits in mehreren transnationalen Energiegemeinschaften umgesetzt wurden, die in den Hoheitsgebieten mehrerer EU-Länder tätig sind, heißt es: Offensichtlich möglich.

Wird die gemeinsame Energie durch die Nutzung des Verteilernetzes oder gegebenenfalls des Übertragungsnetzes zusätzlich belastet? Dies sind Fragen von besonderer Bedeutung für die Berechnung der finanziellen Rentabilität eines Photovoltaik-Kraftwerks, denn wenn der Produktionspreis für Energie aus einem Photovoltaik-Kraftwerk um eine mögliche Gebühr für die Nutzung des Netzes erhöht wird, könnte der oben hervorgehobene Unterschied vollständig neutralisiert werden, so dass die Aufteilung finanziell nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber hat sich hierzu noch nicht geäußert. Darüber hinaus sollte auch die Frage der technisch korrekten Vernetzung von Community-Mitgliedern mit einem privaten Netzwerk aufgeworfen werden. Wenn der Preis eines technisch einwandfreien Netzes pro Energieeinheit niedriger wäre, warum wäre eine solche Option dann nicht akzeptabel?

Qualifikationskriterium

Ein weiteres wichtiges Thema ist unklar. Sie betrifft die in Anhang IV genannten Berufsqualifikationen. Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten. Die Verordnung schreibt nämlich vor, dass die Energiegemeinschaft über Personen verfügen muss, die qualifiziert sind, die Gemeinschaft zu führen. Aus dem Wortlaut geht hervor, dass diese berufliche Qualifikation entweder von berufstätigen Arbeitnehmern oder von einem Berufsmitglied der Gemeinschaft oder durch einen Vertrag mit einem externen Lieferanten nachgewiesen wird, der für die Erfüllung der Aufgaben, an denen die Gemeinschaft beteiligt ist, zuständig ist. höchstwahrscheinlich ist diese Aussage im vorherigen Satz richtig, aber sie kann nicht ganz sicher sein.

Außerdem bleibt die Frage, was es bedeutet, „professionell“ zu sein? Ob es sich um Expertise bei der Installation von Photovoltaik-Kraftwerken handelt, ob es sich um professionelles Community-Management handelt, ob es sich um professionelle Geschäftsunterlagen oder professionelle Wartung handelt. Dies ist nach wie vor ein Thema, und es wäre von großer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine klarere Definition der Frage des Fachwissens haben. 

Versteckte Kosten – eine praktische Sicht

Eines der Probleme bei der Bildung von Energiegemeinschaften ist das Problem einer großen Anzahl versteckter Kosten für Investoren. Sie resultieren weitgehend aus Inkonsistenzen und Unlogischkeiten in den HEP-Verfahren, und dann erscheinen völlig unrealistische Projektionen der wirtschaftlichen Rentabilität von Investitionen. Solche versteckten (oder unerwarteten) Kosten können 10-15% Gesamtkapitalwert des Projekts Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Begründung. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung eines Beispiels aus der jüngsten Praxis, das auf zahlreiche Unlogischkeiten hinweist, aber auch auf die Möglichkeiten zur Verbesserung des Prozesses des Anschlusses eines Photovoltaik-Kraftwerks.

Installation eines FN-Kraftwerks auf einem Einfamilienhaus

In einem Einfamilienhaus mit zwei Etagen (Erdgeschoss und erster Stock) ist geplant, ein Photovoltaik-Kraftwerk zu installieren, das das gesamte Gebäude mit Energie versorgt. Die Wohnungen sind getrennt und haben jeweils einen eigenen Zähler (so und OMM - Accounting Measurement Place). Alle gemeinsamen Geräte sind auch mit der Wohnung im Erdgeschoss verbunden - Geräte in Garagen, Heizraum für Zentralheizung, Tavernen und Gartenanlagen im Freien. Die ursprüngliche Idee bestand darin, das Photovoltaik-Kraftwerk nach dem aktuellen HEP-Verfahren an einen der OMM anzuschließen und den anderen OMM als Energieverbraucher „mitzuberechnen“. Ausgangspunkt ist die Schaffung einer „Mikroenergiegemeinschaft“ innerhalb des Gebäudes – das gleiche Prinzip könnte auf größere Gebäude mit mehreren Wohnungen (Gebäude mit mehreren Wohnungen, aber auch auf Gebäude, die derselben Person gehören, wie Ferienhäuser an einem anderen Ort usw.) übertragen werden.

