Zusammenfassung
Trotz der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten durch ihren rechtlichen und institutionellen Rahmen die Gründung und den Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften in der Republik Kroatien fördern, entsteht ein solcher Eindruck, aber die Situation ist das Gegenteil. Die Vorschriften für den Betrieb der EZG schaffen trotz einer Änderung keinen fruchtbaren Boden für das Wachstum und die Entwicklung der EZG in Kroatien. Dieser Text listet die Faktoren aus den geltenden Vorschriften auf, die das Wachstum dieses Marktes in der Republik Kroatien stimulieren und abschrecken könnten, und testet die möglichen Operationen der EZG mit dem Ziel, die Möglichkeit zu überprüfen, die Interessen der Gemeindemitglieder durch Vereinigung zu erreichen.
1. EINLEITUNG
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, RED III) und der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (IEMD) wird das Konzept der „Bürgerenergiegemeinschaften“ eingeführt, mit denen Bürger, Behörden und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Unterstützung und eines der Instrumente der Energiewende einbezogen werden sollen.
Der Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ermöglicht es Energiegemeinschaften, verschiedene Tätigkeiten (Erzeugung, gemeinsame Nutzung, Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen, Speicherung, Aggregation, Entwicklung von Energieeffizienzdiensten und Laden von Elektrofahrzeugen) durchzuführen, die zur Erreichung der Ziele, für die sie festgelegt wurden, sowie der Ziele im Zusammenhang mit ihrer Kostenwirksamkeit und langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit beitragen können. Mit anderen Worten, der Regulierungsrahmen trägt zum Verständnis der Möglichkeiten und Möglichkeiten bei, das Interesse an der Einbeziehung der oben genannten Einrichtungen in Bürgerenergiegemeinschaften zu erreichen.[1].
Rechtsvorschriften, die im Rechtsrahmen für die Gründung, den Betrieb und die Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften enthalten sind (vor allem: Saubere Energie für alle Europäer, Strategie der Europäischen Union für die energetische Sanierung, Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), Strommarktrichtlinie, EU-Strategie für Solarenergie und ähnlich) mehrere wichtigere Ziele hervorheben, von denen angenommen wird, dass sie durch die Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften einfacher und schneller zu erreichen sind:
- Ausbau der erneuerbaren Energiequellen;
- Verbesserung der Energieeffizienz;
- Demokratisierung des Energiesektors;
- soziale Eingliederung und Schutz vor dem Risiko der Energiearmut;
- Unterstützung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.
Die Struktur dieser Ziele und die Bedeutung der Bürgerenergiegemeinschaften für ihre Verwirklichung werden in Schema 1 veranschaulicht:
Quelle: Energy Research and Social Science Journal.
Bürgerenergiegemeinschaften können wirksame Instrumente sein, um das Ziel der Steigerung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen, da sie die Bürger ermutigen, sich an der Erzeugung, dem Verbrauch, der Speicherung und dem Austausch erneuerbarer Energie zu beteiligen. Mehr Energiegemeinschaften, mehr Mitglieder von Energiegemeinschaften, größere maximale Leistung einer Energiegemeinschaft, die Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu verbinden, stehen in direktem Zusammenhang mit der Menge der erzeugten erneuerbaren Energie. Innerhalb der Energiegemeinschaft können die Bürger eine gestickte Erfahrung für Energieeffizienz, deren Verbesserung und breitere Anwendung teilen. Bürger - Mitglieder der Energiegemeinschaft könnten an solchen Aktivitäten interessiert sein, da die angewandten Energieeffizienzmaßnahmen zur Verwirklichung ihres wirtschaftlichen und finanziellen Interesses beitragen können. Energiegemeinschaften ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern – den Mitgliedern, sich aktiv an der Erzeugung und Entsorgung von erzeugter Energie zu beteiligen, wobei die Abhängigkeit von Energie aus herkömmlichen Standardversorgungswegen geringer ist. Insbesondere Energiegemeinschaften können zur Erreichung des Ziels der sozialen Inklusion beitragen, da sie in spezifischen Organisationsformationen mit dem lokalen öffentlichen Sektor den von Energiearmut bedrohten Bürgern erschwingliche Energie zur Verfügung stellen können und somit zu einem wichtigen Faktor bei der Verringerung negativer externer Kosten wie der öffentlichen Kosten für die Behandlung von Krankheiten werden können, die durch unzureichende Heizung und Kühlung von Wohnraum verursacht werden. Energiegemeinschaften können Innovationen und Investitionen in erneuerbare Energiequellen und deren gemeinsame Nutzung fördern, was zur Erreichung des Ziels beitragen könnte, den Übergang zu nachhaltiger Energie zu unterstützen, insbesondere weil das gesamte System der Erzeugung, gemeinsamen Nutzung und Überwachung des optimalen Verbrauchs erneuerbarer Energie auf modernen digitalen Technologien beruht.
Bürgerenergiegemeinschaften werden jedoch nur dann in einer bestimmten Volkswirtschaft existieren, wenn Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen ihr soziales und finanzielles Interesse daran finden, sich solchen Unternehmensgründungen anzuschließen. Umso wichtiger ist es, die Interessen dieser potenziellen Mitglieder von Energiegemeinschaften aufeinander abzustimmen, da die Interessen unterschiedlich und oft widersprüchlich sein können. Zum Beispiel können die Interessen der Bürger (i) ein niedrigerer Strompreis, (ii) Schutz vor dem Risiko einer Erhöhung des Strompreises, (iii) ein größerer finanzieller Nutzen aus der Erzeugung und Aufteilung der erzeugten Energie über den eigenen Bedarf sein. Unternehmen können Interesse haben an (i) der Streuung der Risiken von Stromversorgungswegen, (ii) dem Schutz vor dem Risiko eines Anstiegs der Strompreise und (iii) niedrigeren Strompreisen. Die Interessen der Behörden können einen so genannten nichtfinanziellen Charakter haben, wie i) die Verringerung der Treibhausgasemissionen oder ii) einen Beitrag zur Verringerung der Energiearmut. In jedem der oben genannten Fälle wird der Treiber für die Beteiligung von Einrichtungen an Bürgerenergiegemeinschaften die Erreichung der erklärten Interessen sein. Wenn Unternehmen der Auffassung sind, dass der Beitritt zu Energiegemeinschaften ihre Interessen nicht erreichen wird, oder wenn der rechtliche und institutionelle Rahmen abschreckend wirkt und Kosten verursacht, die ihre Interessen verringern, wird die Gründung von Energiegemeinschaften höchstwahrscheinlich nicht stattfinden. Dies führt auch zu Maßnahmen, die die politischen Entscheidungsträger des Marktes für Energiegemeinschaften anwenden sollten, um den Markt zu etablieren und zu wachsen.
