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Einladung zur Gründungsversammlung der Energiegemeinschaft Nordadria

Bürger der nördlichen Adria sind zur Sitzung der Gründungsversammlung des Vereins eingeladen „Energiegemeinschaft Nordadria“ im Sozialzentrum Drenova, an der Adresse Drenovski setzen 138a, 51000 Rijeka in

FREITAG, 15.9.2023, ab 18.00 Uhr


Eine Gruppe von Bürgern ermutigte den Prozess der Gründung einer Energiegemeinschaft in Form einer juristischen Person des Vereins, um die Auswirkungen der Erzeugung, des Verbrauchs, der gemeinsamen Nutzung und der Speicherung erneuerbarer Energien durch Bündelung der Kräfte zu erreichen.

Für die Tagung der konstituierenden Versammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Darstellung des Zwecks der Gründung eines Vereins

2. Beschlussfassung über die Gründung eines Vereins

3. Annahme eines Beschlusses über die Annahme der Satzung des Vereins

4. Wahl der Vertreter in die Leitungsgremien des Vereins

5. Ernennung der vertretungsberechtigten Person(en)

6. Auswahl der Liquidatoren

7. Annahme eines Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens zur Eintragung in das Vereinsregister


Die Anmeldung der Teilnehmer der Gründungsversammlung ist 1 (eine) Stunde vor Beginn der Arbeit der Gründungsversammlung möglich. Die Registrierung erfordert die Vorlage eines Personalausweises und eines OIB (erforderlich, um das offizielle Formular „Liste der Gründer bei der Gründungsversammlung der Energiegemeinschaft der Nordadria“ auszufüllen.

Alle Dokumente, einschließlich des Entwurfs der Satzung, können heruntergeladen werden von:

Alle weiteren Informationen erhalten Sie per E-Mail energija@bezgranica.hr oder telefonisch unter 091 617 6559.


Interessenbekundung und Umfrage

Um die Kommunikation zu erleichtern und erste Informationen zu sammeln, laden wir Sie ein, eine Umfrage auszufüllen, die Sie kurz beschreibt (Benutzertyp, Energieverbrauch / Produktion usw.). Die Befüllung dauert ca. 5 Minuten. Alle gesammelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Organisation der Aktivitäten der Energiegemeinschaft verwendet und ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers nicht öffentlich zugänglich gemacht.


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