Es sollte betont werden, dass es in solchen Fällen unnötig und ineffektiv ist, formelle Energiegemeinschaften zu gründen, wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben – dies ist eine sehr einfache Aggregation auf Anlagenebene –, die natürlich perspektivisch an einer regulären Energiegemeinschaft teilnehmen können oder auch nicht. Grundsätzlich könnte diese „Aggregation“ im Rechnungsführungssystem von HEP so erfolgen, dass die beiden OMM eine „Mikrogemeinschaft“ bilden und die berechnete Gesamtenergie, die aus dem FNE erzeugt wird, nach einem Schlüssel in beide OMM aufgeteilt wird (z. B. 60% für Erdgeschoss und 40% für den Boden im beobachteten Fall). Letztendlich bedeutet dies, dass beide Wohnungen von der vom FNE erzeugten Energie profitieren, obwohl der FNE physisch nur an ein OMM angeschlossen ist. Dieses Prinzip ist für größere Einrichtungen oder Wohnungen und sogar für geografisch abgelegene Einrichtungen vollständig reproduzierbar und erfordert keine zusätzliche Infrastruktur außer einer kleinen Änderung des Buchhaltungssystems von HEP.

Legal (in der Einleitung zu erwähnen Strommarktgesetz) Dieser Bereich ist durch die Form klar definiert der AKTIVITÄTSKÄUFER, und definiert die Verpflichtung Netzbetreiber:

Aktiver Kunde ein Endkunde oder eine Gruppe gemeinsam handelnder Endkunden ist, der in seinen eigenen Räumlichkeiten innerhalb festgelegter Grenzen erzeugten Strom verbraucht oder speichert oder selbst erzeugten Strom verkauft oder an Flexibilitäts- oder Energieeffizienzprogrammen teilnimmt, sofern diese Tätigkeiten nicht seine primäre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellen;

Artikel 3 Absatz 5

Endkundengruppe gemeinsam gemäß Artikel 25 Absatz 1 die Messstellen der Endkunden in demselben Mehrfamilienhaus und/oder denselben Geschäftsräumen, mit denen die Erzeugungs- oder Energiespeicheranlage über die Messstelle verbunden ist; ein individueller Endkunde, einem Sammelverbrauchsmesspunkt oder über einen speziellen Messpunkt für eine Erzeugungs- oder Energiespeicheranlage.

Artikel 25 Absatz 4

Der Netzbetreiber muss die in Artikel 25 Absatz 1 genannte Gruppe gemeinsam handelnder Endkunden und Nutzer von Messdaten; Messdaten des Messpunktes eines einzelnen Endkunden, eine Sammelverbrauchsmessstelle oder eine bestimmte Messstelle für eine Erzeugungs- oder Energiespeicheranlage, die für die Berücksichtigung von aus dem Netz entnommenem oder in das Netz eingespeistem Strom erforderlich ist; abhängig von der Anordnung der Nutzung der Produktionsanlage d. h. Energiespeicheranlagen Vertrag zwischen Endkunden gemeinsames Handeln gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels.

Artikel 25 Ziffer 9

Es stellt sich jedoch heraus, dass der aktive Käufer Derzeit ist die Umsetzung in der Praxis nicht möglich, da solche Arten der Vereinheitlichung und des Teilens nicht durch die Anwendungen, Vorschriften, Durchführungsbestimmungen usw. von HEP unterstützt werden (?!). Noch problematischer ist jedoch, dass die bestehenden HEP-Prozesse vollständig nacheinander angeordnet sind und ein Großteil der erforderlichen Dokumentation unlogisch und in der Tat – unnötig ist! Daher gibt es zwei Möglichkeiten, auf die Änderung der Vorschriften und HEP-Anträge zu warten (die Fristen für diesen Vorgang sind völlig unklar) oder das bestehende Verfahren zu befolgen.

Verfahren

Nach den geltenden HEP-Verfahren sind für den beobachteten Fall zwei Lösungen möglich:

  1. Vereinheitlichung beider OMMs zu einem neuen OMM, Austausch von Zählern und Installation von FNE der erforderlichen Leistung und
  2. Beibehaltung separater OMMs, aber Installation von zwei separaten FNEs, die an jedes OMM angeschlossen werden – zwei völlig unabhängige Systeme.  