2. ORGANISATORISCHE MÖGLICHKEITEN DER EG MIT VERSCHIEDENEN WIRTSCHAFTLICHEN EIGENSCHAFTEN
Energiegemeinschaften stellen keine einzige Organisationsstruktur dar. Sie können je nach den spezifischen Interessen ihrer Mitglieder sowohl in Bezug auf den Prozess der Investition in Produktionskapazitäten als auch in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Ziele in mehreren Optionen organisiert werden. So kann die EKG beispielsweise als Gemeinschaft aktiver Mitglieder organisiert werden, die Energieüberschüsse miteinander teilen. Die zweite Option ist eine Kombination aus aktiven und passiven Mitgliedern innerhalb der Haushaltskategorie, die dritte Option ist eine Gruppe aktiver Mitglieder mit einem passiven Mitglied aus der Unternehmenskategorie, während die vierte Option eine Kombination aus einem aktiven Mitglied – einer lokalen Selbstverwaltungseinheit und einer Reihe passiver Mitglieder – von Energiearmut bedrohten Bürgern sein könnte. Jede organisatorische Chance hat Auswirkungen auf die Wirtschaft der EZG und ihrer Mitglieder.
Option 1 umfasst aktive Mitglieder – selbst erzeugte Haushaltskunden, die überschüssige Energie untereinander teilen. Die Methode der Teilnahme ist in Schema 1 dargestellt:
Regelung 1: EKG als Gruppe aktiver Haushaltsmitglieder organisiert
Quelle: Autoren
Bei Option 1 investieren die EKG-Mitglieder einzeln in eine Anlage für erneuerbare Energien und kommen zusammen, um Energieüberschüsse zu teilen. Die Rechtsperson EZG (in diesem Fall der Verein) hat die Aufgabe, die Infrastruktur für die gemeinsame Energienutzung bereitzustellen. Die Mitglieder tragen die Betriebskosten des Vereins durch einen Mitgliedsbeitrag.
Regelung 2: EKG als Gruppe aktiver und passiver Mitglieder organisiert
Quelle: Autoren
Im Gegensatz zu Option 1, bei der alle Mitglieder aktiv sind (Erzeugung und Verbrauch der erzeugten Energie), umfasst Option 2 auch passive Mitglieder (Übernahme von Energieüberschüssen). Die Rolle des Vereins entspricht der von Option 1.
Regelung 3: EKG organisiert als Gruppe aktiver Mitglieder mit einem passiven Mitglied aus der Kategorie Unternehmertum
Quelle: Autoren
Option 3 ist eine Kombination aus aktiven Mitgliedern aus der Haushaltskategorie und einem Unternehmer, dessen Bedarf an erneuerbarer Energie alle erzeugten Überschüsse übersteigt. In diesem Fall endet jeder Überschuss mit dem passiven Mitglied – dem Unternehmer.
Regelung 4: EKG zur Verringerung des Risikos von Energiearmut organisiert
Quelle: Autoren
Option 4 ist ein Sonderfall, bei dem der Schwerpunkt nicht auf dem Jahresabschluss der Wirtschaft, sondern auf dem sozialen liegt. Hier werden die Vorteile als positive Externalitäten ausgedrückt. Im Rahmen dieser Option erzeugt ein aktives Mitglied (in der Regel eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – LSGU) erneuerbare Energie für passive Mitglieder – von Energiearmut bedrohte Bürger.
3. FAKTOREN DER WIRTSCHAFT DER ENERGIEGEMEINSCHAFTEN DER BÜRGER
Die Gründung, Organisation und der Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften in der Republik Kroatien wird durch mehrere Verordnungen bestimmt, von denen die wichtigsten sind: Strommarktgesetz (ZTEE)[2], Gesetz über erneuerbare Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (ZOIE)[3], Verordnung über Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten und die Führung eines Registers der erteilten und entzogenen Genehmigungen für die Durchführung von Energietätigkeiten (Verordnung über Genehmigungen)[4], Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Stromversorgung (Verordnung über die allgemeinen Bedingungen)[5], Beschluss über die Höhe der Gebühren für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Regulierung von Energietätigkeiten (Entscheidung über Gebühren)[6], Vereinsgesetz[7] / Genossenschaftsgesetz[8] und das Gesetz über Finanzoperationen und Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen[9]. Diese Verordnungen regeln detailliert den Betrieb von Bürgerenergiegemeinschaften, aber bestimmte Merkmale können die Kostenwirksamkeit, die finanzielle Nachhaltigkeit und die Verwirklichung der Interessen von Einrichtungen, die sich in Energiegemeinschaften engagieren, erheblich beeinträchtigen. Es geht um Folgendes:
1. Installierte Gesamtkapazität von Anlagen für erneuerbare Energien
Nach Art. 51 Abs. 3 der Zivilprozessordnung. ZOIE schreibt vor, dass die Gesamtanschlussleistung aller in EZG installierten Anlagen 500 kW nicht überschreiten darf. Artikel 51 Absatz 4 sieht ferner vor, dass ein Endkunde mit einer Anschlussleistung von weniger als 20 kW eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 20 kW installieren kann. Eine maximale Anlagenleistung von 20 kW kann akzeptabel sein, da die Bürger in der Regel technische Beschränkungen für die Installation von Anlagen mit solcher Leistung (Dachfläche) haben. Die Begrenzung der Gesamtleistung aller EKG-Anlagen stellt jedoch zumindest nach dem Kriterium der Möglichkeit, Größenvorteile zu erzielen, eine erhebliche Einschränkung dar. Relativ kleine Gemeinden, und diejenigen mit einer maximalen Leistung von 500 kW sind sicherlich, werden höchstwahrscheinlich in einem suboptimalen Sharing-Regime sein. Unter Suboptimalität versteht man den größten Teil der erzeugten Energie, der nicht verteilt, sondern in das Netz eingespeist wird. Je höher die installierte Kapazität der EKG ist, desto größer ist die Anzahl der Mitglieder, desto größer ist die Anzahl der passiven Mitglieder (EKG-Mitglieder, die ausschließlich aktuelle Energieüberschüsse übernehmen) und die ausreichende Anzahl aktiver Mitglieder (energieerzeugende Mitglieder), desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass überschüssige erzeugte Energie benötigt wird. In diesem Fall wirkt sich die Kapazität, d. h. die installierte Kapazität der Anlage im EKG, erheblich auf die Wirtschaftlichkeit des EKG und aller seiner Mitglieder aus.