Die zweite Variante bringt unnötige technische Komplexität und Kosten mit sich, da für jedes OMM das gleiche HEP-Verfahren eingehalten werden muss (Kosten für den Austausch von zwei vorhandenen Zählern, zwei Wechselrichtern, kompliziertere Installation in der Anlage usw.). Schließlich wurde die erste Variante gewählt, aber sofort zu Beginn wurde festgestellt, dass, obwohl der gesamte Betrieb aufgrund der Installation des FNE gestartet wird, ein solcher einheitlicher "Dach" -Prozess in HEP nicht tatsächlich existiert, aber es läuft alles auf Sequenzielle Reihe von Einzelprozessen die alle praktisch den gleichen Datensatz benötigen Wiederholt von Form zu Form, wo es natürlich auch Unlogischkeiten gibt, obwohl die Prozesse selbst Formulare korrekt auf der HEP-Website erklärt.

Die erste Unlogischkeit ist, dass die Vereinigung von OMMs nicht durchgeführt werden kann. wenn es sich bei den Eigentümern um unterschiedliche Personen handelt. Dies ist ein ernsthaftes Hindernis im Falle von Gebäuden mit mehreren Wohnungen, bei denen die Eigentümer von Wohnungen unterschiedlich sind, so dass das bestehende Verfahren für diesen Fall unbrauchbar ist. Im beobachteten Fall handelt es sich um eine Familie, der Besitzer eines OMM ist der Vater und der andere der Sohn. Daher ist der erste Schritt das Verfahren der Übertragung des OMM auf die ausgewählte Person. Der Prozess ist sequenziell, so dass der nächste Schritt erst nach dem Ende dieser Aktivität unternommen werden kann (durch das Einreichen mehrerer Formulare am HEP-Schalter). Der Hauptteil sind die Begleitdokumente - der Antrag auf Erteilung einer Stromgenehmigung, Erklärungen der Miteigentümer, dass sie sich bereit erklären, die Beziehung zu ändern, Nachweis des Eigentums an der Anlage, Katasterauszüge usw., obwohl es sich um ein OMM handelt, für das es 50 Jahre alte historische Daten im HEP.

Es gibt kein spezifisches Verfahren für „alte“ und „neue“ Kunden. Die Anwendung fordert die Vereinheitlichung des OMM, und die erforderliche Gesamtleistung des neuen Anschlusses ist etwas geringer als die Gesamtsumme der beiden OMM, die durch die erteilte Stromzustimmung geregelt wird. Aber aufgrund der Proedura (sie sagen, dass das Problem Anwendungen sind), wird die Energieeinwilligung auf der Einheitliche Macht, was später zu zusätzlichen Problemen führen wird. Ein neuer Liefervertrag wird ebenfalls geschlossen – aber angesichts der Stärke der Mehr als 22 kW – wechselt automatisch zum roten Tarifmodell (was für die Wirtschaft ist und natürlich deutlich höhere Preise bedeutet). HEP-Mitarbeiter behaupten, dass es so verfahrenstechnisch komplex ist und dass das OMM erst nach der Vereinigung gegeben werden kann Neue Anforderung an die Leistungsreduzierung Zurück zum weißen Modell.

Das Wechseln von OMMs dauert ein paar Tage und jetzt sind beide OMMs auf der gleichen Person, so dass die Kapitulation fortgesetzt werden kann einen neuen Antrag auf Zusammenführung des OMM. Aber Überraschungen enden nicht dort. Nur das „neue“ OMM ist aktiv, während das alte OMM „archiviert“ ist, sodass keine Messwerte bereitgestellt werden können. Es kann ein Problem geben, wenn der Prozess Zeit in Anspruch nimmt, weil ein Zähler „inaktiv“ ist. HEP löst diesen Fall, indem es eine mehrfach erhöhte Rechnung für den archivierten Zähler ausstellt und später eine endgültige Abrechnung vornimmt.

Und dieser Teil verlief nicht ohne Probleme, da für beide OMMs Doppelrechnungen von ungewöhnlich großen Beträgen ausgestellt wurden, so dass dies auch einen zusätzlichen Besuch am Schalter und Erläuterungen von HEP erforderte. Eine interessante Tatsache ist, dass die Zustimmung des Eigentümers des von einem Notar beglaubigten Objekts für die Vereinigung erforderlich ist. Eine solche Zertifizierung war im ersten Schritt nicht erforderlich, obwohl dieser erste Schritt in der Tat die Änderung der Vertragsbeziehungen und deren Übertragung vom bestehenden Kunden auf den neuen war.

Technische (und finanzielle) Komplikationen

Der technische Prozess der Vereinheitlichung von OMMs reduziert sich auf den Abbau bestehender Zähler und Einrichten eines neuen (d. h. im beobachteten Fall wurde ein modernerer vorhandener Zähler aus einer der Wohnungen verwendet). Hier kommt der erste Teil der völlig ungeplanten Kosten ins Spiel. Nämlich, da das Gebäude Mitte der 1970er Jahre gebaut wurde, wurden elektrische Installationen nach den technischen Anforderungen der Zeit realisiert, mit anderen Worten, die vorhandenen Zähler befinden sich innerhalb der Wohnung in den Gängen. Da jedoch jetzt ein neuer Zähler installiert wird, kann er nicht gemäß den Vorschriften in der Wohnung installiert werden, sondern muss an der Außenseite des Gebäudes installiert werden.

Dies ist wahrscheinlich eine Situation, die in den meisten Einrichtungen in der Republik Kroatien vorkommt und möglicherweise schwerwiegende Kosten verursacht. mehrere tausend Kuna für die typische Installation eines neuen Außenschranks, Anlagenwechsel und deren Zertifizierung. Und nun kommen wir zum absurdesten Teil: obwohl diese Tätigkeit aufgrund der Installation einer Fotovoltaikanlage ausgeübt wird, ndiese OMM wird keinen Stromzähler erhalten, der sofort „in zwei Richtungen“ ist. und zum Zweck des Beitritts zum FNE verwendet werden.

Im HEP erklärt sich diese Situation dadurch, dass es sich um getrennte Geschäftsprozesse handelt und dass keine bidirektionalen Zähler installieren (da sie in 99 nicht erforderlich sind)% Fälle), und wenn FNE eingestellt ist, dann im Rahmen sein Anträge auf Überprüfung der Möglichkeit, einen Haushalt mit seiner eigenen Produktion zu verbinden, werden gelöst und die Ausgabe eines „Zwei-Wege-Messgeräts“. Natürlich sind diese Operationen nicht kostenlos und der Preis beträgt mehrere tausend Kuna pro Meter für Auf- und Abbau. Zweifellos ist es notwendig, den Prozess zu vereinfachen und unnötige Schritte zu beseitigen – mit anderen Worten: Erstellen eines speziellen Prozesses für die Installation von FNE Dies wird potenzielle Schritte zusammenführen und die Anzahl der Ankünfte und die erforderlichen Dokumente drastisch reduzieren.

Ein weiteres Problem ist, dass jeder Schritt bedeutet, mehrere Formulare auszufüllen, sie bei der zuständigen HEP-Dienststelle einzureichen und dann mindestens zehn Tage in jedem Schritt zu warten. Im beobachteten Fall wurden fast drei Monate für diese Schritte aufgewendet, bevor die Installation und der Anschluss des Kraftwerks überhaupt stattfanden. Es sollte betont werden, dass im gesamten Prozess die Unterstützung der HEP-Mitarbeiter korrekt und sehr professionell, und dass sie selbst der Ansicht sind, dass der Prozess erheblich verbessert werden könnte, sie jedoch durch strenge Verordnungen eingeschränkt sind.

Aktivitäten für diese Investition (die noch nicht einmal kurz vor dem Abschluss steht) können Sie unter den folgenden Link.

Schlussfolgerung und Empfehlungen

Industrieländer der Europäischen Union, in denen die Bürger für eine einfachere und funktionalere Umsetzung von Energiegemeinschaften gekämpft haben, genießen die Vorteile der Energieunabhängigkeit, erschwinglicher und besser zugänglicher grüner Energie, der Verringerung der Energiearmut und dergleichen. Die Vorschriften wurden verabschiedet, aber sie blieben vage, so dass der Prozess des Kampfes mit uns noch in den Kinderschuhen steckt. Daher ist es von besonderer Bedeutung, öffentliche Debatten mit dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und der Hrvatska elektroprivreda zu eröffnen, um Hindernisse zu überwinden, die es den Bürgern erschweren, sich so schnell wie möglich in Energiegemeinschaften zu organisieren und Photovoltaik-Kraftwerke auf Dächern in einer konstruktiven und anregenden Atmosphäre zu installieren. Heute ist es besonders wichtig, mit dem Ministerium für regionale Entwicklung und den EU-Fonds über die Programmierung spezifischer Finanzierungsinstrumente zu kommunizieren, um die Finanzierung solcher Projekte wirtschaftlich gerechtfertigter und finanziell nachhaltiger zu gestalten.