2. Definition des Begriffs „Energieteilung“ zwischen den Mitgliedern
Auf dem kroatischen Markt für Energiegemeinschaften wird der Begriff „Sharing“ in zahlreichen einschlägigen Verordnungen erwähnt. Für die Artikulation von Geschäftsprozessen hat dieser Begriff jedoch keine Bedeutung. In diesem Sinne ist nicht klar, ob der Begriff „Übertragung“ von überschüssiger Energie (Übertragung von überschüssiger Energie ohne finanziellen Ausgleich), „Ausgleich“ von Überschüssen und Defiziten von Energie (Übertragung und Übernahme von überschüssiger Energie zu Produktions- oder Netzpreisen), „Verkauf“ von überschüssiger Energie zu von den Mitgliedern der Gemeinschaft akzeptierten Preisen (vertragliche Finanztransaktion) oder was sonst. Ohne eine klare Definition dieses Begriffs in finanzieller Hinsicht ist es nicht möglich, die Wirtschaftlichkeit oder finanzielle Tragfähigkeit einer Fusionstransaktion in ein EKG zu bestimmen.
3. Betriebskosten - Obligatorische Einstellung von Arbeitskräften
Die Bestimmung in Punkt 8.8.b des Nachtrags zur Genehmigungsverordnung sieht vor, dass die fachliche Kompetenz durch eine Liste der beschäftigten Arbeitnehmer und/oder Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft und/oder Anteilseigner der Bürgerenergiegemeinschaft nachgewiesen wird, die Aufgaben in der Energietätigkeit der Organisation der Bürgerenergiegemeinschaft wahrnehmen. Für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit des EKG ist es vor den finanziellen Auswirkungen erforderlich, den Begriff „Energietätigkeit der Organisation einer Bürgerenergiegemeinschaft“ zu präzisieren. Warum ist das wichtig für die Wirtschaftlichkeit des EKG? Sie ist wichtig, weil sich die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Unternehmensstruktur aus der Durchführung der Tätigkeiten dieser Struktur ergeben. Aus der zitierten Bestimmung ergebe sich, dass der Arbeitnehmer bei der Ausübung der Tätigkeit, für die er beschäftigt gewesen sei, andere EKGs organisiere (gegründet und unterstützt) und aus der verkauften Dienstleistung Einkünfte aus dem EKG (Verband) erhalte, aus denen er die Tätigkeiten finanziere, für die er gegründet worden sei. Dies ist ein Widerspruch, da die Tätigkeiten, für die die EKG eingerichtet wurde (in rechtlicher Form z. B. Verbände), unter anderem die Erzeugung und gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne von Artikel 26.11. sind. ZTEE. Daher ergibt sich die Wirtschaftlichkeit der EZG aus der fortgesetzten Ausübung ihrer Tätigkeiten, und es ist nicht logisch, dass es sich dabei um Tätigkeiten der „Organisation der EZG“ handelt, sondern um die gemeinsame Nutzung von Energie. Es folgt auch die Frage nach der Arbeit, die der Arbeitnehmer verrichten soll. Moderne Energiegemeinschaften sind meist auf den Betrieb von Computerprogrammen reduziert, die eine gemeinsame Energienutzung ermöglichen. Es ist daher nicht ganz klar, welche Funktion ein festangestellter Arbeitnehmer im EKG hätte, abgesehen von einer (substanziellen) Erhöhung der Betriebskosten des EKG und einem Beitrag zu einer reduzierten Wirtschaftlichkeit.
4. Beteiligung mittlerer und großer Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 26.2 ZTEE legt fest, dass EKG-Mitglieder Bürger, lokale Selbstverwaltungseinheiten, Kleinst- und Kleinunternehmen sein können. Mittelgroße und große Unternehmen dürfen nicht Mitglied der EKG sein. Dieser Faktor kann einen starken Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der EZG haben. Es ist nämlich nicht klar, warum ein mittleres und großes Unternehmen, dessen Tätigkeit nicht mit Energietätigkeiten verbunden ist und das alle Beteiligungskriterien für Kleinst- und Kleinunternehmen erfüllt, nicht zumindest passives Mitglied des EKG sein sollte, um überschüssige Energie aufzunehmen. Gerade in kleinen Energiegemeinschaften, und sie sind die einzige Option, die sich aus den Regelungen für den EKG-Bereich ergibt, ist die Beteiligung von Einrichtungen, die in der Lage sind, alle Überschüsse an über der aktuellen Nachfrage erzeugter Energie zu übernehmen, von besonderer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit. Hierbei handelt es sich um sogenannte “Sohn’s, d. h. Geschäftssysteme mit hohem Energiebedarf. Solche "Synkos" sind unerlässlich, um die Möglichkeit der Umleitung überschüssiger Energie in das Netz zu verringern.
5. Übergabe überschüssiger Energie an das Netz
Die Abgabe überschüssiger erzeugter und ungeteilter Energie an das Netz ist ein Faktor, der sich auf die Kostenwirksamkeit des EKG auswirkt, und seine Auswirkungen auf die Kostenwirksamkeit hängen vom Kaufpreis des Lieferanten ab. Sie unterliegt den Bestimmungen der Artikel 51.5 und 51.8. ZOIE. Da der endgültige Kaufpreis auch vom Verhältnis von verbrauchter und gelieferter Energie im Abrechnungszeitraum abhängt, kann dieses System zur Berechnung des Preises der in das Netz gelieferten Energie für einzelne Endkunden mit eigener Produktion einen erheblichen Anreiz darstellen, in das EVG einbezogen zu werden und die Rentabilität ihrer eigenen Anlage zu erhöhen.
6. Kosten für die Gründung einer Gemeinschaft
Die Gebührenentscheidung sieht vor, dass der Antragsteller für die Erteilung einer Lizenz für die Durchführung von Energietätigkeiten verpflichtet ist, der zuständigen Agentur (HERA) die Kosten für[10] ab 995,42 €. Dieser hohe Wert der Kompensation wirkt sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des EKG aus. Die Höhe der Gebühr ist umso seltsamer, als der Gesetzgeber die Mitglieder der EZG (Vereinigung) verpflichtet, nach dem Gesetz über die Finanzgeschäfte und die Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen zu arbeiten. Zum Vergleich: Unternehmen, die gewinnbringende Energieaktivitäten wie die Gewinnung von Öl, Gas und anderen Energieformen oder den Transport von Energie betreiben, zahlen eine Gebühr für die Durchführung einer Energieaktivität im Wert von 1.990,84 € oder 1.493,13 €. Somit ist der Wert der Vergütung für rentable Energietätigkeiten etwas höher als die Vergütung für Tätigkeiten, die rechtlich an die Unrentabilität gebunden sind.
7. Verhältnis zwischen Netzpreisen für verschiedene Kategorien von Mitgliedern und Anlagenenergiepreisen
Verschiedene Kategorien von Kunden beziehen Strom aus dem Netz zu unterschiedlichen Stückpreisen. Endkunden mit eigener Produktion hingegen werden von der Anlage über die Installation von Anlagen für erneuerbare Energien zu Stückpreisen mit Energie versorgt. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage und damit der Bürgerenergiegemeinschaften hängt von der Preisdifferenz zwischen Netz und Anlage ab. Ein geringerer Unterschied, der durch niedrige und häufig nicht marktübliche Netzpreise für bestimmte Kundenkategorien verursacht wird, wird sich auf die geringere Kostenwirksamkeit, das geringere Interesse an Investitionen in Anlagen und das geringere Interesse am Beitritt zum EKG auswirken. Ein geringerer Unterschied in Kombination mit höheren Subventionen wird sich auf das gestiegene Interesse an Investitionen in einzelne Anlagen auswirken, aber weniger Interesse am Beitritt zum EKG. Andererseits könnte in einer Situation niedrigerer, nicht marktüblicher Netzenergiepreise die Tatsache, dass mittlere und große Unternehmen höhere Netzankaufspreise im Vergleich zu den Einkaufspreisen der Bevölkerungskategorie haben, das geringere Interesse am Beitritt zum EKG ausgleichen.
8. Befreiung von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer
Die Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer bei der Beschaffung einer Anlage ist ein stimulierender Faktor für die Wirtschaftlichkeit des EKG, da der größte Teil der Einnahmen aus dezentraler Energie beim Mitglied des EKG – einer natürlichen Person – verbleibt. Der höhere Restumsatz trägt zur höheren Rentabilität der Anlage bei. Eine ähnliche Wirkung hat auch die Befreiung des Anschaffungswerts einer Anlage von der Mehrwertsteuerpflicht.
9. Subventionierung des Anschaffungspreises für Strom
Die Subventionierung des Strompreises für die Kategorie der Haushalte und anderer juristischer Personen, d. h. die Schaffung von nicht marktbestimmten Strompreisen für einen Teil der Bevölkerung, ist ein weiterer Faktor, der die Wirtschaftlichkeit der EZG stark beeinflusst. In Kombination mit anderen Faktoren (z. B. Verbot der Beteiligung von mittleren und großen Unternehmen zumindest als passive Mitglieder) wirkt es als völlig abschreckend, einen Markt für Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen. Nicht marktgerechte, subventionierte Strompreise tragen dazu bei, die Bürger davon abzuhalten, in EKG zu investieren. Andererseits ist die Subventionierung des Kapitalwerts von Photovoltaikanlagen nach Abschaffung der Mehrwertsteuerpflicht sozial inakzeptabel, weil direkte Subventionen mit Mehrwertsteuerbefreiung die Rentabilität bereits rentabler Investitionen weiter steigern. Mit diesem System der Subventionen geben Bürger, die nicht genug verfügbares Einkommen haben oder die nicht die technische Fähigkeit haben, eine Photovoltaikanlage zu installieren, einen Teil ihres Einkommens an reichere Bürger, um noch reicher zu sein. Vielleicht wäre eine gerechtere Lösung für alle Bürger eine Erhöhung der Netzenergiepreise, was ein Anreiz sein könnte, in Anlagen für erneuerbare Energien zu investieren, sowie ein Anreiz, der EKG beizutreten, mit der Erlaubnis, dass sowohl mittlere als auch große Unternehmen (passive) Mitglieder der EKG werden können. Auf diese Weise profitieren alle Mitglieder des Unternehmens und des EKG von: Bürger, die sich nicht an der Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen, richten einen Teil ihres Einkommens nicht an Bürger, die noch reicher sein werden, Bürger, die über ein ausreichendes verfügbares Einkommen verfügen, werden ein Interesse daran haben, in Anlagen zu investieren und sich EKG anzuschließen, mittlere und große Unternehmen, deren Kaufpreis aus dem Netz deutlich höher ist als die Preise für Bürger, werden ein Interesse daran haben, Energie zu höheren Preisen als den Einkaufspreisen für die Haushaltskategorie zu beziehen, Bürger, die nicht über die technischen Fähigkeiten verfügen, Anlagen zu installieren, werden in der Lage sein, die Kapazitäten anderer Mitglieder zu nutzen. Folglich wird der Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien nicht von Bürgern mit geringerem verfügbaren Einkommen, sondern von mittleren und großen Unternehmen subventioniert.
4. MODELL UND AUSWIRKUNGSSIMULIERUNG
Die Wirtschaftlichkeitssimulation wurde durch den Vergleich von vier Optionen erstellt: (i) ein Kunde aus eigener Produktion, der nicht in das EKG einbezogen ist (Option 1), (ii) eine Gruppe von Kunden aus eigener Produktion, die in das EKG-Sharing einbezogen sind 90% die gesamte vorproduzierte Energie zu Preisen, die den Netzpreisen entsprechen, während die übrigen 10% liefert Energie ins Netz aufgrund von EKG-Ineffizienz aufgrund geringer Kapazität (Option 2), (iii) einer Kombination aus aktiven und passiven Mitgliedern, bei der der gesamte Überschuss an erzeugter Energie über den Verbrauch aktiver Kunden zu Netzenergiepreisen für die Haushaltskategorie an passive Mitglieder verteilt wird (Option 3), und einer selbst erzeugten Gruppe von Kunden, die den Überschuss an erzeugter Energie mit passiven Mitgliedern teilen – Unternehmer zu einem Preis von 30% höher als der Kaufpreis für Netzenergie für die Haushaltskategorie (Option 4).
Wirtschaftlichkeit messen[11] wird durch einen Indikator für die finanzielle Rendite eines Projekts umgesetzt, der Einsparungen sowie Betriebseinnahmen und -kosten umfasst. Einsparungen werden durch ein Formular dargestellt:
Dabei gilt Folgendes: Si Einsparung der i-ten Möglichkeiten, Efi die Energie aus der i-ten Anlage und GP jährlicher Energieverbrauch des Mitglieds. Die finanzielle Rendite des Projekts (Investition) wird durch das Formular angegeben:
Wo sie sind Ii den Wert der Investition der i-ten Option, c den Einheitspreis für Netzenergie; k Verringerungskoeffizient des Energiepreises aus dem Netz im Falle der Energieeinspeisung in das Netz, Preis der Energieteilung zwischen den Mitgliedern, in das Netz eingespeiste Energie, aus dem Netz entnommene Energie, jährliche Betriebskosten der i-ten Möglichkeit, jährliche Kosten der Mitgliedschaft in der EKG, finanzieller Ertrag des Projekts (Investition) des Mitglieds, i Option 1 bis 4 und j Planungshorizont (Lebensdauer) von 25 Jahren.
Die Simulation basiert auf folgenden Annahmen:
- Community-Mitglieder sind im System des Ausgleichs von heruntergeladener und zugesagter Energie mit dem Netz (Netto-Messung);
- Die Mitglieder der Gemeinschaft investieren in ihre eigenen Anlagen für erneuerbare Energien;
- Die Funktion des EKG besteht darin, einen Dienst der Energieteilung und der Steuerung der Energieströme zu erbringen;
- Die EZG ist eine gemeinnützige Organisation und erreicht ihre Unrentabilität, indem sie die Betriebskosten mit den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen gleichsetzt.