Zu diesem Zweck werden die folgenden Empfehlungen hervorgehoben:  

  1. Das Finanzministerium sollte in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Energieteilung innerhalb der Energiegemeinschaft klar definiert werden;
  2. Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung sollte klar kommunizieren, zu welchem Preis Energie innerhalb der Gemeinschaft geteilt wird und wie die FNE-Kapazität eines einzelnen Mitglieds in Bezug auf die Kapazität der Gemeinschaft und die verbrauchte Energiemenge behandelt wird;
  3. Die zuständigen Behörden sollten zu den Kosten für die Nutzung des Netzes, das Energie teilt, konsultiert werden.
  4. Bitten Sie HEP, seine Anwendung zu ändern (schätzungsweise einige Tage Arbeit für IT-Ingenieure, die das System konfigurieren) und die administrative Gruppierung von OMM in Gemeinschaften zu ermöglichen, die die von einem oder mehreren Teilnehmern erzeugte Energie ACCOUNTABLE teilen würden: in Übereinstimmung mit den Bestimmungen für den aktiven Benutzer. Der Schlüssel zur Spaltung würde definiert werden, wenn die Schaffung einer solchen Gemeinschaft beantragt wird. Dies würde die Schaffung von Energiegemeinschaften in Einfamilienhäusern, Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern radikal vereinfachen und die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher paralleler Buchführungssysteme aufheben. Dies würde die Notwendigkeit des derzeitigen OMM-Vereinheitlichungsprozesses, der für Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Eigentümern praktisch unbrauchbar ist, wenn ein gemeinsames FNE eingerichtet werden soll, vollständig beseitigen;
  5. Auf der technischen Seite ist die Notwendigkeit, einen neuen Zähler im Schrank an der Außenseite der Fassade des Gebäudes zu installieren, völlig unnötig und verursacht ernsthafte zusätzliche Kosten für ältere Gebäude. Alle neuen Zwei-Wege-Messgeräte haben Fernmessungen, so dass das Argument, dass sich der Zähler aus diesem Grund außerhalb der Wohnung befinden muss, unbegründet ist.

Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Damir Medved – schreibt an Technologie und Gemeinschaften

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Mehrwertsteuer auf Solarmodule – eine verpasste Chance?

Am 18. August 2022 kündigte die Regierung der Republik Kroatien die Möglichkeit an, den geltenden Mehrwertsteuersatz für Photovoltaikmodule von 25 auf 25 zu ändern.% bei 0%. Natürlich fragten Bürger und Experten, die sich mit solchen Anlagen beschäftigen, ob diese Maßnahme ausschließlich für Photovoltaikmodule oder die gesamte Anlage gilt. Die Photovoltaikmodule selbst machen einen kleineren Teil des Anschaffungswerts der gesamten Anlage aus.

Wir haben uns die Frage gestellt: wie die Auswirkungen des Vorhabens (Rücklaufquote, Amortisationsdauer und Strompreis je Einheit) durch drei Optionen beeinflusst würden: (i) die gesamte Anlage unterliegt der Mehrwertsteuer in Höhe von 25%, ii) Photovoltaikmodule werden mit dem Satz von 0 besteuert%, und andere Bestandteile der Anlage mit einer Rate von 25% und iii) alle Anlagenteile mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 besteuert werden%.