- Im Falle einer Anlage, die weniger als ihren jährlichen Energieverbrauch erzeugt, erwirbt das Mitglied die Differenz aus dem Netz zu gesetzlich geregelten Preisen;
- Erzeugt das Mitglied mehr Energie aus Anlagen als der jährliche Energieverbrauch, so verkauft es den Überschuss zu gesetzlich geregelten Preisen an das Netz.
- Die Mitglieder haben unterschiedliche Anschaffungspreise für Energie aus dem Netz und finden Interesse daran, den Preis zu vereinbaren, zu dem die Energieteilung durchgeführt wird.
Die Simulation untersucht Umstände, die aktive Gemeindemitglieder dazu ermutigen würden, Anlagen zu installieren, die den Eigenverbrauch übersteigen, und so zur Erreichung des grundlegenden sozialen Ziels der Steigerung erneuerbarer Energiequellen beitragen würden. Die Ergebnisse dieser Optionen sind in Abbildung 1 dargestellt:
Abbildung 1: Abhängigkeit der FRRC von der Anlagenkapazität in verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten der EZG
Quelle: Simulationen des Autors.
Die Erhöhung der Kapazität der Anlage des EKG-Mitglieds wirkt sich direkt auf die finanzielle Rendite bis zum Ausgleich der Kapazität der Anlage in der (jährlichen) Produktion aus[12] Energie mit (jährlichem) Verbrauch. Diese Regel gilt für alle angezeigten Optionen. Die finanzielle Rendite eines einzelnen Mitglieds hängt von den oben beschriebenen Parametern ab. Bei Option 2, wenn 90% verteilt überschüssige Energie zwischen Mitgliedern (aktiv und passiv) zu Preisen, die dem Preis für Netzenergie für die Haushaltskategorie entsprechen, und 10% Energie, die zu Preisen in das Netz eingespeist wird, die durch Vorschriften aufgrund der Ineffizienz von kleinem EKG bestimmt werden, wird die Erhöhung der Kapazität der Anlagen aktiver Mitglieder gegenüber dem Eigenverbrauch zur Verringerung der FRRC beitragen. Eine etwas höhere FRRC ist zu erwarten, wenn die gesamte überschüssige Energie unter den EKG-Mitgliedern zu Preisen aufgeteilt wird, die dem Preis für Netzenergie für die Haushaltskategorie entsprechen (Option 3), aber in diesem Fall haben aktive Mitglieder keinen Anreiz, ihre Produktionskapazität zu erhöhen, da die FRRC mit der Erhöhung der Anlagenkapazität gegenüber dem Eigenverbrauch nicht zunimmt. Der einzige Fall, in dem aktive Mitglieder ein Interesse daran haben könnten, die Erzeugungskapazität über ihren eigenen Energieverbrauch hinaus zu erhöhen, wird durch eine Kurve unter Option 4 beschrieben, in der passive Mitglieder – Unternehmen, die bereit sind, gemeinsame Energie über dem Netzpreis zu bewerten – immer noch unter ihrem Anschaffungspreis für Netzenergie liegen. Im Rahmen dieser Option könnten passive Mitglieder auch daran interessiert sein, die technischen Kapazitäten aktiver Mitglieder zu nutzen, um ihre Anlage für erneuerbare Energien auf ihren verbleibenden Freiraumkapazitäten zu installieren.
Aus der Analyse der oben dargestellten Optionen könnte der Schluss gezogen werden, dass die Präsenz von Unternehmern, d. h. der Kategorie der Stromkunden, deren Einkaufspreise höher sind als die Einkaufspreise für Energie für die Haushaltskategorie, für die EKG-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. In einem solchen Fall könnten alle Mitglieder ein Interesse daran haben, die Produktionskapazität für erneuerbare Energien über ihren (jährlichen) Verbrauch hinaus zu erhöhen. Im Rahmen dieser Option könnte die juristische Person EZG angesichts der Rentabilitätsbeschränkungen im Einklang mit dem Gesetz handeln und die Mitglieder der EZG (aktiv und passiv) könnten ihre Interessen durch den Beitritt zur EZG verfolgen.
5. TECHNOLOGIE FÜR ENERGIETEILE
Die Frage des Vertrauens
Der Austausch von Gütern, einschließlich Energie, im Falle der EKG impliziert das Vertrauen aller Akteure in die Gültigkeit der durchgeführten Transaktionen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, Plattformen und Messmethoden einzurichten, die es ermöglichen, alle Aktivitäten in der EKG sowohl periodengerecht/statistisch als auch in Echtzeit in Bezug auf die Arten von Diensten zu überwachen, die die EKG den Nutzern möglicherweise bietet.
Vor kurzem wurde vorgeschlagen, einen methodischen Rahmen für die Einrichtung von Digital Trust einzuführen.[13] auf Interoperabilität und offenen Standards beruhen. Angesichts der starken Resonanz und breiten Akzeptanz ist es möglich, die rasche Umsetzung dieser oder ähnlicher Konzepte im Energiesektor zu erwarten, insbesondere die Unterstützung durch das EKG.
Studien über die Wahrnehmung neuer Technologien oder politischer Veränderungen zeigen oft, dass die Bürger sich über ihre Informationsquellen nicht sicher sind und den Interessenträgern nicht trauen, in einer Weise zu handeln, die für sie akzeptabel ist.[14]. Fallstudie zur kroatischen Insel der Union im Rahmen der EU-Horizont Projekt Insulae machte deutlich, dass die Einrichtung einer EKG ohne einen transparenten Ansatz und die Aufklärung aller Interessenträger nicht möglich wäre. Die Veränderung des Verbrauchsparadigmas, bei dem der Verbrauch der Produktion folgt, impliziert ein deutlich höheres Maß an Vertrauen aller Akteure, aber auch eine Automatisierung des Managements der Energieströme.
Neben dieser lokalen Ebene ist auch die staatliche Ebene von entscheidender Bedeutung, in der manchmal Entscheidungen getroffen werden können, die nicht vollständig den wirtschaftlichen, sozialen oder entwicklungspolitischen Interessen entsprechen. Zwei teilweise divergierende Ansätze sind hier zu finden. Der erste ist der sogenannte Liberale. Sie setzt häufig eine Selbstregulierung des Energiemarktes voraus – Marktteilnehmer, die sich an ihrem eigenen Interesse orientieren, werden zur Abstimmung von Energieangebot und -nachfrage beitragen. Der Staat wird in diesem Fall die Teilnehmer vor Monopolen schützen. Die Realität des Marktes weicht jedoch manchmal von dieser Annahme ab.[15].
Nach diesem Ansatz können Nationalstaaten innerhalb ihrer eigenen Grenzen politische Entscheidungen treffen, die die rationale und nachhaltige Entwicklung des Energiesystems langfristig verhindern und gleichzeitig die Entwicklung beispielsweise von Bürgerenergie blockieren könnten. Eine solche Möglichkeit könnte sich aus der Ansicht ergeben, dass die Kernenergie eine ökologische Quelle ist.
Angesichts der Unsicherheiten darüber, welche langfristigen Ziele mit kurzfristigen Mitteln und mit dieser Kombination kombiniert werden, um die Auswirkungen der Krise abzumildern, kann ein Beschluss zur Demokratisierung der Energieströme, zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der lokalen Energiesysteme und zur Schaffung von Möglichkeiten für eine gerechtere Verteilung des „Energiekuchens“ sicherlich akzeptabel sein.
Da der Schwerpunkt auf Einzelpersonen liegt, die die Verantwortung für die Folgen ihres Verhaltens übernehmen, und angesichts der erheblichen Unsicherheit darüber, was die Zukunft bringt, muss jede Politik des öffentlichen Engagements ein Element des „Vertrauens“ enthalten – das Vertrauen der Öffentlichkeit in Technologie, Wissenschaft, politische Entscheidungsträger und Unternehmen, wirklich ineinander.
Technologische Infrastrukturkomponenten EKG
Die Schaffung einer transparenten Energieteilung innerhalb der EKG umfasst verschiedene technische Aspekte, um eine effiziente Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energieressourcen zu gewährleisten. Aber im Gegensatz zu dem üblichen Denken, das bei Solar- oder Windkraftanlagen landet, geht es nicht nur darum, zu teilen, sondern vielleicht noch wichtiger, eine ganze Reihe neuer Dienstleistungen zu schaffen, die synergistisch einen großen Einfluss auf die Energiestabilität des Systems sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene haben können.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Komponenten und Komponenten der EKG-Technologiesysteme zu unterscheiden:
- Energieerzeugungssysteme Erneuerbare Energien sind Komponenten wie Photovoltaik-Anlagen (PV), Windkraftanlagen, Biomassekessel oder Generatoren, Kleinwasserkraftwerke oder Kombinationen davon, abhängig von den verfügbaren Ressourcen und dem Energiepotenzial der lokalen Umwelt. Solche Produktionskomponenten werden von Plattformen zur Echtzeit-Leistungsüberwachung und Optimierung erneuerbarer Energiesysteme zwingend überwacht und betrieben. Dies kann SCADA (Überwachungskontrolle und Datenerfassung) Systeme oder IoT (Internet der Dinge) Fernüberwachungs- und -steuerungseinrichtungen. Wenn die Plattformen in das nationale Energiesystem oder den nationalen Aggregator integriert sind, besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an den Strommärkten zusätzliche Einnahmen zu erzielen.[16].
- Energiespeicherlösungen sind Komponenten wie Batterieenergiespeichersysteme (wie Lithium-Ionen-Batterien), Pumpspeicher, Schwerkraftspeicher, Schwungradenergiespeicher oder thermische Energiespeichersysteme, die von Batteriemanagementsystemen (BMS), Energiemanagementsoftware (EMS) oder dezentralen Energiemanagementsystemen (DEMS) unterstützt werden, um Energiespeichervorgänge zu verwalten, Lade- und Entladezyklen zu optimieren und die Systemstabilität zu erhalten. Es wird geschätzt, dass der Energiespeicherdienst möglicherweise eine bedeutende Einnahmequelle für das EKG sein wird.[17].
- EKG-Mikronetzinfrastruktur ist eine Komponente, deren Hauptfunktion die Aufteilung der Energie innerhalb der Gemeinschaft ist. Das Microgrid ermöglicht eine lokalisierte Energieerzeugung, -verteilung und -verbrauch, erhöht die Widerstandsfähigkeit und verringert die Abhängigkeit des EKG von einer zentralisierten Netzinfrastruktur. Es kann virtuell sein (bei kleinen Energiegemeinschaften, deren Mitglieder direkt mit dem Netz des Verteilers verbunden sind) und besteht dann ausschließlich aus Komponenten, die die Erfassung und Verarbeitung von Messdaten über intelligente Zähler ermöglichen. Bei der zweiten Variante handelt es sich um ein „echtes“ Mikronetz, das aus Umrichtern, Transformatoren, Schaltanlagen und Verteilerleitungen besteht, um eine lokalisierte Netzinfrastruktur zu schaffen (in der Regel in größeren Industriegebieten, großen Campus, Inseln oder abgelegenen Siedlungen). Obligatorisch sind SCADA-Systeme, verteilte Energiemanagement-Plattformen oder Microgrid-Controller, um den Netzbetrieb in Echtzeit zu optimieren und zu koordinieren. Die Analyse- und Messinfrastruktur (AMI) zur Echtzeitüberwachung von Energieverbrauchsmustern ermöglicht eine zeitnahe Entscheidungsfindung. Die Entwicklung solcher Mikronetze erhöht im Allgemeinen die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems und kann daher eine potenzielle Einnahmequelle sein.[18] für EZG. In diesem Zusammenhang entsteht auch ein neuer potenzieller EZG-Dienst – Blindenergiekompensation. Blindleistung, die oft einfach als „reaktive Energie“ bezeichnet wird, ist ein integraler Bestandteil der Elektrizität, die zwischen Quelle und Last oszilliert, ohne nützliche Arbeit zu leisten. Im Gegensatz zur Wirkleistung (gemessen in Watt), die für die Ausführung nützlicher Arbeiten in Geräten wie Heizungen, Glühbirnen oder Elektromotoren verantwortlich ist, trägt die Blindleistung (gemessen in Voltampere reaktiv, VAR) nicht direkt zu diesen Aufgaben bei, sondern ist notwendig, um das Spannungsniveau aufrechtzuerhalten und die Stabilität des elektrischen Netzes zu gewährleisten. In elektrischen Systemen mit Wechselstrom (AC) tritt Blindleistung aufgrund der Phasendifferenz zwischen den Wellenformen Spannung und Strom auf. Die Blindleistung ist erforderlich, um elektromagnetische Felder in induktiven (z. B. Motoren, Transformatoren) und kapazitiven (z. B. Kondensator) Geräten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Die Auswirkungen der Blindleistung im EKG-Mikronetz können erheblich sein und hängen in erster Linie mit der lokalen Spannungsstabilität und der Netzqualität zusammen. Ein ordnungsgemäßes Blindleistungsmanagement sorgt für Spannungsstabilität, so dass Mikronetze, in denen Solarkraftwerke mit modernen Wechselrichtern vorherrschen, sowohl auf lokaler als auch auf höherer Ebene an Blindenergiekompensationsprozessen teilnehmen können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Blindleistung allein zwar nicht zu nützlicher Arbeit beiträgt, ihre Überwachung und Verwaltung jedoch der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der Spannungsstabilität, zur Verbesserung der Energiequalität, zur Gewährleistung eines effizienten Betriebs von kommunalen Mikronetzen und zur Generierung zusätzlicher Einnahmen auf dieser Grundlage sind.