Simulation

Die Simulation wurde an einem durchschnittlichen Photovoltaik-Kraftwerk auf dem Dach mit folgenden Eigenschaften erstellt:

  • 18 Photovoltaikmodule pro 0,38 kW mit einer Gesamtleistung von 6,84 kW;
  • der schlüsselfertige Preis der Anlage beträgt 1 100 EUR/kW einschließlich Mehrwertsteuer;
  • der Anteil des Preises für Photovoltaikmodule am Gesamtanlagenpreis beträgt 40%;
  • der Anteil des Wechselrichterpreises am Gesamtanlagenpreis beträgt 10%;
  • die Sonneneinstrahlung beträgt 1 100 kWh/kWp;
  • durchschnittliche jährliche Energieerzeugung 7 148 kWh;
  • die Lebensdauer der Anlage beträgt 25 Jahre;
  • Reduzierung der End-of-Life-Produktion 15%
  • die durchschnittliche Anzahl der Tage der Nichtverfügbarkeit eines Kraftwerks in einem Jahr beträgt 2 Tage;
  • gewichteter Durchschnittspreis für Strom aus dem Netz 0,118 €/kWh;
  • den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch des Haushalts von 10 000 kWh;
  • Durchschnittliche jährliche Inflationsrate 3%;
  • durchschnittliche jährliche Steigerungsrate des Netzstrompreises 3%;
  • durchschnittliche jährliche Versicherungskosten von 17 EUR;
  • durchschnittliche sonstige jährliche Kosten und Risiken 15 EUR;
  • Austausch von Wechselrichtern im 15. Jahr;
  • Die Investition wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert.

Die Simulationsergebnisse sind in Tabelle 1 und den Abbildungen 1 und 2 dargestellt:

Tabelle 1: Simulationsergebnisse

Abbildung 1: Dynamik der Amortisationszeit und des Renditeindikators in Abhängigkeit von der Anlageoption

Abbildung 2: Dynamik des Stückpreises für Strom aus dem FNE in Abhängigkeit von der Investitionsoption

Statt einer Schlussfolgerung

Wenn nur PV-Panels von der Mehrwertsteuer befreit wären, würde sich die Amortisationszeit verkürzen durch 0,83 Jahre oder 6.61%, die durchschnittliche jährliche Rendite (Rentabilität der Investition) würde steigen 15.96% und der Einheitspreis für Energie sank um 7.14%.

Würde die Mehrwertsteuer auf alle Anlagenteile abgeschafft, würde sich die Investitionsrendite verkürzen durch 3,12 Jahre d. h. für 24.86%, die Rentabilität der Investitionen stieg um 46.24% und der Einheitspreis für Strom sank um 17.86%.

Detaillierte Analyse der Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken Wir haben bereits zu Beginn des Sommers analysiert


Damir Juričić – schreibt über Wirtschaft und Finanzen
Damir Medved – schreibt über Technologie und Gemeinschaften

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Energiegemeinschaften und warum brauchen wir sie?

In entspannter Atmosphäre haben wir unser Sommerprogramm bei Drenova 2022 abgeschlossen. Thema dieses Artikels das Solar Barbecue wurden Energiegemeinschaften und warum wir sie brauchen – und wir brauchen sie, um Energie und finanzielle Unabhängigkeit in der heutigen Zeit der allgemeinen Krise zu erreichen.

Podcast

Unsere Energiegemeinschaften wurden von Damir Juričić und Damir Medved beleuchtet – hören Sie sich also an, worüber sie in unserem Podcast gesprochen haben (diesmal war die Kamera nicht aktiv :))

Damir Juričić stellte im Detail vor, welche Rechtsgrundlage für die Gründung einer Energiegemeinschaft, Vor- und Nachteile einzelner Organisationsvarianten, Geheimnisse der EG-Finanzierung und welche weiteren Schritte uns bei der Gründung unserer Drenov-Energiegemeinschaft oder unseres Drenov-Vereins erwarten. Damir Medved präsentierte ein Beispiel für eine interessante Inselgemeinschaft: der dänischen Insel Bornholm, Dies ist eines der besten Beispiele für nachhaltige Gemeinschaften in der EU. Sie sind Partner im Projekt. Insulae Sie findet auf unserer Insel der Union statt und kann uns dazu inspirieren, wirtschaftlich und energieunabhängige Gemeinschaften aufzubauen. Besonders interessant sind ihre Modelle der Verwaltung und des Eigentums an Energieinfrastruktur.

Präsentationen

Wer sich für die Details interessiert, kann sich auch die Präsentationen ansehen:

Nach zahlreichen Fragen (und Antworten :)) gingen die Teilnehmer zu einer Erfrischung mit musikalischem Hintergrund, die sie für uns kreierte DJ Mirilo.

Bis bald – Anfang September gehen wir in die letzte Phase des Aufbaus unserer Energiegemeinschaft.


Lenta DCD Partner GmbH

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