- Energiehandelsplattformen (Peer-to-Peer) im Rahmen des EKG, das es Bewohnern und Unternehmen innerhalb der Gemeinschaft ermöglicht, überschüssige Energie direkt miteinander zu kaufen, zu verkaufen oder auszutauschen. Blockchain oder andere dezentrale Technologien werden häufig verwendet, um sichere und transparente Energietransaktionen zu ermöglichen und gleichzeitig die Privatsphäre und Datenintegrität zu wahren. Sie bestehen aus einem sicheren Kommunikationsnetzwerk (wie Ethernet, WLAN oder Mobilfunknetze), um Plattformen zu verbinden, auf denen intelligente Verträge implementiert wurden, um Energiehandelsabkommen zu automatisieren und sichere und transparente Transaktionen zu gewährleisten.[19].
- Zusammenschaltung des Netzes und die Verordnung stellt die Verbindung des EKG-Netzes mit dem größeren Stromnetz sicher (fakultativ – kann beim Anschluss isolierter Mikronetze in Betracht gezogen werden). In diesem Fall werden auch Netzwerkverbindungskontrollsysteme installiert, um Netzwerkinteraktionen, Frequenzsteuerung und Inselbetrieb zu verwalten.
Energieteilung
Der Begriff „Teilung“ von Energie sollte von Anfang an präzisiert werden. Innerhalb des EKG gibt es keine physikalische Energieteilung (außer in einigen Sonderfällen von isolierten Gemeinschaften), dh die überschüssige Energie, die von einem EKG-Mitglied erzeugt wird, wird immer in das Netz des Verteilers eingespeist, und das andere EKG-Mitglied nimmt immer Energie aus dem Netz des Verteilers. Daher ist die Energieteilung ausschließlich eine Bilanzierungskategorie und läuft auf das Netting der zugesagten und verbrauchten Energie aller EKG-Mitglieder hinaus. Typischerweise liegt diese Berechnung in der Verantwortung des Verteilers, dem das EKG nur den sogenannten Freigabeschlüssel zur Verfügung stellen muss. Der Verteilungsschlüssel kann statisch sein und muss im Voraus bereitgestellt werden, wenn die Verteilung der überschüssigen Energie fest oder dynamisch ist, wenn am Ende des Abrechnungszeitraums alle Daten über die tatsächliche Erzeugung und den tatsächlichen Verbrauch zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft dem EKG-Betreiber zur Verfügung gestellt werden und die Verteilungsbedingungen festgelegt werden.
Im vorherigen Kontext ist das Schlüsselelement des Vertrauens die Einrichtung einer Messinfrastruktur auf der Grundlage intelligenter Zähler und einer Plattform für die Erhebung und Verarbeitung von Messdaten, die neben der Funktion der meldenden EKG-Mitglieder auch die Funktion haben wird, dem lokalen Händler Messdaten zur Verfügung zu stellen, und im Falle größerer Gemeinschaften möglicherweise Verbrauch und Rechnungsstellung. In einer weiteren Perspektive kann die Plattform auch Teil der bereits erwähnten Peer-to-Peer Systeme für den Energiehandel und die Anbindung an Aggregationsdienste. Gemäß dem Strommarktgesetz sollten dem Endkunden unverifizierte Verbrauchsdaten in Echtzeit ohne zusätzliche Kosten über eine standardisierte Schnittstelle oder per Fernzugriff zur Verfügung stehen. Um zusätzliche Kosten und mögliche unterschiedliche Interpretationen der Messergebnisse zu vermeiden, wird empfohlen, standardisierte intelligente Zähler eines lokalen Verteilers zu verwenden, an die Kommunikationsgeräte über eine P1-Schnittstelle angeschlossen sind, d.h. Mbus Protokoll, abhängig vom Hersteller und der Art des fortgeschrittenen Zählers. Kommunikationsgeräte sind ausschließlich für die Kommunikation mit der Benutzeroberfläche des Zählers bestimmt, und Daten werden vom Zähler zum Gerät und weiter zur EZG-Plattform gesendet, wo ihre Verarbeitung und Visualisierung durchgeführt wird. Mit anderen Worten, der gesamte Prozess ist vollständig automatisiert und erfolgt autonom, ohne dass ein externes Eingreifen des Bedieners erforderlich ist.
Es ist daher völlig unverständlich, von einer Regulierungsbehörde zu verlangen (also technisch gesehen haben sich die Wirtschaftsautoren bereits im vorigen Kapitel dazu geäußert), „Arbeitnehmer einzustellen, die Aufgaben in der Energietätigkeit der Organisation einer Bürgerenergiegemeinschaft wahrnehmen“, weil es wirklich nicht klar ist, was diese Person tun sollte.
Offene Netzwerke und Transaktionssysteme
Offenes Transaktionsnetzwerk[20], im weitesten Sinne, bezieht sich auf ein Netzwerksystem, in dem Knoten – bei denen es sich um Computer, Einzelpersonen oder Organisationen handeln kann – ohne eine zentrale Kontrollstelle frei beitreten und interagieren können. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht einen dynamischen Austausch von Informationen und Ressourcen. Offene Netzwerke zeichnen sich durch ihre horizontale Konnektivität aus, die unbegrenzte und nicht-hierarchische Interaktionen zwischen Knoten ermöglicht. Es ist dieses Merkmal, das offene Netzwerke, in denen gleiche und offene Kommunikation vorherrscht, von den zentralisierten Kontrollmechanismen unterscheidet, die in den meisten heutigen Plattformen im Energiesektor vorhanden sind. Offene Transaktionsnetzwerke verwenden häufig weithin akzeptierte Protokolle und Standards wie Beckn Protokolle[21], wodurch sichergestellt wird, dass verschiedene Knoten nahtlos kommunizieren und zusammenarbeiten können. Diese Interoperabilität ist für das kollaborative Potenzial und die Betriebsstabilität offener Netze von entscheidender Bedeutung.
Offene Netzwerke zeichnen sich durch eine Reihe verschiedener Merkmale aus, die zusammen ein kollaboratives, effizientes und integratives Umfeld fördern und somit für die Entwicklung von Transaktionsplattformen innerhalb der EKG unerlässlich werden. Im Rahmen der Energiegemeinschaft der Nordadria werden technologische Tests von OTM durch Beckn-Sandbox weist auf die großen Entwicklungsaussichten und -potenziale für die EKG-Plattformen hin. Ziel ist es, Mechanismen zur Steuerung von Energieflüssen (Produktion und Verbrauch), deren Messung und Erfassung durch die beteiligten Akteure zu etablieren. Leider ist dies ein weiteres Beispiel, bei dem die neuesten Technologien verfügbar sind, aber die Personalgesetzgebung hinkt katastrophal hinterher, so dass wir derzeit kein operatives EZG haben, geschweige denn, dass Regeln festgelegt wurden, die in die OTN-Infrastruktur integriert werden sollten. Es bleibt zu hoffen, dass die genannten und andere Forschungen, an denen verschiedene Institutionen und Verbände arbeiten, den Gesetzgebern helfen werden, bessere Gesetze und Verordnungen zu erlassen.
Quelle: World Economic Forum - Zentrum für vertrauenswürdige Technologie[22].
Das zentrale Merkmal des offenen Netzwerks liegt in der Erleichterung einer verbesserten Zusammenarbeit. Dies wird durch eine dezentrale Struktur erreicht, in der jeder Knoten oder Teilnehmer beitragen, zusammenarbeiten und sogar abbrechen kann, ohne dass eine zentrale Kontrolle durch eine Behörde erforderlich ist. Ein solches Setting an sich unterstützt einen partizipativeren Ansatz, der eine Vielzahl von Beiträgen und Interaktionen ermöglicht. Darüber hinaus zeichnen sich offene Netzwerke durch ihre Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit aus. Sie sind so konzipiert, dass sie eine wachsende Anzahl von Knoten und Verbindungen effizient ohne signifikante Leistungseinbußen bewältigen können. Diese Skalierbarkeit stellt sicher, dass offene Netzwerke eine Vielzahl von Anwendungen aufnehmen können, von kleinen Projekten bis hin zu großen, komplexen Systemen.
Transparenz ist ein zentrales Prinzip, das offene Netzwerke durchdringt. Transparenz bei Betrieb und Protokollen fördert das Vertrauen zwischen Nutzern und Interessengruppen, das für das effektive Funktionieren des offenen Netzwerks unerlässlich ist. Schließlich zeigen offene Netzwerke oft ein gewisses Maß an Selbstorganisation und aufkommendem Verhalten. Sie können sich an Veränderungen in ihrer Umgebung oder im Verhalten ihrer Knoten anpassen und neu konfigurieren, was zu innovativen Lösungen und ihrem organischen Wachstum führt.
6. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Aus der durchgeführten Analyse und den Ergebnissen der Simulation geht hervor, dass der derzeitige rechtliche und institutionelle Rahmen für Energiegemeinschaften in der Republik Kroatien erheblich davon abhält, häufiger ein EKG einzurichten. Die hohen Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen für Energietätigkeiten und das Verbot, mittlere und große Unternehmen zumindest als passive Mitglieder der Gemeinschaft einzubeziehen, führen zu einer rationalen Entscheidung des Eigentümers der Anlage für erneuerbare Energien, Energie für den eigenen Bedarf mit einer eigenen Anlage zu erzeugen, und mit einem Vorbehalt hinsichtlich ihrer Aufnahme in die EKG. Außerdem wird ein solcher Kunde mit eigener Produktion eine Kapazitätsanlage bis zur Höhe seines Eigenverbrauchs installieren. Es wird kein Interesse an einer Kapazitätssteigerung bestehen, da höhere Kapazitäten, die sich auf die Einnahmen aus der Einspeisung stützen, keinen größeren finanziellen Nutzen bringen werden.
Die Analyse hat gezeigt, dass es keine erheblichen technologischen Hindernisse für die Einrichtung von Plattformen gibt, die die operative Arbeit der EZG ermöglichen, und neue Initiativen wie digitales Vertrauen oder offene Transaktionsnetze garantieren, dass solche Plattformen für die Endnutzer glaubwürdig, zuverlässig und erschwinglich sind.
Die einzige Organisationsform des EKG, die rational zu organisieren ist, ist das EKG zum Schutz vor dem Risiko von Energiearmut, bei dem öffentliche Einrichtungen darauf abzielen, negative finanzielle Auswirkungen zu erzielen, indem sie Energie zu niedrigeren Anschaffungspreisen als dem Preis für Energie aus dem Netz bereitstellen.
Daher handelt es sich um eine Empfehlung an politische Entscheidungsträger, die die Einrichtung und den Betrieb der EKG regeln, um die Einbeziehung mittlerer und großer Unternehmen zu ermöglichen, die mit Haushaltsbürgern erreicht werden könnten. Win-Win aktueller Stand bei der Maximierung des Ziels der öffentlichen Politik der EU – Steigerung der erneuerbaren Energiequellen.
[1] ClientEarth (2022), Enforcecing the rights of energy communities – Overview of judicial and non-judicial mechanisms at EU and national levels (Durchsetzung der Rechte von Energiegemeinschaften – Überblick über gerichtliche und außergerichtliche Mechanismen auf EU-Ebene und nationaler Ebene), Oktober. (https://www.clientearth.org/latest/documents/enforcing-the-rights-of-energy-communities-overview-of-judicial-and-non-judicial-mechanisms-at-eu-and-national-levels/)
[2] NN 111/21, 83/23
[3] NN 138/21, 83/23
[4] NN 44/22
[5] NN 100/22
[6] NN 38/22
[7] NN 74/14, 70/17, 98/19, 151/22
[8] NN 34/11, 125/13, 76/14, 114/18, 98/19
[9] NN 121/14, 114/22
[10] 7.500 kn / 7.5345 kn/€ = 995,42 €.
[11] Der Begriff „Investitionswirtschaft“ sollte hier nicht mit dem Indikator „Wirtschaftskoeffizient“ verwechselt werden.
[12] Der Produktionsparameter ist akzeptabler als die Leistung der Anlage, da er auch die Sonneneinstrahlung in einem bestimmten Bereich umfasst.
[13] Digital Trust Framework (weforum.org)
[14] https://insulae.wp.fsb.hr/wp-content/uploads/sites/18/2022/08/7257_The-Challenges-od-Digitalization-at-Unije-Island_LR.pdf
[15] https://lpeproject.org/blog/energy-price-shocks-and-the-failures-of-neoliberalism/
[16]478811981.pdf (core.ac.uk)
[17] https://energy.ec.europa.eu/topics/research-and-technology/energy-storage/recommendations-energy-storage_en
[18] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0378778821001900
[19] https://energyinformatics.springeropen.com/articles/10.1186/s42162-022-00235-2
[20] https://www.weforum.org/agenda/2024/03/open-transaction-network-shift-technology-transform-economy/
[21] https://becknprotocol.io/
[22] Open-Transaction-Network.pdf (c4tt.org)
Ansichten: 8